Hi.
Folgender hypothetischer Fall:
In einer Mietwohnung gibt es eine Einbauküche, die beim Einzug des aktuellen Mieters aber nicht neu war.
U.a. gibt es einen Einbau-E-Herd. Da schon zu Mietbeginn 2 Platten des 4-Platten-Herdes kleinere Rostspuren (in der Mitte) aufweisen, hat der Mieter dieses bei der Wohnungsübergabe bemängelt.
Er bekommt daraufhin einen Brief vom Vermieter/Verwalter, wo diese Roststellen bestätigt werden.
Nach 3 Jahren Mietung werden die Roststellen größer.
Eine Platte hat nun in der Mitte erhebliche Rostfraßstellen, eine andere beginnt mit Rostfraß.
Die 3. und 4. Platte sind eigentlich ok, auch wenn die 3.Platte nicht so gut heizt, wie die Vergleichsplatte gleicher Größe.
Hat der Mieter Anspruch auf einen neuen Herd bzw. auf neue Herdplatten??
Wann genau besteht dieser Anspruch?
Wie kann er diesen Anspruch durchsetzen?
Randbedingung 1: Die Verwaltung ist ziemlich träge und reagiert kaum, will möglichst Kosten sparen.
Randbedingung 2: Die Miete wird seit 8 Monaten wegen anderer Dinge (zurecht) gemindert.
Vielen Dank für fachliche Antworten
Markuss