versäumte Verjährung!

Hallo

Klient x suchte wegen sexuellem Mißbrauch Anwalt y auf!

Vorgegangen wird zivilrechtlich - was Klient nicht verstehen kann und darauf drängt strafrechtlich vor zu gehen! Anwlt meint - das könne man später noch!

Als Klient erfährt - wie lange die Verjährungsfrist gilt - ist sie gerade abgelaufen (seit 3 Monaten)

Ewige Nachfragen nach einem Warum ergeben keine Antwort sondern Anwalt legt Mandat nieder!

Ist schon ein wenig her (ein paar Jahre) da liest Klient, daß in solch einem Fall der Anwalt Schadensersatz leisten muß!
Klient hat kein Geld ruft Gericht an wegen PKH. Dort wird dem Klienten klar gemacht - er müsse erst einmal privat Schadensersatz fordern!

Klient sitzt doof da und weiß nicht, wie das geht!

Weiß jemand einen Raz?

Alles Liebe

Sylvia

  1. Anderen Anwalt suchen und mit Fall betrauen.

  2. Meldung des Verhaltens vom Anwalt an die Anwaltskammer.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus!

Weiß jemand einen Raz?

Eine Anspielung auf den Papst? Na ob der helfen kann?

Gericht hat Recht, wenn sagen, dass erst außergerichtlich Anspruch geltend machen. Dann aber Gericht hätte Beratungshilfeschein ausstellen müssen. Damit können zu anderem Anwalt gehen.

Andere Frage: wofür Schadensersatz? Frage, ob überhaupt Vermögensschaden vorliegt, dadurch begründet, dass kein strafrechtliches Vorgehen.

P.S.: Artikel verbessern Verständlichkeit - Frage der Höflichkeit.

Hallo!

Weiß jemand einen Raz?

Eine Anspielung auf den Papst? Na ob der helfen kann

Sorry vertippt!

Gericht hat Recht, wenn sagen, dass erst außergerichtlich
Anspruch geltend machen. Dann aber Gericht hätte
Beratungshilfeschein ausstellen müssen. Damit können zu
anderem Anwalt gehen.

Ja- tut mir leid - das ich so komisch abgehackt geschrieben habe - es ist einfach so, daß ich mit den Schreibvorschtriften hier Schwierigkeiten habe - und nie recht weiß, wie ich mich ausdrücken soll. Darf ich jetzt ich schreiben?

Andere Frage: wofür Schadensersatz? Frage, ob überhaupt
Vermögensschaden vorliegt, dadurch begründet, dass kein
strafrechtliches Vorgehen.

Die Anwältin hat zivilrechtlich eine Menge Schadensersatz beantragt (wollte ich heute eh noch dazuschreiben) - aber der Klient wollte ja ein strafrechtliches Vorgehen - und wenn das mal richtig gelesen wurde (weiß gerade nicht wo), dann ist es doch so, daß die Gerichte immer mehr auch dann das Zivilrechtliche Schadensersatzurteil dort mit fällt - oder?

War das jetzt besser - oder habe ich jetzt gegen die Regeln vertoßen?

Liebe Grüße

Sylvia

Hallo nochmal!

Der Klient hat beim Amtsgericht angerufen, weil er Antag auf PKH stellen wollte!

Ihm wurde dort mitgeteilt, daß er das erstmal Alles persönlich zu klären zu versuchen hat - und erst danach würde es was mit PKH und Gericht.
Stimmt Das so?

Wer soll das können -als Nichtjurist?

Liebe Grüße

Sylvia

Hallo Andreas!

  1. Anderen Anwalt suchen und mit Fall betrauen.

Wie teuer wird das denn ohne PKH - verstehe das Alles nicht!

  1. Meldung des Verhaltens vom Anwalt an die Anwaltskammer.

Schon geschehen - und wird gleich noch einmal wiederholt - w3il heut erst die richtige Dame da ist!

Danke und Alles Liebe

Sylvia

Hallo nochmal!

Dito!

Ihm wurde dort mitgeteilt, daß er das erstmal Alles persönlich
zu klären zu versuchen hat - und erst danach würde es was mit
PKH und Gericht.
Stimmt Das so?
Wer soll das können -als Nichtjurist?

Eben, und deswegen gibt es für außergerichtliche Regelungen die Beratungshilfe. Da holt man sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein und kann sich für EUR 10,- von einem Rechtsanwalt nach Wahl beraten und vertreten lassen.

Hallo

Andere Frage: wofür Schadensersatz? Frage, ob überhaupt
Vermögensschaden vorliegt, dadurch begründet, dass kein
strafrechtliches Vorgehen.

Gibt es da kein Schmerzengeld, Erstattung von Therapiekosten o.ä.?

Viele Grüße
Thea

Hallo

Andere Frage: wofür Schadensersatz? Frage, ob überhaupt
Vermögensschaden vorliegt, dadurch begründet, dass kein
strafrechtliches Vorgehen.

Gibt es da kein Schmerzengeld, Erstattung von Therapiekosten
o.ä.?

Aber wenn das doch alles zivilrechtlich schon abgefrühstückt ist, geht es in dem Strafverfahren einzig darum, den Täter zu bestrafen. Für die Vermögenssituation des Opfers spielt das keine Rolle, ob der Täter bestraft wird oder nicht.

Hi!

Ihm wurde dort mitgeteilt, daß er das erstmal Alles persönlich
zu klären zu versuchen hat - und erst danach würde es was mit
PKH und Gericht.
Stimmt Das so?
Wer soll das können -als Nichtjurist?

Eben, und deswegen gibt es für außergerichtliche Regelungen
die Beratungshilfe. Da holt man sich beim Amtsgericht einen
Berechtigungsschein und kann sich für EUR 10,- von einem
Rechtsanwalt nach Wahl beraten und vertreten lassen.

Hm - davon haben die mir nichts gesagt - nur - der Klient müsse den Anwalt erst privat anschreiben - und auf seine Versäunisse Hinweisen - und erst nach Ihrer Antwort würde das geklärt - ob es da ggf PKH gibt
Von einem anderen Schein für 10 € wurde der Klient nicht aufgeklärt

Liebe Grüße

verwirrte Sylvia

Hallo

Andere Frage: wofür Schadensersatz? Frage, ob überhaupt
Vermögensschaden vorliegt, dadurch begründet, dass kein
strafrechtliches Vorgehen.

Gibt es da kein Schmerzengeld, Erstattung von Therapiekosten
o.ä.?

Aber wenn das doch alles zivilrechtlich schon abgefrühstückt
ist, geht es in dem Strafverfahren einzig darum, den Täter zu
bestrafen. Für die Vermögenssituation des Opfers spielt das
keine Rolle, ob der Täter bestraft wird oder nicht.

Aber wie kommt man denn dazu, den Täter zu Schmerzensgeld zu verdonnern, wenn er offiziell - mangels Anklage - die Tat gar nicht begangen hat? Oder geht das irgendwie?

Ich dachte, wenn ein Gericht davon Kenntnis besitzt, dass ein Mensch einen anderen vergewaltigt hat, müsste es den Staatanwalt davon in Kenntnis setzen, da es doch mittlerweile in jedem Fall als Offizialdelikt gilt, oder bin ich da vollkommen falsch informiert?

Viele Grüße
Thea

Hallo!

Aber wie kommt man denn dazu, den Täter zu Schmerzensgeld zu
verdonnern, wenn er offiziell - mangels Anklage - die Tat gar
nicht begangen hat? Oder geht das irgendwie?

Natürlich geht das. Warum sollte es nicht gehen? Dass etwas nicht zur Anklage kommt, heißt doch nicht, dass etwas nicht passiert sein kann. Ein Freispruch mag eine andere Wirkung haben, aber ein nichts wie ein nichts durchgeführtes Strafverfahren hat keine Wirkung.
Die Frage war doch, ob man vom Anwalt Schadensersatz verlangen könnte. Und den kann man nicht dafür verlangen, dass von einer Strafanzeige abgesehen oder abgeraten worden ist und dadurch die Verfolgbarkeit wegen der Verjährung ausgeschlossen ist.
Denn aufgrund eines unterbliebenen Strafverfahrens hat das Opfer keinen Schaden, den es ersetzt bekommen könnte, weil die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse steht, nicht im Interesse des einzelnen.
Wo kein Schaden, da auch kein Schadensersatz…

Ich dachte, wenn ein Gericht davon Kenntnis besitzt, dass ein
Mensch einen anderen vergewaltigt hat, müsste es den
Staatanwalt davon in Kenntnis setzen, da es doch mittlerweile
in jedem Fall als Offizialdelikt gilt, oder bin ich da
vollkommen falsch informiert?

Das mag ja sein, aber wenn tatsächlich Verjährung eingetreten ist, können auch dreihundert Staatsanwälte und tausend Polizisten niemanden vor ein Gericht bringen.

Gruß,

Florian.

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Hallo

Aber wie kommt man denn dazu, den Täter zu Schmerzensgeld zu
verdonnern, wenn er offiziell - mangels Anklage - die Tat gar
nicht begangen hat? Oder geht das irgendwie?

Natürlich geht das. Warum sollte es nicht gehen? Dass etwas
nicht zur Anklage kommt, heißt doch nicht, dass etwas nicht
passiert sein kann.

Und als Privatperson hat man dann keine Probleme mit der Beweisführung, wenn der Täter nicht kooperativ ist? Müssen in einem Zivilprozess die Zeugen überhaupt aussagen? Muss man nicht alle Zeugengelder und Kosten für Gutachter vorstrecken, und bleibt man nicht evtl. sogar drauf sitzen?

Ich habe es nicht, jedenfalls nicht eindeutig so verstanden, als hätte die Fragestellerin ihre Zivilklage schon durchgekriegt.

Viele Grüße
Thea

Hallo!

Und als Privatperson hat man dann keine Probleme mit der
Beweisführung, wenn der Täter nicht kooperativ ist? Müssen in
einem Zivilprozess die Zeugen überhaupt aussagen?

Die gleichen Probleme hat der Staatsanwalt im Strafverfahren doch auch. Aber Du hast Recht, im Zivilverfahren kann man wegbleiben wenn man keine Lust hat, wenn man doch kommt, kann man einfach sagen, dass man nichts sage und wenn man doch was sagt, braucht man nicht unbedingt bei der Wahrheit bleiben…schon schwierig, so ein Zivilprozess :smile:

Wie kommt man auf sowas?
Im Zivilprozess werden Zeugen geladen, wenn die nicht kommen, werden sie vorgeführt. Sie haben ebenso wahrheitsgemäß auszusagen wie im Strafverfahren, also ist da auch mit Lügen nichts, so unheimich unterschiedlich ist die Behandlung der Beteiligten in allen Gerichtsverfahren eigentlich nicht. Und besonders schön wäre es, wenn der Beklagte, also der angebliche Täter nicht käme, dann könnte man schnell an ein Urteil kommen.

So, jetzt aber nochmal, damit das klar wird: Für ein Strafverfahren ist es wenn wirklich Verjährung eingetreten ist, längst zu spät. Die Tatsache, dass der Täter nicht bestraft wurde, begründet keinen Schadensersatzanspüruch gegen den Anwalt. Möchte man Schadensersatz vom Täter haben, kann man ihn verklagen und versuchen, den Schadensersatz im Zivilprozess durchzusetzen. Dafür gibt es, wenn man über kein oder wenig Einkommen verfügt, Prozesskostenhilfe, so dass die Kosten auch nicht so ein Riesen Problem wären.

Es grüßt,

Florian.

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Hallo,

Sie haben ebenso wahrheitsgemäß
auszusagen wie im Strafverfahren, also ist da auch mit Lügen
nichts, …

Was soll der Quatsch, von Lügen habe ich nichts geschrieben.

…so unheimich unterschiedlich ist die Behandlung der
Beteiligten in allen Gerichtsverfahren eigentlich nicht.

Wo sind denn die Unterschiede (Zeugen Zivilprozess/Zeugen Strafprozess), oder gibt es keine?

Die Prozesskostenhilfe hilft übrigens oft nur theoretisch.

Viele Grüße
Thea

Hallo!

Was soll der Quatsch, von Lügen habe ich nichts geschrieben.

Das war der Versuch von Ironie…gescheitert. Ich wollte eigentlich nur ausdrücken: Im Zivilprozess treffen den Zeugen die gleichen Pflichten, und auch dort muss er die Wahrheit sagen, erscheinen wenn er erscheinen soll und Fragen beantworten, die ihm gestellt werden.

…so unheimich unterschiedlich ist die Behandlung der
Beteiligten in allen Gerichtsverfahren eigentlich nicht.

Wo sind denn die Unterschiede (Zeugen Zivilprozess/Zeugen
Strafprozess), oder gibt es keine?

Mir fallen spontan keine wirklichen Unterschiede ein.

Die Prozesskostenhilfe hilft übrigens oft nur theoretisch.

Ach so.

Gruß,

Florian.