Hallo, habe vor 3 Wochen einen elektronischen Artikel bei Ebay erworben.Zu einem fairen Kurs wie ich erst dachte. Bis sich herausstellte, dass der Verkäufer keine deutsche Kontoverbindung hat und ich Gebühren für die Auslandsüberweisung zahlen muss.Das war das erste Ärgernis. Nun, heute habe ich den Artikel immer noch nicht.Er soll aber angeblich bereits rausgegangen sein.Nun hatte ich dem Verkäufer schon vor KAuf des Gerätes gesagt, dass ich bei Kauf das Gerät bis zum 10.05. bräuchte, da es spätestens heute verschenkt werden sollte…Meine Frage, nun stehe ich heute zum Geburtstag mit leeren Händen da.Was würdet ihr tun?Kann ich beim Verkäufer irgendetwas einfordern?
Kann ich vom KAuf zurücktreten und hier irgendwo im Laden ein Gerät kaufen, und er muss den differenzbetrag zaheln oder so etwas???*ggg*
Rein hypothetisch…
Gruß,
WKN
Erst mal: Es war ein Kauf von Privat? Ich gehe mal davon aus.
und ich Gebühren für die
Auslandsüberweisung zahlen muss.
Ausserhalb der EU?
Innerhalb sollten Überweisungen kostenlos sein, wenn Du die IBAN (?) kennst.
Nun, heute habe ich den Artikel immer noch nicht.Er soll aber
angeblich bereits rausgegangen sein.Nun hatte ich dem
Verkäufer schon vor KAuf des Gerätes gesagt, dass ich bei Kauf
das Gerät bis zum 10.05. bräuchte, da es spätestens heute
verschenkt werden sollte…
Hat er dazu etwas gesagt? Wenn nicht hat es -rein rechtlich- keine Relvanz, der Kaufvertrag war da ja schon abgeschlosen. Auch wenn er etwas gesagt hat, dürfte das nicht verpflichtend sein.
Kann
ich beim Verkäufer irgendetwas einfordern?
Kann ich vom KAuf zurücktreten und hier irgendwo im Laden ein
Gerät kaufen, und er muss den differenzbetrag zaheln oder so
etwas???*ggg*
Rein hypothetisch…
Selbst kaufen und Differenbetrag bezahlt bekommen? Nein, so etwas kennt das BGB nicht, es sei denn, es wäre im Vertrag angegeben, was ich doch stark bezweifele. 
Rein hypothetisch und auch praktisch: Setze ihm eine angemessen Frist (ca. 2 Wochen) zur Liederung, mit der Angabe, den Kaufvertrag mit Ablauf der Frist zu Wandeln, also rückgängig zu machen.
Praktisch: Warte einfach, denn selbst, wenn er den Kauf rückgängig macht, hat er erst mal immer noch dein Geld, welches er dir zurücküberweisen müsste.
Könnte viel Stress und Ärger bedeuten, zumal Du dich dann wohl noch über die Bankgebühren streiten müsstest.
Hi WKN,
um die ganze Transaktion beurteilen zu können, braucht man ein paar mehr Informationen.
Was genau stand zu Artikelstandort in der Auktion? Ist es eine EU-Transaktion gewesen? Wenn ja, hättest du mit IBAN zusätzliche Überweisungskosten sparen können.
Wann hat die Auktion geendet? Wann hast du das Geld überwiesen?
Gruß
Phoebe
Hallo,
Frage mal nach der Paketnummer. Dann weißt Du, wo du dran bist und kannst ggf. beim Paketdienst nachfragen. Dann abmahnen. Welche Rechtslage gilt denn? Doch wohl nicht die deutsche!?
Grüße
Jürgen