Hallo!
Es liegt eine Klage gegen das Land Hessen (Versorgungsamt) wegen Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung vor! Jetzt 60% gefordert min. 80%!
Das Gutachten entsprechende neurologisch-psychiatrische Gutachten bestätigt die Forderung mit zweimal 80% insgesamt jedoch 80%!
Dieses Gutachtem wurde dem Versorgungsamt Hessen am 03.01.2010 zugestellt.
Der Rechtsanwalt fordert insgesamt 90%, da weitere 20% aus einem anderen Krankheitsfeld vorliegen, die bisher mit 10% berücksichtigt wurden.
Die Beklagte fordert Anfang Feb. 2010 eine Fristverlängerung von 3 Monate. Es erfolgt seitdem keine Antwort der Beklagten. Die Richterin hat das Versorgungsamt Ende Juni angemahnt. Die Wiedervorlage der Akte erfolgt nun Anfang August!
Da die selbstgestellte Frist von 3 Monaten bereits in ein paar Tagen 6 Monaten beträgt, sollte doch so etwas wie ein Versäunisurteil möglich sein.
Es scheint doch klar zu sein, dass die Beglagte keine Gegenargumente vorlegen kann!
Das Problmen ist, dass sich mein Anwalt sich um nichts kümmert und ich alle Informationen direkt über das Gericht habe. Immer wenn ein neues Schreiben vorliegt, mahne ich meinen RA an, mir das entsprechende Schreiben zu schicken. Sonst hätte ich das Gutachten wahrscheinllich bis heute noch nicht vorliegen!
Wer weiss wies geht!??