Verrostete E-Herd-Platten. Ersatzanspruch?

Hi.
Folgender hypothetischer Fall:

In einer Mietwohnung gibt es eine Einbauküche, die beim Einzug des aktuellen Mieters aber nicht neu war.
U.a. gibt es einen Einbau-E-Herd. Da schon zu Mietbeginn 2 Platten des 4-Platten-Herdes kleinere Rostspuren (in der Mitte) aufweisen, hat der Mieter dieses bei der Wohnungsübergabe bemängelt.
Er bekommt daraufhin einen Brief vom Vermieter/Verwalter, wo diese Roststellen bestätigt werden.

Nach 3 Jahren Mietung werden die Roststellen größer.
Eine Platte hat nun in der Mitte erhebliche Rostfraßstellen, eine andere beginnt mit Rostfraß.
Die 3. und 4. Platte sind eigentlich ok, auch wenn die 3.Platte nicht so gut heizt, wie die Vergleichsplatte gleicher Größe.

Hat der Mieter Anspruch auf einen neuen Herd bzw. auf neue Herdplatten??
Wann genau besteht dieser Anspruch?
Wie kann er diesen Anspruch durchsetzen?

Randbedingung 1: Die Verwaltung ist ziemlich träge und reagiert kaum, will möglichst Kosten sparen.
Randbedingung 2: Die Miete wird seit 8 Monaten wegen anderer Dinge (zurecht) gemindert.

Vielen Dank für fachliche Antworten

Markuss

Hallo,

ein Mieter hat keinen Anspruch auf einen neuen Herd solange dieser funktioniert und die Herdplatten lediglich rostig sind.

Soweit eine Herdplatte jedoch nicht mehr funktioniert ist dies ein Mangel, der dem Vermieter schriftlich zu erklären ist. Er ist aufzufordern, den Mangel zu beseitigen.

Gruss Günter

Folgender hypothetischer Fall:

In einer Mietwohnung gibt es eine Einbauküche, die beim Einzug
des aktuellen Mieters aber nicht neu war.
U.a. gibt es einen Einbau-E-Herd. Da schon zu Mietbeginn 2
Platten des 4-Platten-Herdes kleinere Rostspuren (in der
Mitte) aufweisen, hat der Mieter dieses bei der
Wohnungsübergabe bemängelt.
Er bekommt daraufhin einen Brief vom Vermieter/Verwalter, wo
diese Roststellen bestätigt werden.

Nach 3 Jahren Mietung werden die Roststellen größer.
Eine Platte hat nun in der Mitte erhebliche Rostfraßstellen,
eine andere beginnt mit Rostfraß.
Die 3. und 4. Platte sind eigentlich ok, auch wenn die
3.Platte nicht so gut heizt, wie die Vergleichsplatte gleicher
Größe.

Hat der Mieter Anspruch auf einen neuen Herd bzw. auf neue
Herdplatten??
Wann genau besteht dieser Anspruch?
Wie kann er diesen Anspruch durchsetzen?

Randbedingung 1: Die Verwaltung ist ziemlich träge und
reagiert kaum, will möglichst Kosten sparen.
Randbedingung 2: Die Miete wird seit 8 Monaten wegen anderer
Dinge (zurecht) gemindert.

Vielen Dank für fachliche Antworten

Markuss