Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte in einem Online-Versand Modeschmuck bestellt und da der Betrag gering war, auch gleich per Vorkasse bezahlt (5,50 Euro plus 2,50 Euro Versandkosten).
Da mir nun das bestellte nicht gefällt, möchte ich von dem in den AGB’s des Onlineshops beschriebenem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Meine Frage ist nun, ob ich dann nur Anspruch auf den Warenwert habe oder der Onlineshop mir auch die Versandkosten erstatten muß? Gemeint sind hier nicht mein Porto für die Rücksendung, sondern die Versandkosten, die ich bereits als Vorkasse an den Shop bezahlt habe.
Es würde mich freuen, wenn Sie mir weiter helfen könnten.
Hallo, nein Sie haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung, da auch der Warenwert sehr niedrig ist. Vielleicht mal dort anrufen evtl. haben Sie Glück ist aber reine Kulanzsache.
Gruß
ute
Ich habe selber einen Versandshop und halte das so, dass ich in solchen Situationen den vollen Betrag Rueckueberweise oder eine Gutschrift dafuer gebe.
Bedingung natuerlich, dass die Sendung noch nicht versandbereit war - ansonsten muessten die Aufwandskosten fuer die Verpackung in Abzug gebracht werden;
Die Bank-Rueckueberweisungskosten trage ich jeweils in Kulanz - doch wenn Dir Dein Shop dies belastet - wirst Du kaum etwas dagegen unternehmen koennen - vorausgesetzt der Shop hat das in seinen AGB so aufgefuehrt.
Hallo,
vielen Dank für die Info. Da ich die Ware bereits erhalten habe und diese jetzt zurück schicke, habe ich da vermutlich doch keinen Anspruch auf Erstattung der bei der Vorkasse bezahlten Versandkosten. Und die Versandkosten für die Rücksendung muß ich ja sowieso selbst tragen, da der Warenwert sehr gering ist.
Hallo,
noch eine Frage hierzu:
Wie wäre es eigentlich, wenn ich nicht per Vorkasse, sondern per Nachnahme bezahlt hätte? Zählt dann die Nachnahmegebühr auch mit zu den Versandkosten und müßte erstattet werden oder nicht?
das ist eigentlich nur eine andere Art des Zahlungsverkehrs.
Ja, denn die Nachnahme, und die -je nach Versanddienstleister - anfallenden Gebühren sind Teil der Versandkosten.
Somit sind auch diese erstattungspflichtig.
So ist es.
Und fuer die Rueckueberweisung des bezahlten Betrages fallen mit Sicherheit Bankspeses an - bei Dir und beim Shop: Die kann er wenn er will auch abziehen - oder meist werden die bei der Ueberweisung Deiner Bank belastet und die belastet Dir diese meist direkt auf dem Konto.
Der Verkäufer trägt soweit ich weiß die Kosten für die Rücksendung aber die Kosten für den Hintransport bekommst du nicht erstattet, der hat ja auch stattgefunden.
als Antwort kann ich Ihnen mitteilen, dass die Versandkosten nicht widerrufen werden können da Sie die Ware erhalten haben. Der Widerruf kann sich nur auf die Leistung beziehen die Sie nicht in Anspruch nehmen möchten. Da die Leistung des Versand aber in Anspruch genommen wurden und Sie die Ware erhalten haben, müssen Sie die Kosten (ggf. auch die Kosten für Retoure) begleichen.
Hallo,
vielen Dank für die Info. Bin inzwischen auf folgende Seite gestoßen: www.posttipp.de/News/23490/bgh-kein-porto-bei-storni…
Es soll vermutlich ein neues Urteil geben, wonach auch die Versandkosten erstattet werden müssen (die ersten Versandkosten vom Versand zu mir)