Versand von Kontoauszügen

Kann mir jemand sagen, in welchen Zeiträumen Banken rechtlich verpflichtet sind, Kontoauszüge zu verschicken. Danke!

Was steht denn in Deinen Geschäftsbedingungen?

Nach dem Bankengesetz muss der Kunde monatlich über den Kontostand /Kontobewegungen. informiert werden.

In den Geschäftsbedingungen ist dann geregelt wie das geschehen kann. Üblich muss man die Auszüge selbst ausdrucken oder abrufen.
Alles andere ist kostenpflichtig.

Macht man das nicht , dann wird kostenpflichtig ein Auszug zugeschickt. Meist nach 35 Tagen (also Monatsfrist plus ein paar Tage)

MfG
duck313

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Wobei das durchaus auch online geht. Dann bekommt man nen Brief ins elektrische Postfach und ne Mail, dass man nen Brief hat. Die Auszüge aus Papier gibt’s dann nicht mehr.

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Die Zusendung der Kontoauszüge durch die Post muss bei der Bank beantragt werden. Wer die Kontoauszüge in Papierform zugestellt haben möchte, muss hierfür allerdings Portogebühren bezahlen. Wurde hingegen ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet, können die Kontoauszüge online als PDF abgerufen und anschließend ausgedruckt werden. Kunden einer Filialbank haben die Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kontoauszüge entweder online am Auszugsdrucker bereitgestellt oder per Post zugesandt bekommen wollen. Allerdings ist das Zwangszusenden eines Kontoauszuges gegen Gebühren nicht mehr erlaubt.

Hallo,
bei meiner Hausbank ist es so, dass die Kontoauszüge am Auszugsdrucker abgeholt werden. erfolgt in Ausnahmefällen innerhalb von 30 Tagen keine Abholung, dann versendet die Bank die Kontoauszüge per Post, ohne das Porto zu berechnen. Auf Nachfrage erläuterte die Bank, das die Berechnung im Ausnahmefall und bei langem Kundenverhältnis unterbleiben würde, ansonsten würde das schon auf dem nächsten Auszug berechnet werden.
Gruss
Czauderna

Ein Bankengesetz gibt es nicht. Was es gibt, ist das Kreditwesengesetz, aber darin steht es auch nicht. Zu finden ist die Regelung in Art. 248 § 10 EGBGB:

Allerdings heißt das nicht, dass die nach 30 Tagen zu verschicken sind. Vielmehr ist es in den jeweiligen AGB geregelt, wann der Versand erfolgt, wenn man sie nicht z.B. online abruft. Das sind dann weitere Bankarbeitstage. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür m.W. nicht.