Versagen der Staatsanwaltschaft

Hallo und guten Tag,

wer die Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats behindert oder stört, macht sich strafbar. So regelt es § 119 Betriebsverfassungsgesetz. 

Dieser Schutz funktioniert nicht immer. Es wird berichtet, dass Staatsanwaltschaften die Rechte der Arbeitnehmer oft nicht schützen, sondern die Verfahren einstellen. Zu einer Anklage würde es praktisch nie kommen. 
In einer Fernsehsendung sagt Prof. Schüren: „Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Arbeitgeber ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, weil er zwei Leute rausgeschmissen hat, die einen Betriebsrat gründen wollten. Und einen gröberen Fall der Behinderung der Betriebsratsarbeit kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wo sind die Fälle, wo hier das Strafrecht real angewandt wurde? Ich kenne sie nicht.“ 

Meine Fragen: Was können Betroffene tun? Kann man sich als Bürger gegen diese Untätigkeit mit juristischen Mitteln wehren? Wäre die Politik gefordert?

Quelle:
http://www.swr.de/report/betriebsraete-ohne-schutz-d…

Ein Arbeitgeber, der Mitarbeitern kündigt, die einen Betriebsrat gründen wollen, wird dies bestimmt nicht als Begründung für die Kündigung anführen. So blöd wird niemand sein!

Und wenn man mal ehrlich ist, wird ein Arbeitgeber einen lästigen Angestellten immer irgendwie los, wenn er das möchte…

Gruß _unplugged

Hallo,

der Staatsanwalt weiß natürlich, wie die Beweislage aussieht und wie gut die Chancen auf eine Verurteilung stehen. Das Einstellen der Ermittlung heißt ja nicht, das es keinen Grund dazu gäbe, sondern es passiert häufig genug, da keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht.

Gruß,
Steve

Hallo,

wer die Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats behindert oder stört, macht sich strafbar. So regelt es § 119 Betriebsverfassungsgesetz. 
Dieser Schutz funktioniert nicht immer. Es wird berichtet, dass Staatsanwaltschaften die Rechte der Arbeitnehmer oft nicht schützen, sondern die Verfahren einstellen. Zu einer Anklage würde es praktisch nie kommen. 
In einer Fernsehsendung sagt Prof. Schüren: "Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Arbeitgeber ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, weil er zwei Leute rausgeschmissen hat, die einen Betriebsrat gründen wollten.

Na wahrscheinlich, weil das entweder nicht so war oder nicht mit der ausreichenden Sicherheit bewiesen werden konnte. Ich fürchte, dass da oft Aussage gegen Aussage steht.

Meine Fragen: Was können Betroffene tun?

Die könnten das machen, was sie ihren Arbeitgeber selbstverständlich verwehren würden: ständig alles in Bild und Ton aufnehmen (und dann hoffen, dass es vor Gericht als Beweis zugelassen wird). Würde aber auch nicht lange helfen. Die AGs würden dann von ihren Rechtsanwälten eben nochmal extra darauf hingewiesen in Gegenwart überhaupt nichts zu diesem Thema zu sagen und die Abmahnung eben ohne Worte zu überreichen.

Kann man sich als Bürger gegen diese Untätigkeit mit juristischen Mitteln wehren?

Die sind ja nicht untätig. Es wird „nur“ an Belastbarem fehlen (nicht im Sinne von belastend sondern von gerichtsfest).

Wäre die Politik gefordert?

Eher nicht. Aber man könnte für eine Mehrheit werben, das Gesetz so zu verändern, dass der AG in Zukunft beweisen muss, dass er nicht behindert hat. Oder ihnen anwaltliche Beratung verwehren ;o)
Allerdings werden solche Arbeitgeber bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt wohl ohnehin über kurz oder lang aus dem Markt ausscheiden. Bei Arbeitgebern, wo es zu solchen Erscheinungen kommt, hält es ja kaum jemanden. bzw. ist auch schnell mal eine Insolvenz dargestellt.

Grüße

Hallo und guten Tag,

wer die Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats behindert oder
stört, macht sich strafbar. So regelt es § 119
Betriebsverfassungsgesetz. 

Ja, aber:
die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, anderer Betriebsverfassungsorgane oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.

Dieser Schutz funktioniert nicht immer.

Funktioniert dann nicht, wenn Betriebsrat, Betriebsverfassungsorgane oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft keine Verfolgung der Straftat verlangen.

Es wird berichtet,

dass Staatsanwaltschaften die Rechte der Arbeitnehmer oft
nicht schützen, sondern die Verfahren einstellen.

Es wird viel berichtet, 120 Tageszeitungen und Illustrierten alleine in Deutschland; vor 2 Tagen wurde auch berichtet, dass eine Politikerin der Linke im Bundestag zur Arbeit der Kanzlerin erklärte:
„Sie warnen vor einem Flächenbrand, aber Sie gehören doch zu denen, die mit brennendem Zündholz herumlaufen.“
Polemik, keinen interessiert es und keiner hat den Feuerlöscher geholt.

Zu einer

Anklage würde es praktisch nie kommen. 
In einer Fernsehsendung sagt Prof. Schüren: "Mir ist kein
einziger Fall bekannt, wo ein Arbeitgeber ein Jahr
Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, weil er zwei Leute
rausgeschmissen hat, die einen Betriebsrat gründen wollten.

Pro. Schüren ist auch bekannt, dass er dies staflos erklären kann, denn er erklärt ja, dass ihm nicht bekannt sei, dass zwei Leute rausgeschmissen wurden, die einen Betriebsrat gründen wollten. Es kommt drauf an, was man aus einer Erklärung erkennen möchte.
Bei solchen Sendungen spielt Polemit eine wichtige Rolle.

Und einen gröberen Fall der Behinderung der Betriebsratsarbeit
kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wo sind die
Fälle, wo hier das Strafrecht real angewandt wurde? Ich kenne
sie nicht." 

Kennt man denn Fälle, wo die vermeintliche Behinderung einer Betriebsratsarbeit vorliegt und hat man da dann auch einen Strafantrag gestellt

Meine Fragen: Was können Betroffene tun? Kann man sich als
Bürger gegen diese Untätigkeit mit juristischen Mitteln
wehren?

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sind generell Rechtsmittel möglich.

Wäre die Politik gefordert?
Warum, noch mehr §, die keiner will und braucht?

Abschließend:
Das Bundesarbeitsgericht hat in vielen Fällen selbst der Kündigung von Betriebsräten zugestimmt, u.a. wg. politische Agitation.

lG