Versäumnisurteil gegen Beglagte bei Sozialgericht!

Hallo!

Es liegt eine Klage gegen das Land Hessen (Versorgungsamt) wegen Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung vor! Jetzt 60% gefordert min. 80%!

Das Gutachten entsprechende neurologisch-psychiatrische Gutachten bestätigt die Forderung mit zweimal 80% insgesamt jedoch 80%!

Dieses Gutachtem wurde dem Versorgungsamt Hessen am 03.01.2010 zugestellt.

Der Rechtsanwalt fordert insgesamt 90%, da weitere 20% aus einem anderen Krankheitsfeld vorliegen, die bisher mit 10% berücksichtigt wurden.

Die Beklagte fordert Anfang Feb. 2010 eine Fristverlängerung von 3 Monate. Es erfolgt seitdem keine Antwort der Beklagten. Die Richterin hat das Versorgungsamt Ende Juni angemahnt. Die Wiedervorlage der Akte erfolgt nun Anfang August!

Da die selbstgestellte Frist von 3 Monaten bereits in ein paar Tagen 6 Monaten beträgt, sollte doch so etwas wie ein Versäunisurteil möglich sein.
Es scheint doch klar zu sein, dass die Beglagte keine Gegenargumente vorlegen kann!

Das Problmen ist, dass sich mein Anwalt sich um nichts kümmert und ich alle Informationen direkt über das Gericht habe. Immer wenn ein neues Schreiben vorliegt, mahne ich meinen RA an, mir das entsprechende Schreiben zu schicken. Sonst hätte ich das Gutachten wahrscheinllich bis heute noch nicht vorliegen!

Wer weiss wies geht!??

Hallo,
sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Viel Glück und lG

lehmannmgg

Hier muss doch der Rechtsanwalt tätig werden, er bekommt ja auch sein Honorar dafür.
Wie man ein Versäumnisurteil erstreitet, weiss ich leider nicht.
Gruß
BVP

Hallo!

Es liegt eine Klage gegen das Land Hessen

(Versorgungsamt)

wegen Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung vor!

Jetzt 60%

gefordert min. 80%!

Das Gutachten entsprechende neurologisch-

psychiatrische

Gutachten bestätigt die Forderung mit zweimal 80%

insgesamt

jedoch 80%!

Dieses Gutachtem wurde dem Versorgungsamt Hessen am

03.01.2010

zugestellt.

Der Rechtsanwalt fordert insgesamt 90%, da weitere 20%

aus

einem anderen Krankheitsfeld vorliegen, die bisher mit

10%

berücksichtigt wurden.

Das Problmen ist, dass sich mein Anwalt sich um nichts

kümmert

und ich alle Informationen direkt über das Gericht

habe. Immer

wenn ein neues Schreiben vorliegt, mahne ich meinen RA

an, mir

das entsprechende Schreiben zu schicken. Sonst hätte

ich das

Gutachten wahrscheinllich bis heute noch nicht

vorliegen!

Wer weiss wies geht!??

Hallo Santiago

nimm alles selbst in die Hand …Dein Anwalt hat
anscheinend gepennt…mache Ihn dafür verantwortlich
und regel das aber ganz schnell selbst…

schreib das Versorgungsamt sofort an, dass Du davon
ausgehst, dass Deine Schwerbehinderung auf
90%festgelegt wird und Du einen dementsprechenenden
Bescheid umgehend d.h. bis …???(innerhalb von 10
Tagen)erwartest…
Schreibe dazu, dass Du die Antwort an Dich pers.
erwartetst und nicht an Deinen Anwalt…

solltest Du mit der Schriftform Probleme haben so
schreib mich kurz an…ich helfe dir gerne weiter

viel erfolg wünscht dir
anita

Hallo und Danke für Deine Antwort. Ich stelle mir nur die Frage, ob ich das Gericht einfach so umgehen kann und wenn ja warum? Es sieht doch blöd aus, wenn die Richterin die Sache jetzt zur Wiedervorlage hat und ich einfach das Versorgungsamt direkt anschreibe! SSollte ich das Schreiben nicht an das Gericht senden? Ich tue mir da einfach schwer. Weiterhin habe ich ja 80% auf Psychische Erkrankungen und dann nehme ich so etwas in die Hand! ieht das nicht blöd aus? Meine Email [email protected]

Hallo santiago!
Was ist Dein Leiden? Welche Krankheiten wurden bewertet? Wie lautet die interne Auswertung des HAfVS?
Ohne dies ist keine Aussage möglich.
MfG. FL.

Hallo santiago!
Was ist Dein Leiden? Welche Krankheiten wurden bewertet? Wie
lautet die interne Auswertung des HAfVS?
Ohne dies ist keine Aussage möglich.
MfG. FL.

Werde die Antworten gerne geben! Aber was ist HAfVS?

Hallo santiago!
Was ist Dein Leiden? Welche Krankheiten wurden bewertet? Wie
lautet die interne Auswertung des HAfVS?
Ohne dies ist keine Aussage möglich.
MfG. FL.

Hallo! Jetzt habe ich verstanden!

Bescheid vom 31.08.2000 (GdB 50%)

Toxikose, Persönlickeitsstörungen

Bescheid vom 10.02.2002 (50%)

Suchststadium im Stadium der Heilungsbewährung bis Mai 2004
Persönlichkeitsstörungen
Chronische Gastritis

Bescheid vom 02.12.2004 (50%)

Seelische Behinderung mit Suchtkrankheit
Persönlichkeitsstörungen
Chronische Gastritis
Neurodermitis

Bescheid vom 09.06.2006 (50%)

Seelische bzw. psychische Störungen
Karpaltunnelsyndrom bzw. Mittelnerv-Schädigung
Refluxkrankheit der Speiseröhre
Neurodermitis
Chron. Gastritis
Wirbelsäulen-Syndrom

Abhilfebescheid vom 20.11.2006 (60% nach Widerspruch VDK)

Seelische Störungen
Neurodermitis, allergische Disposition
Chron. Gastritis
Wirbelsäulenbeschwerden
Nervenschaden (polyneuropathie, Paresen)
Refluxkrankheit der Speiseröhre

Gutachten vom 13.10.2009 liegt vor seit 03.01.2010

  1. Soziale Phobie (f.40.1)
  2. V.a. kombinierte Persönlichkeitsstöringen mit emotional instabilen ängstl. & depressiven Anteilen (F61V)

Für Diagosen 1 & 2 bewerten wir den Grad der Beh. mit je. 80%

Die Diagnosen des Fachgebietes bewerten wir mit 80 v.H.

Schreiben meines Anwaltes vom 29.01.2010

Gutachten bestätigt GdB von 80!
bezieht aber nicht vorliegende Neurodermitis mit GbB von 20 und allergische Erkrankung die mit GdB von 10 festgestellt wurde mit ein!

Damit lieht ein Gesamtgrad von 90 vor!

Hessisches Amt fordert am 02.02.2010 eine Fristverlängerung für die Auswertung von 3 Monate!

Diese wird vom Gericht genehmigt.

Bis heute liegt trotz Erinnerungsschreiben vom Gericht im Juni 2010 keine Stellungnahme vor!

Deshalb die Frage nach Versäumnisurteil oder sonstiges!

Sofern von unserer Seite nichts geschieht, wird das Verfahren nicht vorangetrieben! Es wäre sogar schon lange eingestellt worden!

Hoffe die Infos reichen jetzt!

Hallo santiago!

Du willst was vom Staat und nicht der Staat etwas von Dir! Nenne mir bitte den namen Deines Sozialanwalts.
MfG
F.L.

Hallo santiago!

HAfVS =
Hessisches Amt für Versorgung & Soziales.

Hallo santiago!

Du willst was vom Staat und nicht der Staat etwas von Dir!
Nenne mir bitte den namen Deines Sozialanwalts.
MfG
F.L.

Hallo! Habe bereits Verstanden, was HAfVS bedeuted! Dementsprechend ja auch alles geschildert.Aber was willst du mit dem Namen meines Anwalts? Den lass man schön schlafen.

Hallo Santiago 70,

zu Gerichtsverfahren und deren Ablauf kann ich Dir leider keinen Rat geben, da ich kein Anwalt bin.
Tut mir Leid aber da muss ich passen.

Hallo santiago!

Ich sehe die Sache für mich als erledigt an.
MfG
F.

Hallo santiago!

Ich sehe die Sache für mich als erledigt an.
MfG
F.

Toll! Erst soll ich meine Leiden ect. aufführen und dann soll die Sache erledigt sein. Möchte mich selbst vor Gericht vertreten! Ist das so schwer? Was würdest Du denn mit dem Namen des Analtes wollen. Damit komme ich auch nicht weiter!!

Das verstehe ich nicht!!

Hallo santiago!
Es gehört schon eine besondere Kunst dazu sich einer Sozialverteidigung auszusetzen. Aus welchen SGB soll denn die Klagegrundlage erfolgen?
SGB IX ?
G.F.

Hallo,
das Gericht „kann“ verspätete Erklärungen oder Beweismittel zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Hieraus wird bei der entspr Regelung der VwGO gefolgert, das Gericht habe eine Ermessensentscheidung zu treffen (ua Schmid in Sodan/Ziekow § 87b Rn 17). Dies ist allerdings vorwiegend so zu verstehen, dass das Gericht bei gegebenen Voraussetzungen zu einer Präklusion berechtigt, aber hierzu nicht verpflichtet ist.

Im diesem Zusammenhang wäre das Gericht um eine solche Entscheidung zu bitten.
Vgl. dazu SGG § 106a Fristsetzung, Zurückweisung verspäteten Vorbringens,Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz
9. Auflage 2008 Rn 1-18

LG (4Picco)

Hallo,
war bis jetzt leider mehrere Monaten mit Unterbrechungen gesundheitlich ausgeklinkt. Sorry,sonst antwrote ich immer.
In diesem Fall feht mir aber leider die nötige Kompetenz. Wollte mich wenigstens zu rückmelden.
Roberta

tut mir leid wüsste selber gern was ich tun soll

Leider bist Du an den verkehrten Anwalt geraten,(kenne das aus eigener Erfahrung)Versuche über den SoVD weiter zu kommen!
Mfg.
richter63