Moin,
Aufgrund eines erst vor 1 h bekannten Rockerfestivals auf dem Gebiet eines Rundfunksenders R entschliessen sich Demonstranten dagegen aufzuziehen.
Nachdem der Aufzug vor dem Gelände des R angekommen ist, werden sie Irrtümlich - aber zu deren Freude - in das mit Zäunen und Schranken umgrenzte Gelände eingelassen. Als R seinen Irrtum feststellt, dass es sich gar nicht um Rocker sondern Demonstranten handelt, fordert er sie auf, das Gelände zu verlassen. Dazu ruft er die Polizei zu Hilfe!
Unter dem dynamischen Aspekt der Versammlung wäre welcher Abschnitt des VersG anwendbar?
Handelt es sich auf dem Gelände des R um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder um eine öffentliche Versammlung in geschlossenen Räumen? Bzw spielt der vorherige Aufzug für die rechtliche Einordnung eine Rolle oder sind auf die aktuellen Gegebenheiten abzustellen, wenn die Polizei eingreifen sollte?
Danke