Hallo!
Mein Freund vertraute alle Versicherungsangelegenheiten
einem unabhängigem Maklerbüro an. Vor einem halben Jahr
ist in sein Büro
eingebrochen worden.(Schaden ca.6000 €) Der Makler versprach,
alles zu regeln.
Hallo Elke!
Drei Fragen:
Wer ist in diesem Fall konkret ‚der Makler‘? Ein Sachbearbeiter, Eurer Außendienstbetreuer oder der Chef persönlich? (es klingt, als sei das ein größeres Büro?
Habt ihr einen schriftlichen Maklerauftrag erteilt?
Habt ihr eine entsprechende Schadenanzeige ausgefüllt?
Nach einigen Monaten wurde ich skeptisch, da die angeblich
jeden
Tag zur Auszahlung bereitstehende Entschädigung nie eintraf.
Ich forschte selbst bei der Versicherung nach, was sich schon
recht
schwierig gestaltete, da mein Freund alle Unterlagen, Belege
etc.
dem Makler überlassen hat,ohne Kopien zu machen. 
…klar ist es jetzt überflüssig, Euch noch gute Ratschläge zu geben, aber ich gebe nicht mal meinem Chef eine wichtige Unterlage, ohne sie vorher kopiert zu haben.
Jetzt hab ich die Sachbearbeiterin ausfindig gemacht, die mir
sagte,
Sie hat zwar eine Meldung über den Einbruch, aber nie
irgendwelche
weiteren Dokumente erhalten.
Welche Sachbearbeiterin? Eine beim Makler oder die bei der Gesellschaft?
Die Geschäftsleitung des Maklerbüros sagt mir, das käme schon
mal vor,
das würde dann über den „Maklerbetreuer“ und nicht über den
Zentral-
computer der Vers. laufen!?
Es gibt durchaus Makler, die einen entsprechenden Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft haben und bis zu eine bestimmten Schadenhöhe selbst regulieren. Ich kenne das nur bei geringeren Summen, weiß also nicht, wie sowas normalerweise abgewickelt wird.
Sie hätten aber alles bei sich im
Pc,
sämtliche gescannten Belege etc.
Nun bat ich um Kopien bzw. Ausdrucke und werde seitdem
hingehalten.
Zitate:„Beim nächsten Mal…muß zu wichtigem Termin…der/die
Zuständige ist im Urlaub…“
Ich habe Angst, dass dort ein Versäumnis vertuscht werden
soll.
Meine Fragen:
- Kann man das Maklerbüro zur Rechenschaft ziehen?
Grundsätzlich schon, die haben für sowas normalerweise sogar eine Vermögensschadenhaftpflicht.
- Kann ich auf die Aushändigung der Unterlagen bestehen?
- Was kann ich überhaupt jetzt unternehmen?
Ich würde folgendes wie folgt vorgehen:
Nachdrücklich und vor allem schriftlich auf der Schadenregulierung bestehen. Dabei die Absprachen mit Datum und Namen nennen und für die Regulierung gleich einen Termin setzen. Als Druckmittel würde ich damit drohen (und das auch tun, wenn sich nichts rührt) die betreffende Versicherungsgesellschaft offiziell von dem Vorfall zu informieren. Die werden sowas im Interesse ihres Geschäftes nicht dulden, weil es ja letzlich auf sie selber zurück fällt.
Alternativ empfehle ich eine Beratung beim Anwalt.
Viel Erfolg
Gruß Maid 