Hallo und guten Tag,
wer die Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats behindert oder
stört, macht sich strafbar. So regelt es § 119
Betriebsverfassungsgesetz.
Ja, aber:
die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, anderer Betriebsverfassungsorgane oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.
Dieser Schutz funktioniert nicht immer.
Funktioniert dann nicht, wenn Betriebsrat, Betriebsverfassungsorgane oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft keine Verfolgung der Straftat verlangen.
Es wird berichtet,
dass Staatsanwaltschaften die Rechte der Arbeitnehmer oft
nicht schützen, sondern die Verfahren einstellen.
Es wird viel berichtet, 120 Tageszeitungen und Illustrierten alleine in Deutschland; vor 2 Tagen wurde auch berichtet, dass eine Politikerin der Linke im Bundestag zur Arbeit der Kanzlerin erklärte:
„Sie warnen vor einem Flächenbrand, aber Sie gehören doch zu denen, die mit brennendem Zündholz herumlaufen.“
Polemik, keinen interessiert es und keiner hat den Feuerlöscher geholt.
Zu einer
Anklage würde es praktisch nie kommen.
In einer Fernsehsendung sagt Prof. Schüren: "Mir ist kein
einziger Fall bekannt, wo ein Arbeitgeber ein Jahr
Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, weil er zwei Leute
rausgeschmissen hat, die einen Betriebsrat gründen wollten.
Pro. Schüren ist auch bekannt, dass er dies staflos erklären kann, denn er erklärt ja, dass ihm nicht bekannt sei, dass zwei Leute rausgeschmissen wurden, die einen Betriebsrat gründen wollten. Es kommt drauf an, was man aus einer Erklärung erkennen möchte.
Bei solchen Sendungen spielt Polemit eine wichtige Rolle.
Und einen gröberen Fall der Behinderung der Betriebsratsarbeit
kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wo sind die
Fälle, wo hier das Strafrecht real angewandt wurde? Ich kenne
sie nicht."
Kennt man denn Fälle, wo die vermeintliche Behinderung einer Betriebsratsarbeit vorliegt und hat man da dann auch einen Strafantrag gestellt
Meine Fragen: Was können Betroffene tun? Kann man sich als
Bürger gegen diese Untätigkeit mit juristischen Mitteln
wehren?
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sind generell Rechtsmittel möglich.
Wäre die Politik gefordert?
Warum, noch mehr §, die keiner will und braucht?
Abschließend:
Das Bundesarbeitsgericht hat in vielen Fällen selbst der Kündigung von Betriebsräten zugestimmt, u.a. wg. politische Agitation.
lG