Ich habe 21 Jahre bei Generali gearbeitet, durch die Zusammenschlüsse der Gesellschaften, bekam ich Vorgesetzte mit denen ich nicht mehr arbeiten wollte. Auch wurden Dinge von mir verlangt die ich nicht erfüllen wollte.
Ich habe dann 2 Jahre als Mehrfachagent gearbeitet und seit drei Jahre jetzt als Makler. Ein Maklerkollege gab mir den Rat auf Makler umzusteigen, weil ich die Provisionen bis an mein Lebensende bekäme, auch wenn mir eine Gesellschaft den Vertrag kündigt. Sie brauchen dann zwar keine Verträge von mir annehmen, aber die bestehenden Verträge müßten weiter verprovisioniert werden. Der gute Mann der mir den Rat gab ist leider nicht mehr unter uns, so ich ich Ihn nicht mehr fragen kann.
Für eine Antwort Vielen Dank im voraus euer Bernd Stegemeier
leider nicht mehr unter uns, so ich ich Ihn nicht mehr fragen kann.
Für eine Antwort
Um welche Frage geht es denn ?
leider nicht mehr unter uns, so ich ich Ihn nicht mehr fragen kann.
Für eine AntwortUm welche Frage geht es denn ?
Um die Frage, ob er von Mehrfachagent auf Makler umsteigen soll (Courtagen/Prov. würden dann auch nach Ausscheiden erhalten bleiben)!
Um die Frage, ob er von Mehrfachagent auf Makler umsteigen
soll (Courtagen/Prov. würden dann auch nach Ausscheiden
Ich zitiere aus dem Ausgangsposting:
„Ich habe dann 2 Jahre als Mehrfachagent gearbeitet und seit drei Jahre jetzt als Makler.“
Und wenn er wissen will, ob die Provisionen tatsächlich lebenslang gezahlt werden, sollte er in seinen Courtagevereinbarungen mit seinen Gesellschaften nachlesen, statt hier zu fragen.
Hallo Bernd,
da wurde Dir wohl Nonsens erzählt! Gerade ein Makler verliert seine Courtage häufig sehr viel schneller als ein Agent.
Zum einen, weil der abgeschlossene Vertrag selbst häufig gekündigt wird (und das Risiko von einem anderen Makler anderweitig eingedeckt wird).
Zum anderen, weil das Maklermandat gekündigt werden kann… normalerweise per sofort. Dann geht der Vertrag in den Direktbestand des Vr oder wird von einem anderen Makler weiter"verwaltet", die Courtagezahlung endet dann i. d. R. zur Hauptfälligkeit.
Wohlgemerkt: das alles gilt nur für HUKS, bei Vorsorgeprodukten bin ich nicht im Thema. Auch neue VVG-Regelungen habe ich hier nicht berücksichtigt, wobei nach meiner Kenntnis sich hier nichts geändert hat.
Grüße, M
Du hast Recht! Gleichzeitig hat er aber geschrieben „ein Kollege gab mir den Rat auf Makler umzusteigen“!
Die Frage wird dann wahrscheinlich so lauten: „War es richtig auf Makler umzusteigen und stimmt es, dass die Prov. lebenslang gezahlt werden?“
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die eigentliche Frage verstehe ich zwar nicht ganz, kann aber zu Mehrfachagenten und freien Maklern nur sagen dass dieser Berufsstand auf Sicht leider aussterben wird. Durch die EU-Vermittlerrichtlinie und das neue VVG ist diese, meist sehr seriös betriebene Tätigkeit, leider nicht mehr wirtschaftlich tragbar. Das hat folgende Gründe:
-60 Monate Stornohaftzeit (ein zinsloses Darlehen) ist in unserer schnellebigen Zeit wirtschaftlicher Selbstmord
-Beraterhaftungsfragen sind ein enormes Risiko, trotz teurer Vermögensschadenhaftpflicht. Ein Kunde von hunderten kann zum Ruin führen(selbst bei gut gemeinter, korrekter Beratung)
-Die Versicherungsgesellschaften werden alle Haftungsfragen auf den Berater abwälzen
-Der Makler ist verpflichtet seinem Kunden immer die für ihn beste Anlage zu empfehlen und dies auch regelmäßig neu zu prüfen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt an dem sich der Makler nur noch mit der Überprüfung von bestehenden Anlagen seiner Kunden kümmern kann und für Neugeschäft keine Zeit mehr hat.
-Allein die Frage was für den Kunden „das Beste“ ist wird immer wieder umstritten sein
-tausende Anwälte warten schon…
Als Ausweg bietet sich nur an sich entweder unter das schützende Dach irgendeiner Pfefferminzia zu begeben, nach deren Pfeife man dann natürlich tanzen muss (und ausschießlich deren Produkte verkaufen muss) - oder nur noch Produkte zu verkaufen die juristisch einfandfrei abgesichert sind und bei denen Haftungsfragen fast vollständig ausgeschlossen sind. Solche Produkte gibt es - sogar mit automatischer monatl.Überwachung die ohne Zutun des Maklers funktioniert.
LG
Sachwerteonkel
Hallo Frank Peter,
ich bin immer wieder erstaunt und frage mich, wo Du dieses Halbwissen (und das ist schon beineha übertrieben) her hast.
Du weißt schon, dass Makler schon immer für ihre Beratungsfehler haften ??!! Bitte nenne mir eine Vorschrift aus dem neuen VVG, welche die Maklerhaftung faktisch verschärft gegenüber dem alten Stand.
Grüße, M