Versand, nicht näher erwähnt

Hallo,

angenommen folgender hypothetischer Fall:

Jemand bestellt über eBay bei einem Händler Möbelstücke. In der Auktionsbeschreibung ist von Versandkosten in Höhe von 1/3 des Gesamtkaufpreises die Rede. Der Käufer lebt im 3. OG eines Mehrfamilienhauses.

Erst nach Gewinn der Auktion bzw. Kauf durch Sofort-Kauf stelle sich heraus, dass mit Versand nur die Lieferung bis zur Bordsteinkante gemeint wäre.

Hätte der Käufer eine Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass die Ware bis zur Haustüre im 3. OG geliefert wird?

Bei dem Käufer handele es sich um eine Privatperson.

Grüße
PerryRhodan

Hallo PerryRhodan.

Rechtlich gesehen hast du KEINEN Anspruch darauf zu bestehen, dass man dir das Möbelstück bis zur 3. Etage liefert! Denn in fast allen AGB’s von Möbelhäusern etc. ist vermerkt, dass die Lieferung entweder bis zur Bordsteinkante oder bis zur ersten Tür im Objekt gebracht wird. Alles andere ist meistens nur Kulanz der Spediteure. Darauf bestehen kannst du nicht!
Auch eine definitive Gesetzeslage gibt es hierzu nicht!

LG Michael