Liebe/-r Experte/-in,
bei mir geht es um eine heikle Situation bzgl. eines versäumten Termines bei der Arge (Hartz IV).
Der Termin war heute Morgen und um 12.00 Uhr ist mir dieser Termin wieder eingefallen!
Sofort rief ich bei der Hotline an und ließ meinem Fallmanager ausrichten, dass ich den Termin vergessen habe und mich dafür entschuldigen möchte.
Gleichzeitig sendete ich ihm eine Mail, in der ich mich ebenfalls für mein Fehlen entschuldigte und angab, psychisch derzeit sehr überlastet zu sein und unter ständiger Unkonzentriertheit zu leiden (Schlafstörungen inklusive).
Kurz darauf fuhr ich persönlich zu der ARGE und habe mir von einer anderen Mitarbeiterin schriftlich geben lassen, persönlich dort gewesen zu sein, um mit meinem FM zu sprechen (er war in der Mittagspause). Dieses Schreiben habe ich mir ausdrucken lassen und werde heute Nachmittag zu meinem Hausarzt gehen, damit er mir eine Krankschreibung für den heutigen Tag ausstellen soll.
Mich beschäftigt Folgendes: drohen mir trotz bisheriger, zuverlässiger Mitarbeit und Einhaltung aller anderen Termine Sanktionen?
Muss auf die Krankenmeldung eine bestimmte Diagnose/ Erläuterung, so dass meine bisherigen Erklärungen untermauert werden?
Gibt es etwas, was ich sonst noch tun kann?
Ist es wirklich eine persönliche Ermessenssache des Fallmanagers, mir Sanktionen aufzubrummen, oder habe ich rechtlich eine Möglichkeit?
Ich danke Dir für eine hilfreiche Antwort und grüße Dich recht freundlich.
Einen schönen Tag wünscht, Jessica
Hallo,
natürlich ist es schon eine Ermessenssache wie Dein Berater entscheidet. Wenn Du aber eine Krankschreibung hast für den Tag, kann auch der Berater nicht viel machen.
LG
Marion
Hallo,
so wie du es hier dargestellt hast ist es problematisch. Fakt ist, dass du den Termin vergessen hast (so die Mitteilung an die Hotline und und der Inhalt der Mail). Dein Argument, dass du den termin auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit nicht warnehmen konntest führt auch ins Leere, denn Du warst ja in der Mittagspause da. Wenn Dir der Termin so wichtig war, warum hast Du nicht einfach die Pause abgewartet und dann persönlich mit Deinem Fallmanger gesprochen?
Rechtsgrundlage für eine Sanktion ist § 32 SGB II:
„Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psycho-logischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leis-tungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhal-ten darlegen und nachweisen.“
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen, so sehen es zumindest die fachlichen Hinweise der BA vor.
Aus meiner Sicht ist bei dargestelltem Sachverhalt mit einer Sanktion zu rechnen.
Rechtliche Möglichkeiten bestehen gegen jeden Bescheid in Form des Widerspruch- und Klageverfahrens.