Hallo liebe Experten,
ich hab da mal eine Frage und zwar nehmen wir mal an, dass eine junge
Dame (pflichtversichert) bei einer Internetversandapotheke sich die Anti-Baby-Pille bestellt,
da diese dort besonders günstig (etwa 3 Euro) für „Kassenrezept“ angeboten wird.
Sie bestellt diese postalisch, da es sich um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel handelt.
Einige Tage später erhält sie das gewünschte Produkt, jedoch steht auf der Rechnung ein Betrag
von rund 50 Euro.
Auf telefonischer Nachfrage heisst es, dass die Krankenkasse die Pille nur bis zum 19. Lebensjahr bezahle
und es sich deshalb um ein „Privatrezept“ handele und sie das deswegen so geliefert hätten.
Auf erneute Nachfrage bei einer anderen Call-Center-Mitarbeiterin bestätigt diese, dass in so einem Fall die Kundin
angerufen würde und man ihr mitteile, dass sie mit einem solchen Rezept die Pille nicht zu dem Preis von ca. 3 Euro bekommen
könne.
Nehmen wir nun weiter an, dass die Versandapotheke sich weigert, das Produkt zurück zu nehmen bzw. es zwar zurück zu nehmen,
jedoch nicht den Betrag gutzuschreiben. Daraufhin kündigt die junge Dame an, dass sie die 50 Euro, die per Lastschrift abgebucht werden,
zurückbuchen lassen würde und die Versandapotheke sich melden solle, wie sie weiter verfahren will.
Wie sollte die junge Dame nun weiter vorgehen?
Es ist doch richtig, dass in diesem Fall kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist, da - ohne Abstimmung mit dem Kunden -
zu anderen Konditionen geliefert wurde, oder?
Liebe Grüße
Daniel