angenommen, jemand arbeitet als Angestellter im öffentlichen Dienst, länger als 6 Monate, mehr als 6 Angestellte, 42-Stunden Woche. Dieser jemand hätte geerbt und würde deshalb beruflich gerne küzer treten wollen. Er beantragt beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit auf 20 Stunden, was ihm auch gewährt wird, allerdings befristet auf ein Jahr (Wunsch des AG).
Nach Ablauf dieses Jahres möchte der Arbeitnehmer auch weiterhin nur mit 20 Wochenstunden beschäftigt bleiben und beantragt das drei Monate vor Ablauf des besagten Jahres bei seinem Vorgesetzten. Dieser stellt sich bei einem persönlichen Gespräch aber quer und will, dass der Arbeitnehmer wieder Vollzeit arbeitet, weil er doch sein bestes Pferd sei.
Hätte der Arbeitnehmer denn nicht einen Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit, m.E. aus § 8 TzBfG? Oder gilt im öffentlichen Dienst etwas anderes? Dadurch, dass dem AN doch schon eine 1-jährige Verringerung bewilligt wird, ist doch eigentlich schon fast bewiesen, dass keine betrieblichen Erfordernisse einer Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen oder?
einen dauerhaftem Anspruch hat man nach dem von Dir erwähnten § 8 des TzBfG nicht soooo automatisch…es sei denn, man hätte sich bei der ersten Verringerung bereits auf eine unbefristete Verringerung geeinigt…
Es stehen ziemlich feste Regularien drin, die den zeitlichen Ablauf der Beantragung und Genehmigung mittels Einigung beschreiben.
In Deinem fiktiven Fall gehst Du ferner von mehr als 6 Beschäftigten aus… für den § 8 reichen diese aber nicht aus, sondern nach Absatz 7 müssen für einen Anspruch auf Verringerung mindestens 15 regelmäßig Beschäftigte exkl. Azubis vorhanden sein…
Die Argumentation, dass der betreffende Arbeitnehmer unerläßlich ist für einen reibungslosen Betriebsablauf kann natürlich bei einer Verlängerung in die Waagschale geworfen werden, schliesslich hat der AG im vergangenen Jahr gemerkt, wie es läuft…oder eben nicht läuft…und das war ja auch Grund für die Befristung auf ein Jahr…
Ich würde bei einer solchen Fallkonstellation den Kontakt zum BR/PR suchen, der kann auch Auskunft über etwaige zusätzliche innerbetrieblichen/tariflichen Regularien geben, als auch zur Vermittlung beitragen…