Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
meine Freundin ist in einer Wohnung in Köln angemeldet, in der sie
seit ca. 2 Jahren nicht mehr lebt. Sie ist innerhalb der Stadt
umgezogen, hat aber vergessen, sich umzumelden. Sie möchte nun in
eine andere Stadt ziehen und hat die Lohnsteuerkarte beantragt. Die
Beamten wissen vermutlich, weil sie die Lohnsteuerkarte in den
vergangenen zwei Jahren nicht zustellen konnten, dass Sie nicht mehr
in der gemeldeten Wohnung lebt. Wissen Sie, ob Sie mit einer
Geldstraft rechnen muss, wenn nun herauskommt, dass sie die letzten
Jahre woanders wohnte? Wenn es eine Geldstrafe gibt, wissen Sie wie
hoch diese ungefähr ausfallen würde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Grüße,
L. Schaffner
es hanelt sich hier um eine ordnungswidrigkeit mach dem melderechtsrahmengesetz mrrg. im internet das gestzt suchen suchen, da steht dann die höchststrafe, soweit ich mich erinnere sind nach dem mrrg max. 5000,- drin. festlegen tut das das ordnungsamt. hat deine freundin ein gute erklärung parat, kann sie mit milde rechnen
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Hallo,
ein Freund von mir wohnte mehrere Jahre auf einem Campingplatz und konnte sich dort auch nicht anmelden.
Als er daß dann beim anmelden im Gemeindebüro sagte, war die Sache erledigt.
Also: eine gute Ausrede ist in Deinem Fall wichtig.
Liebe Grüße
Wolly
Sevus,
höchststrafe
bei einer Ordnungswidrigkeit? Inwiefern sind Ordnungswidrigkeiten strafbar??
Schöne Grüße
MM
höchststrafe
bei einer Ordnungswidrigkeit? Inwiefern sind
Ordnungswidrigkeiten strafbar??
Hallo Martin,
man muss nicht auf jedem Begriff herumreiten, wenn der Zusammenhang klar ist (Ordnungswidrigkeit wurde benannt).
Ich würde gerne den Umgangston in deiner Familie hören, wenn du erzieherisch tätig wirst. Bestrafen (Straftat) kannst du die Kinder nicht. Büßen lassen kannst du sie auch nicht (Ordnungswidrigkeit). Welche Begriffe verwendest du?
Grüße
Ulf
Servus Ulf,
isch 'abe keine Kinder… - beiläufig auch, weil ich seinerzeit überzeugt war, ich gäbe einen ganz furchtbaren Erzieher ab. Inzwischen sehe ich, welche Amateure sich auf diesem Feld betätigen, und denke, es wäre vielleicht nicht so verkehrt gewesen.
Aber das gehört nicht hierher.
Hierher gehört, dass die Differenzierung dieser Begriffe IMHO an dieser Stelle keine Krümelpickerei ist, weil es tatsächlich für den Unbedarften einen erheblichen Unterschied ausmacht, ob er mit einer Strafe rechnen muss (einschließlich aller Konsequenzen, ggf. Vorstrafe und dergleichen), oder ob er halt einen Knollen kassiert. Praktisch/technisch ist das z.B. dafür wichtig, ob ich eine Anhörung zur Einleitung eines OWi-Verfahrens vor mir habe - das erledige ich selber - oder ob ich Post vom Staatsanwalt erhalte - das bringe ich stante pede zum Anwalt.
Ahja, beiläufig spielt auch noch eine Rolle, dass das nicht die einzige Flapsigkeit ist, die von dem jungen Freund in den letzten Wochen gekommen ist - ich habe den Eindruck, er ist nicht frei von ganz ordentlichen Kenntnissen, aber er verdirbt die Informationen, die er bieten kann, durch Formulierungen unter aller Kanone, die geeignet sind, die Fragesteller auf die seltsamsten Irrwege zu führen. Interessanterweise hat er bisher noch jedes Mal gekniffen, wenn ich da mal nachgehakt habe.
Aber auch das gehört nicht hierher.
Schöne Grüße
MM
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