Versagung des (Voll)Testats - Neue Regelung?

Hallo,

mir ist neulich zugetragen worden, daß Wirtschaftsprüfer (hier namentlich PwC) zukünftig das Volltestat verweigern wollen, wenn die Bankkreditlinien nicht mindestens für 12 Monate ab Prüfungszeitpunkt zugesagt sind.

Man beruft sich auf irgendeinen Beschluß des IDW.

Meine Fragen: Ist da was dran und wenn ja, auf welchen Beschluß
beruft man sich da?

Danke im Voraus sagt
Christian

Hallo Christian,

ich habe gerade mal alle IDW-Stellungnahmen durchgeblättert und nichts dazu gefunden (aktuell bis 10.3.).

Auch sonst ist mir dazu noch nichts explizites bekannt (bin ja auch nciht bei PwC ;-D).

Aber ich könnte mir vorstellen, dass Unternehmen, die auf eine gewisse Kreditlinie unbedingt angewiesen sind, das Testat versagt wird, da ja dann die going-concern-Annahme in Frage gestellt wird.

Solltest Du da näheres finden, würde ich mich freuen, wenn Du mir eine Quelle nennen kannst. Ich frage auch mal bei Kollegen der Grundsatzabteilung bei uns nach, ob die was wissen. Wäre ja schon ein Ding.

Mal eine Frage an Dich: Weißt Du, warum immer mehr Banken neuerdings Bankbestätigungen, die an WPs gehen verweigern?

Gruß
Queedin

Hallo,

ich habe gerade mal alle IDW-Stellungnahmen durchgeblättert
und nichts dazu gefunden (aktuell bis 10.3.).

danke schon mal dafür.

Aber ich könnte mir vorstellen, dass Unternehmen, die auf eine
gewisse Kreditlinie unbedingt angewiesen sind, das Testat
versagt wird, da ja dann die going-concern-Annahme in Frage
gestellt wird.

Ja, das ist auch als Begründung genannt worden. Das Dumme ist, da beißt sich die Katze in den Schwanz: Ohne WP-Bericht inkl. Testat kein Kredit und schon gleich gar keinen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten. Will sagen: Die Banken müßten schon vor Erstellung des Berichtes ihre Kredite verlängern. Normalerweise macht man das ja (oder eben nicht), wenn der Bericht vorgelegt wird.

Solltest Du da näheres finden, würde ich mich freuen, wenn Du
mir eine Quelle nennen kannst. Ich frage auch mal bei Kollegen
der Grundsatzabteilung bei uns nach, ob die was wissen. Wäre
ja schon ein Ding.

Stimmt. Ich warte weiterhin darauf, etwas schriftliches von den Burschen zu bekommen. Demnächst bekomme ich dann wohl den ersten Bericht ohne Testat. Da wird dann ja hoffentlich drinstehen, warum die sich querstellen.

Mal eine Frage an Dich: Weißt Du, warum immer mehr Banken
neuerdings Bankbestätigungen, die an WPs gehen verweigern?

Die Saldenbestätigungen zum Geschäftsjahresende? Das kann ich mir nicht erklären. Wir haben die dieses Jahr wieder massenweise verschickt.

Gruß
Christian

EPS 270
Hallo Queedin,

ich habe gerade mal alle IDW-Stellungnahmen durchgeblättert
und nichts dazu gefunden (aktuell bis 10.3.).

es geht wohl um den Entwurf eines Prüfungsstandards „Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ des IDW (EPS 270). Ich zitiere meine Quelle: „In Tz. 11 werden hierin beispielhafte Fälle genannt (unter anderem finanzielle Umstände), die ernsthafte Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufkommen lassen können.“

Daß das so gemeint sein soll, wie PwC das interpretiert, schließt meine Quelle aber aus und wird bei PwC nachfragen, wie man sich das für die Zukunft vorstellt und ob man den Text wirklich so interpretiert, wie man uns sagte.

Wenn ich was neues höre, sage ich Bescheid.

Gruß
Christian

der Link zum Entwurf
http://www.idw.de/idw/generator/property=Inhalt/id=3…