Da ich aus den ganzen vorgefertigten DHL-Hilfeseiten nicht 100% schlau werde, und man im Mailkontakt von DHL immer nur auf Links verweist, frage ich nun mal hier.
Ich möchte gerne per DHL/Post selbstgebackene Weihnachtsplätzchen in die Schweiz zu einem Freund senden.
Was muss ich alles beachten? Was muss ich wo angeben? Hat jemand Erfahrungen? Ich möchte, schon alleine wegen dem Portopreis, dass das Paket auf jeden Fall ankommt und es keine Problem wegen Zoll etc. pp. gibt.
Außer dem versandgerechten Verpacken sowie eine Inhaltserklärung für den Zoll ist da AFAIK nicht besonderes zu beachten. Als Inhaltserklärung sollt das vereinfachte Formular CN22 (bis 2KG und geringem Wert) reichen, andernfalls CN23. Schreibe auf jeden Fall drauf, dass es sich um ein Geschenk handelt. Ein Warenwert muss auch immer angegeben werden. Ich würde den Versandauftrag online erstellen. Dann werden solche Dinge idR. abgefragt.
Im- oder Exportbeschränkungen sind mir für Gebäck nicht bekannt. Theoretisch könnte der Zoll auf die Idee kommen, dass da nicht nur weihnachtliche Zutaten enthalten sind.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hat mir schon sehr weitergeholfen. Aber wie komme ich denn da auf einen Warenwert? Einfach schätzen oder wie?
Nein, du schreibst akribisch auf, wieviel jede einzelne Zutat gekostet hat, vergiss nicht deine Arbeitszeit (Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, es sei denn, du bist ausgelernte Fachkraft, dann wären das 15,55 Euro brutto pro Stunde), Stromkosten für Küchenmaschine oder Mixer und unbedingt Backofen, und die Abnutzung der Backbleche. Habe ich noch etwas vergessen? Die Verpackung ist sicherlich auch nicht gratis, schließlich musst du die Plätzchen gut verpacken, damit sie nicht unterwegs zerbröseln.
Ggf. mal von diesem Vorurteil runterkommen. Bürokratie können alle Länder.
… und dass sich Deutschland in diesem Fall gar nicht besonders hervorheben kann, zeigt sich schon an der Mitgliedschaft in der EU, die ja immerhin eine Zollunion ist.
Zudem entsteht der größte Teil der Bürokratie auf Seite den empfangenen Landes.
Bei internationalem Versand ist übrigens sehr viel Formalitäten über den Weltpostverein standardisiert. Auch die von mir genannten Formulare sind von denen entworfen.
Das ist so nicht richtig. Auch das sendende Land nutzt die Inhaltserklärung (hauptsächlich für Prüfungen bzgl. Ausfuhrverboten und Embargos sowie das Füllen der Ausfuhrstatistik)