Versäumnisurteil

Hallo zusammen,

wenn noch Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber ausstehen, bleibt oft nur der Schritt vor Gericht um diese einufordern. Scheitert dann auch der erste Termin zur Güteverhandlung kommt es zum Verfahren. Das Gericht fordert dann den Arbeitgeber mit einer gesetzten Frist (Annahme: 30.03.2012) auf, Stellung auf die eingereichte Klage zu beziehen.

Was passiert, wenn der Arbegitgeber sich nicht an die vom Gericht vorgegebe Frist hält und auch dem Gericht gegenüber keine Fristverlängerung beantragt?
Gibt es dann schon die Möglichkeit ein Versäumnisurteil zu erwirken?

Vorab vielen Dank für die Infos.

Balduin001

Hallo,

Gibt es dann schon die Möglichkeit ein Versäumnisurteil zu
erwirken?

Ja
http://www.lag.bayern.de/grundzuege/urteilsverfahren…
(per Google in wenigen Sekunden zu finden)

Vorab vielen Dank für die Infos.

Balduin001

&Tschüß
Wolfgang