Vers. behält MwSt. ein - rechtmässig?

Hallo zusammen,

nach einem Hagelschaden an einem Auto ist der Schaden der Versicherung gemeldet worden. Der Versicherungsnehmer verzichtete aber auf die Reparatur, was er der Vers. auch sagte. Diese zahlte nun einen Betrag, behielt jedoch die MwSt. ein mit der Begründung diese „beim nächsten Schaden“ zu verrechnen und dies sowieso gängige Praxis sei. Ist das so in Ordnung? Es gibt ein Urteil des AG Koblenz, welches diese Praxis verbietet. Kann man sich darauf berufen? Und kann man die MwSt. somit einfordern?

Danke sagt

K.

Der Versicherungsnehmer

verzichtete aber auf die Reparatur, was er der Vers. auch
sagte. Diese zahlte nun einen Betrag, behielt jedoch die MwSt.
ein mit der Begründung diese „beim nächsten Schaden“ zu
verrechnen und dies sowieso gängige Praxis sei. Ist das so in
Ordnung? Es gibt ein Urteil des AG Koblenz, welches diese
Praxis verbietet. Kann man sich darauf berufen? Und kann man
die MwSt. somit einfordern?

Wie das rechtlich so ganz genau ist, weiß ich nicht, Fakt ist aber, daß Versicherungen bei Firmen, die Mwst.-abzugsberechtigt sind, bei der Schadenregulierung i.d.R. die Mehrwertsteuer einbehalten. Als Privatperson solltest Du aber unbedingt auf einer vollen Entschädigung bestehen. Meist reicht dazu ein nachdrücklicher Brief.
Bei Bedarf erkundige ich mich gern auch noch mal genauer.

Gruß Heike

Bei Bedarf erkundige ich mich gern auch noch mal genauer.

Gruß Heike

Hallo Heike,

danke für die Antwort! Es handelt sich um eine Privatperson. Der Bedarf besteht also…

Gruss
K.

Hi kuddel,

ich kenne das Urteil nicht, aber generell gelten Urteile ja nur für den verhandelten Fall.

Außerdem würde ich sagen (ohne es genau zu wissen), daß Mehrwertsteuer ja nur anfällt, wenn tatsächlich repariert wird, was hier ja nicht der Fall ist. Demnach könnte die Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde.

Klingt für mich also i.O. wenn die Versicherung so verfährt. Wie das mit dem „Verrechnen“ gemeint sein verstehe ich nicht, geht denn die Versicherung von weiteren Schäden in der Zukunft aus???
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Bedarf besteht also…

Hi Kuddel,
tut mir ja nun echt leid,
aber der Profi sagt, ja, es ist nach (neuster) Rechtsprechung in Ordnung, wenn die Versicherung Dir von dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt die Mehrwertsteuer abzieht, eben weil Du sonst daran verdienen würdest. Denn die Leistung als solche, sollte sie von Dir selbst ausgeführt werden, wird ja nicht versteuert. Außerdem wird durch diese Verfahrensweise die gängige Praxis etwas gestört, für teure Kostenvoranschläge zu kassieren und dann in einer deutlich billigeren Werkstatt reparieren zu lassen. Der Staat schützt uns alle sozusagen davor, daß jemand privat an seiner (des Staates) Abzocke verdienen kann . Ist ja auch ganz richtig so.
Nur bei einer richtigen Rechnung für eine ausgeführte Leistung darf sie das beim Schaden einer Privatpersonen nicht tun.

Das mit einer späteren Verrechnung bei anderen Schäden kann man vielleicht so verstehen, daß die Gesellschaft bereit ist, bei der von einer Fa. ausgeführten Reparatur eines erneuten Schadens, bei der man den Altschaden dann mit bearbeitet, die Mwst. nachzuregulieren. Da würde ich aber lieber noch mal nachfragen.