'verrückte' Nachbarn

Hallo liebes Forum,

angenommen Paar A wohnt als Mieter in einem Haus mit 5 Parteien in 5 Stockwerken (teil Eigentum, teils vermietet).
Über Person A wohnt ein Rentnerehepaar B in einer Eigentumswohnung). Paar A ist berufstätig, B nicht (Rentner, sehr alt). Frau B hat nichts zu tun, als den ganzen Tag lautstark auf Mann B einzuschreien. Alternativ auch gerne auf die anderen Hausbewohner zB wegen der Kehrwoche. Seit mehreren Monaten ist das neue Hobby von Frau B den kompletten Tag auf dem Balkon zu verbringen, altes Brot für die Spatzen runterzuwerfen. Das lockt auch Tauben an. Diese hasst Frau B. Deshalb schüttet sie Wasser nach unten, schreit und drischt mit einem Besenstiel an die (metallene!) Balkonbrüstung. Paar A kann nicht entspannt auf dem Balkon sitzen, da es pro Stunde ca 15 Eimer Wasser sind (zum Ärger auch noch Wasserverschwendung!). Auf Zurufe, wann das Theater endlich aufhöre reagiert Frau B nicht. Das geht jeden Tag so, auch Sonntags.
Meine Frage: was kann Paar A tun?? Kann man die Polizei rufen (oder damit drohen) oder darf während des Tages uneingeschränkt Lärm gemacht werden? Das Wasser platscht teilweise auch auf Paar A’s Balkon (sehr appetitlich, zB beim Essen!) und die Vibration des ans-Balkongeländer-Schlagen ist sicher auch nicht das Beste für den Balkon. Oder sollte Paar A über die Vermieterin gehen (B sind allerdings Eigentümer ihrer Wohnung)?

Vielen Dank und herzlichen Gruß,
Foewt

Hallo

Hallo liebes Forum,

angenommen Paar A wohnt als Mieter in einem Haus mit 5
Parteien in 5 Stockwerken (teil Eigentum, teils vermietet).
Über Person A wohnt ein Rentnerehepaar B in einer
Eigentumswohnung). Paar A ist berufstätig, B nicht (Rentner,
sehr alt). Frau B hat nichts zu tun, als den ganzen Tag
lautstark auf Mann B einzuschreien. Alternativ auch gerne auf
die anderen Hausbewohner zB wegen der Kehrwoche. Seit mehreren
Monaten ist das neue Hobby von Frau B den kompletten Tag auf
dem Balkon zu verbringen, altes Brot für die Spatzen
runterzuwerfen. Das lockt auch Tauben an. Diese hasst Frau B.
Deshalb schüttet sie Wasser nach unten, schreit und drischt
mit einem Besenstiel an die (metallene!) Balkonbrüstung. Paar
A kann nicht entspannt auf dem Balkon sitzen, da es pro Stunde
ca 15 Eimer Wasser sind (zum Ärger auch noch
Wasserverschwendung!). Auf Zurufe, wann das Theater endlich
aufhöre reagiert Frau B nicht. Das geht jeden Tag so, auch
Sonntags.
Meine Frage: was kann Paar A tun?? Kann man die Polizei rufen
(oder damit drohen) oder darf während des Tages
uneingeschränkt Lärm gemacht werden? Das Wasser platscht
teilweise auch auf Paar A’s Balkon (sehr appetitlich, zB beim
Essen!) und die Vibration des ans-Balkongeländer-Schlagen ist
sicher auch nicht das Beste für den Balkon. Oder sollte Paar A
über die Vermieterin gehen (B sind allerdings Eigentümer ihrer
Wohnung)?

natürlich zuerst über den Eigentümer/Vermieter, erst wenn auf diesem Wege nix zu machen ist, kann man über weitere Massnahmen nachdenken.
Hier zeigt sich wieder der: ET = alle Nachteile als M und VM… als M ist man u. U. schnell wieder wech und gut is …

Vielen Dank und herzlichen Gruß,

büdde büdde

Foewt

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

danke für die flotte Antwort. Leider nicht ganz so einfach, da Paar A (also die „Geschädigten“) Mieter ist, die „Verrückten“ B aber Eigentümer (ihrer Wohnung, nicht der von Paar A). Es gäbe somit nur die Möglichkeit, den Vermieter von A einzuschalten, damit dieser sich mit B auseinandersetzt (schwierig, weil 300km entfernter Wohnort).

„Schnell wieder wech und gut“ will A aber nicht (nicht wegen solchen „Verrückten“!!), weil die Wohnung ganz schön ist…

Schönen Abend und viele Grüße,
Foewt

natürlich zuerst über den Eigentümer/Vermieter, erst wenn auf
diesem Wege nix zu machen ist, kann man über weitere
Massnahmen nachdenken.
Hier zeigt sich wieder der: ET = alle Nachteile als M und
VM… als M ist man u. U. schnell wieder wech und gut is …

Vielen Dank und herzlichen Gruß,

büdde büdde

Foewt

LG
Mikesch

Hallo

hab das andersrum gesehn, dann hilft nur die ET Versammlung aber einen ET wird man schwerlich massregeln können. Was nutzt einem die schönste Wohnung, wenn man in der Klapper landet…

LG
Mikesch

lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende

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Hoppla
Hallo,

also erst einmal etwas Mathematik.

15 Eimer pro Stunde ergibt einen Intervall von 4 Minuten zwischen jeden Abwurf. Also in vier Minuten Eimer voll, raus aus dem Bad, rauf auf den Balkon, den Eimer über die Brüstung heben und Abwurf. Jetzt bitte aber wieder fix ins Bad zurück - die Zeit läuft.

Angenommen das geht so vormittags und nachmittags je 3 Stunden. Dann sind es 6 Stunden zu 15 Eimern als 90 Eimer. Ein Eimer hat die Füllmenge von 10 Liter. Die mittlere Dichte von Wasser ist 1kg/l. Dass 900 kg täglich !

Bei einer „alten klapprigen Rentnerin“ - Antrag auf das Sportabzeichen.

Hier hilft nur eine ausserodentliche Eigentümerversammlung mit dem Punkt - degenerierte Renternin und Gefahr für das Allgemeinwohl.

Also wenn bei mir regelmässig einer sein Wsser zum Fenster auskippt, Abmahnung und Kündigungsandrohung.

Christian

Nachtrag
Mieter können Miete kürzen. Bei einem „Überfall“ aller veir Minuten sicherlich auch einen guten Betrag,

Christian

Hi

Hallo,

also erst einmal etwas Mathematik.

15 Eimer pro Stunde ergibt einen Intervall von 4 Minuten
zwischen jeden Abwurf. Also in vier Minuten Eimer voll, raus
aus dem Bad, rauf auf den Balkon, den Eimer über die Brüstung
heben und Abwurf. Jetzt bitte aber wieder fix ins Bad zurück -
die Zeit läuft.

Angenommen das geht so vormittags und nachmittags je 3
Stunden. Dann sind es 6 Stunden zu 15 Eimern als 90 Eimer. Ein
Eimer hat die Füllmenge von 10 Liter. Die mittlere Dichte von
Wasser ist 1kg/l. Dass 900 kg täglich !

Bei einer „alten klapprigen Rentnerin“ - Antrag auf das
Sportabzeichen.

Hier hilft nur eine ausserodentliche Eigentümerversammlung mit
dem Punkt - degenerierte Renternin und Gefahr für das
Allgemeinwohl.

Also wenn bei mir regelmässig einer sein Wsser zum Fenster
auskippt, Abmahnung und Kündigungsandrohung.

Mal dumm gefragt:Wie willste denn einen ET zur eigenen Kündigung bringen???

LG
Mikesch

Christian

Hallo Kater,

Mal dumm gefragt:Wie willste denn einen ET zur eigenen
Kündigung bringen???

das nennt man dann „Antrag auf Entzug des Eigentums“, einfache Mehrheit
reicht. Wird dann vom Verwalter an das Amtsgericht gereicht und dann
verhandelt. Dauert zwar, aber wird so gemacht. Erfahrungssache.
Der Eigentümer kann dann sogar mit Hausverbot belegt werden.
Seine Wohnung kann er ja vermieten bzw. verkaufen.

LG
R.

hallo nicht ganz Ratloser:wink:

wieder was gelernt

Der Kater

bedankt sich

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yo, bitte
einfach nur Nasenfaktor geht natürlich nicht. Es müssen schon triftige
Gründe vorliegen, über die in erster „Instanz“ die Miteigentümer in
einer Versammlung beschliessen müssen. Die nächste Stufe ist dann
natürlich das Gericht.
Es gibt da auch die Möglichkeit, das der Richter unter Androhung
von Zwangsgeldern oder Massnahmen den Störenfried sozusagen mit
erhobenem Zeigefinger beim 1. Mal noch davon kommen lässt. Im
Wiederholungsfall ist der Eigentümer dann aber fast mit Sicherheit
draussen.
Dauert natürlich lange, im Fall der alten Oma ist das biologische Ende
wohl schneller zu erwarten. :wink:)

LG
R.

Hallo!

Ich würde mich erst mal an die Hausverwaltung wenden. Irgendwer wird das Objekt schließlich verwalten. Die Adresse kann man entweder vom Vermieter oder irgendeinem anderen Eigentümer einer der Wohnungen erfragen.

In unserer WEG jammern die Leute ständig der Verwaltung die Ohren voll, wenn ihnen etwas nicht passt. Die schreibt dann entsprechende Briefe an die Übeltäter bzw. hängt die Regeln im Treppenhaus auf. Bei uns ist es meist Kleinkram wie richtige Mülltrennung und die Kehrwoche, aber auch solche Vergehen können ja erst mal von der Verwaltung angemahnt werden. Meist hilft das eine Weile.

Viele Grüße

Anne

Hallo allerseits,

die Diskussion wird ja richtig interessant! :wink:
Wobei ich kaum glaube, dass das wirklich (zeitnah) durchzusetzen wäre…
Jetzt hat sich das ganze allerdings verschärft: Frau A beschimpft nun Paar B! Und zwar mit Worten, welche sowohl gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstossen als auch natürlich beleidigend sind! Der Dame scheint es schlicht langweilig zu sein, da bei der momentanen Hitze keine Tauben draussen sind, die man begiessen und weg-lärmen könnte. Da wird halt auf dem Balkon gestanden, mit dem Besenstiel dagegen gedonnert und Beleidigungen gebrüllt (leider auf türkisch, sodass man zum Glück nur die allseitsbekannten Schimpfwörter versteht). Man könnte das ganze einfach nur lächerlich finden, aber eigentlich ist es wirklich nichtmehr lustig, weil bei Beleidigungen hört der Spass auf und solche Wörter sollten Omas m.E. nicht in den Mund nehmen. Der Nachteil ist auch, dass viele mögliche Zeugen die Wörter nicht kennen… naja… ein Drama!

Beste Grüße,
Foewt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

naja, der Vermieter von Paar B sollte ja eigentlich nicht unter der Verrücktheit von Frau A leiden… er kann ja am wenigsten dafür…

Hilft wohl nur die Polizei, zumal die (aus welchem Grund auch immer) schonmal bei Familie A vor der Tür stand… sind wohl schon stadtbekannt :wink:

Beste Grüße,
Foewt

Das Wasser stammt übrigens aus der Küche (Küchenbalkon), sie hat es also leider nicht weit und schafft die Menge locker…

Mieter können Miete kürzen. Bei einem „Überfall“ aller veir
Minuten sicherlich auch einen guten Betrag,

Christian

Hallo Foewt,

Protokolle und Zeugen sind wichtig.
Den Part „leider auf türkisch“ würde ich ganz, ganz nebensächlich
behandeln, da der Schuss u.U. wg. Rassismus bzw
Ausländerfeindlichkeit sonst nach hinten losgeht.

Um den biologischen Faktor zu beschleunigen, solltet Ihr in Erwägung
ziehen, der Dame mit beispielsweise lustigen Gesten zu kommen - also
Hände links und rechts von den Ohren, Finger wackeln lassen und mit
der Zunge in maximaler wackeln. Die erhöhte Aufregung beschleunigt
Herz und Atmung, belastet damit den ganzen Menschen etwas stärker und
fördert Verschleiss sowie eine eventuelle schnellere Verabschiedung
von dieser hässlichen Welt.

Zum Verhalten bei Beleidigungen können die anwesenden Juristen
bestimmt genaue Verhaltenshinweise geben.
LG
R.

Hallo Ratloser,

der Witz ist ja, dass die Ausländerfeindlichkeit in dem Fall groteskerweise so aussieht, dass Frau A auf türkisch das Paar B (Mann ist Araber) beschimpft mit Sätzen wie sch*%&%$§ Araber!! Deshalb meinte ich, dass sie sogar gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstösst.
Paar B war gestern (auf dem Weg in den Park, da man es auf dem Balkon ja nichtmehr aushielt) bei der Polizei und fragte um Rat, was man tun kann. Der gute Herr Wachtmeister wusste aber auch nicht vielmehr als „mit der Polizei drohen und im Zweifel rufen - wir kommen dann in den meisten Fällen schon…“. Na klasse!!

Heute hat der weibliche Teil von Paar B sogar beim Fahrrad in den Schuppen bringen die Hälfte des „Taubenwassers“ abbekommen - das kann doch nicht wahr sein, oder???

Das mit den lustigen Gesten ist aber auch eine nette Idee - nur lebt die Dame glaube ich davon, zu schimpfen und zu streiten. Vermutlich wird die Lebenserwartung von Paar B erhelblich verkürzt durch die ganze Aufregung. Oh Schreck!!

Keine Ahnung, wie das noch weitergeht…

Beste Grüße,
foewt

Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen…
Hallo,
das ist blanke Theorie!!! In Deutschland bekommst du damit noch nicht mal Eigentümer aus dem Haus, die Jahre lang kein Wohngeld bezahlen - jmd. sein Eigentum zu entziehen, weil sein Verhalten störend ist, ist absolut abwegig und ich glaube dir nicht, dass du hier entsprechende Erfahrungen gemacht hast.
gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo n,
das Problem liegt nicht im Glauben, sondern im Zusammenhalt der
anderen Eigentümer.
Bei uns wurde das Problem dann im gerichtlichen Verfahren durch eine
Lösung mit behördlicher Betreunug und Schallschutzmassnahmen gelöst.
Heute haben wir deshalb Ruhe. Wenn der Betroffene sich allerdings
uneinsichtig gezeigt hätte, wäre er jetzt draussen.
Gruß
R.

das ist blanke Theorie!!! In Deutschland bekommst du damit
noch nicht mal Eigentümer aus dem Haus, die Jahre lang kein
Wohngeld bezahlen - jmd. sein Eigentum zu entziehen, weil sein
Verhalten störend ist, ist absolut abwegig und ich glaube dir
nicht, dass du hier entsprechende Erfahrungen gemacht hast.
gruß n.

Hallo,
das jmd. weil etwas dünnhäutig, freiwillig verkauft oder im Rahmen eines Vergleichs irgendwelche Zugeständnisse macht…geschenkt.
Nenne mir einen Fall in Deutschland, bei dem, gegen den Willen des WEigentümers per Urteil das Eigentum entzogen wurde.

Wir haben dies in Berlin versucht - eine verwirrte Miteigentümerin (Dachgeschoss) hatte das Dach teilweise abgedeckt, die Wohnungen darunter wurden in gewissen Abständen durch Regen nass, jede Wohngeldzahlung mußte schon seit 10 Jahren per Gerichtsvollzieher eingefordert werden, sie heizte mit dem Backofen, da der Schornsteinfeger die Gastherme stillgelegt hatte, Ungeziefer breitete sich von ihrer ohne Abnahme bewohnten Wohnung aus usw.usw.

Als Beirat habe ich mindestens 3 auf WEG spezialisierte Anwälte konsultiert und die haben auf grund mangelnder Erfolgsaussichten uns nicht vertreten.
Du beziehst dich wahrscheinlich auf § 18 WEG, aber hier wird der Eigentumsentzug als letztes Mittel gesehen…und da mußt du erst mal hinkommen und damit ist dieses Gesetz genauso anwendbar wie z.B.die Möglichkeit einem Mieter wegen besserer wirtschaftlicher Verwertbarkeit der Wohnung kündigen zu können.

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]