versäumnisurteil

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem.

Mein Vermieter hat in einem laufenden Verfahren einen Mahnbescheid gestellt, wobei noch gar nicht klar war, ob er einen Rechtsanspruch auf die Summe hat.

Mit meinem Vermieter wurde ein Vergleichsurteil
beschieden, aber er versucht über einen Mahnbescheid seine " angeblichen " Forderungen ( Auslagen) noch geltend zu machen.

Reicht das Vergleichsurteil als Beweis aus oder habe ich noch andere Rechtsmittel, die mir zur Verfügung stehen ?

Danke für Eure Antworten.

gruss von Nonne213

Mit meinem Vermieter wurde ein Vergleichsurteil
beschieden, aber er versucht über einen Mahnbescheid seine ":angeblichen " Forderungen ( Auslagen) noch geltend zu machen.

Ein Vergleichsurteil gibt es nicht. Vermutlich wurde ein Vergleich geschlossen. Aus dem Vergleich ergibt sich, ob damit „alle“ bzw. welche Forderungen erledigt wurden oder nicht. Wenn nicht, kann er restliche Forderungen geltend machen.

Hallo Nonne,
das klingt ja schon ein wenig verwirrend.
Bei einem Vergleich (Regelfall) wird meist beschieden, das jede Partei ihre Verfahrenskosten selbst trägt. Von daher hätten sich also jegliche Forderungen Deines Vermieters erledigt. Dies beinhaltet auch die Auslagen (Porto, Zustellungskosten, etc.)
Gegen den Mahnbescheid hast Du das Recht des Widerspruches. Hier reicht das Vergleichsurteil aus.
Es bleibt auch noch der Tatbestand des (versuchten) vorsätzlichen Betruges, denn Dein Vermieter muss ja ebenso das Vergelichsurteil anerkannt haben.
Herzliche Grüße - Ernst

ja natürlich, hat es sich somit erledigt, aber die Unterilsverkündung des Vergleiches war im August 2011
und das Versäumnisurteil wurde schon im März gesprochen,
ohne dass ich darauf einfluss nehmen konnte.
Jetzt schickt mir das Vermieter noch die Kosten, die er
angemahnt hat, obwohl es mit einem Vergleichsurteil abgegolten ist.
Und ich weiss nicht, wie ich mich dagegen wehren soll.
Danke für deine Antwort.
Liebe grüsse von Nonne213

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ja Ernst, so sehe ich es auch als Betrugsversuch.
danke dir.

ja genau, ein Vergleich wurde geschlossen, aber damit muss die Sache erledigt sein, denke ich.
Aber der Vermieter hat viel geld investiert und bleibt auf den Kosten sitzen und nun versucht er noch auf andere Art an sein Geld zukommen.
Für mich ist es Betrug, siehst du es auch so ?
Danke dir für die Antwort.
Liebe Grüsse von Nonne213

Das muss kein Betrug sein, es kommt halt auf den genauen Wortlaut des Vergleich an. Gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlagen und den Vergleich vorlegen.

Das muss kein Betrug sein, es kommt halt auf den genauen
Wortlaut des Vergleich an. Gegen den Mahnbescheid Widerspruch
einlagen und den Vergleich vorlegen.

hallo,
der vergleich wurde nach den verdsäumnis beschieden.
das Urteil habe ich der Richterrin chon vorgrlgt.
Sie hat aber geschriebn, dass ich verspätet reagiert habe.
Grüsse

der vergleich wurde nach den verdsäumnis beschieden.
das Urteil habe ich der Richterrin chon vorgrlgt.
Sie hat aber geschriebn, dass ich verspätet reagiert habe.

Das kommt davon, wenn man keinen Anwalt nimmt. Jetzt könnte es zu spät sein.

ja leider.
danke für deine Antwort.
Liebe Grüsse von Nonne 213

Das Zivilprozeßrecht kann ganz schön heimtückisch sein. Ich empfehle dringen einen Anwalt einzuschalten. Grundsätzlich kommt im Mahnverfahren der Einwand, dass bereits ein Verfahren anhängig ist in Frage. Aber um mit Sicherheit sagen zu können, dass dieser Einwand Chancen auf Erfolg haben wird, müßte ich viel mehr wissen. Daher wie gesagt lieber zum Anwalt gehen.