Hallo!
Unser Problem ist folgendes:
Wir bewohnen eine Mietwohnung mit einer Gaszentralheizung (ein Gasofen für die ganze Wohnung). Letzte Woche begann die Heizung unangenehm zu riechen. Tag für Tag wurde der Geruch stärker, so dass wir ihn am Anfang nicht ernst nahmen. Nach ca. einer Woche war es jedoch in der Wohnung mit angeschalteter Heizung geruchstechnisch kaum noch auszuhalten. Daraufhin bestellten wir ein Sanitärunternehmen, welches beim Überprüfen der Heizung feststellte, dass sich (vermutlich durch einen defekten Brenner der Gasheizung) das Abgasrohr komplett zugesetzt hatte und damit sämtliche Abgase in die Wohnung geleitet wurden. Im Laufe der folgenden Tage mussten wir feststellen, dass die ganze Wohnung mit einem „Rußfilm“ überzogen ist, das heißt die Wohnung müsste theoretisch komplett renoviert und gereinigt werden, um sämtliche Rußspuren verschwinden zu lassen.
Unsere Frage ist nun: Sollte die Spurenbeseitigung der defekten Heizung - sprich Renovierung sowie Mieterstattung für die Zeit der Heizungsausfalls - nicht Mietersache sein, da im Mietvertrag dem Mieter nur Reinigung und Wartung der Heizung auferlegt werden (welche auch regelmäßig durchgeführt wurden)?
Vielen Dank im Voraus,
Franzi D.