Hallihallo,
ein Gewerbetreibender haftet ja bei Verlust der Ware, wenn sie auf dem Weg zum Kunden „verschütt“ geht.
Wie ist es, wenn aus diesem Grund ein Gewerbetreibender deshalb nur versicherten Versand anbietet. Ein Kunde möchte aber unbedingt Porto sparen und besteht auf unversicherten Versand. Die Ware geht verloren. Wer haftet bzw. wer ist in der Nachweispflicht?
Kann der Gewerbetreibende um solchen Fällen vorzubeugen angeben, daß der Versand nur versichert erfolgt und der Kunde das Risiko selbst tragen muß, wenn er auf einer preiswerteren Lösung besteht? Oder gibt es diese Ausschlüsse vom Gesetzgeber her nicht?
Die Frage ist bei mir aufgetaucht, weil ich bei einigen Auktionen sehr unklare Angaben zum Versandrisiko gefunden habe.
Ich danke Euch *knicks*
Cea
Kann der Gewerbetreibende um solchen Fällen vorzubeugen
angeben, daß der Versand nur versichert erfolgt und der Kunde
das Risiko selbst tragen muß, wenn er auf einer preiswerteren
Lösung besteht? Oder gibt es diese Ausschlüsse vom Gesetzgeber
her nicht?
Das Versandrisiko kann im Versandhandel an Endverbraucher nicht auf diesen abgewälzt werden.
Die Frage ist bei mir aufgetaucht, weil ich bei einigen
Auktionen sehr unklare Angaben zum Versandrisiko gefunden
habe.
Du kannst aber davon ausgehen, daß ein solcher Anbieter im Verlustfall unabhängig von der Gesetzeslage freiwillig nicht zahlen wird.
Hallo,
Kann der Gewerbetreibende um solchen Fällen vorzubeugen
angeben, daß der Versand nur versichert erfolgt und der Kunde
das Risiko selbst tragen muß, wenn er auf einer preiswerteren
Lösung besteht? Oder gibt es diese Ausschlüsse vom Gesetzgeber
her nicht?
Das Versandrisiko kann im Versandhandel an Endverbraucher
nicht auf diesen abgewälzt werden.
Jedenfalls nicht per AGB. Da hast Du recht.
[http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gldetai…
Ob das auch für eine vom Angebot abweichende individuelle Versandanweisung des Käufers gilt, werden sicher irgendwann die Gerichte entscheiden müssen
Gruß
Peter