Versand von HK Ware innerhalb der EU

Hallo allerseits,

sei Herr X gegeben, der anstatt auf der Seite ChingChangChung.hk Waren in einer innereuropäischen Filiale dieser Firma bestellt. Das Angebot sei dort geringer als im Original. X würde annehmen, dieses sei den Richtlinien geschuldet, die der Versender in der EU einhalten müsste.

Ist es nunmehr richtig, dass jegliche Ware, die von einem Versand innerhalb der EU versandt wird, die EU-weiten Standards einhalten muss?

Wenn nun die Ware den Vermerk

„Goods Do Not Meet The Requirement Of Article 9 and 10
 Of The Contract For The Foundation Of The European
 Community“

enthaelt, was soll der Kunde genau darunter verstehen (Bemerkung: Lesen und googlen kann ich sehr wohl. Hier geht es um den inhaltlichen Punkt, der sich mir nicht unmittelbar erschliesst)?

Gruss
E.

Hi,

das macht keinen Sinn zur „konsolidierten Fassung des Vertrages zur Gründung der europäischen Gemeinschaft“ (welcher laut Wiki ja seit 2009 anders heißt: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zur_Gr%C3%BCndu…) - außer, man beachtet die alte Nummerierung der Artikel.
Dann lauten Art.9 und 10:

Artikel 23 (ex Artikel 9)
(1) Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.

(2) Artikel 25 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.

Artikel 24 (exArtikel 10)
Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind.

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_pdf/eu-gruen…

Somit ist das betroffene Produkt NICHT im freien Verkehr befindlich, weil es

  • nicht aus einem Mitgliedsstaat stammt
  • sondern aus einem Drittland stammt, aber im Land der Ersteinfuhr nicht oder nicht vollständig verzollt/angemeldet wurde.

Ich deute daraus, dass nunmehr bei der Einfuhr aus dem EU-Staat nach Deutschland selbiges nachzuholen wäre.

Dass man aber den ehemaligen Namen eines Vertrages unter Nutzung noch viel älterer Artikelnummerierungen nennt - das hört sich so richtig an wie „Wegen neuem EU-Recht keine Garantie!“.

Hi,

Dass man aber den ehemaligen Namen eines Vertrages unter
Nutzung noch viel älterer Artikelnummerierungen nennt - das
hört sich so richtig an wie „Wegen neuem EU-Recht keine
Garantie!“.

nun ja, von wegen Zoll und Garantie wäre das beides Herrn X bei den Preisen ja wurscht.

Nur müssten ja Gerätschaften, die in der EU in Umlauf gebracht werden, eine valide CE Kennzeichnung aufweisen und somit technisch bestimmten Anforderungen entsprechen, während die Buchstaben C und E auf einem Produkt, dass diese Anforderungen aufgrund der genannten Formulierung nicht erfuellen „muss“, ja auch ganz was anderes heissen könnte (siehe hierzu auch Wiki-Artikel ueber CE Kennzeichnung).

Nochmal: Herrn X ist klar, wenn die Sachen direkt importiert werden, gibt es da keine Sicherheit. Was stutzig macht ist halt, dass nun direkt aus der EU versandt wird und dennoch die Richtlinien nicht eingehalten werden müssen… ?!?

Gruss
E.

Hallo!

Wer sagt denn, das direkt aus einem EU Staat versendet wird? Nach deiner Beschreibung handelt es sich um eine Filiale in einem EU-Staat, das heißt aber doch noch nicht zwangsläufig, dass von dort aus bereits in einen EU-Staat importierte Ware versendet wird.

Gruß
Tom