Versandgefahr bei gewerblichem Händler

Hallo!

Kann ein gewerblicher Händler die Gefahr auf dem Postweg dem Käufer aufs Auge drücken?
Falls nein, wie kann man sich wehren?

Ciao Holger

Kann ein gewerblicher Händler die Gefahr auf dem Postweg dem
Käufer aufs Auge drücken?

Nein.

Falls nein, wie kann man sich wehren?

Klagen.

Hallo

bis zu einem gewissen Grad können gewerbliche Händler über die sogenannten Incoterms (Lieferbedingungen) Zeitpunkt Übernahme von Transport- und Versicherungskosten festlegen. Dies gilt aber mehr beim internationalen Warenverkehr.

Jeder kann den Punkt festlegen ab wann oder bis wann der Käufer oder Verkäufer die Transport- bzw. Versicherungskosten übernimmt.

z.B. Frei Bordstein - Machen Kaufhäuser oder Baumärkte gerne - d.h. der Spediteur liefert die Ware bis zum Bürgersteig. Bis zu diesem Zeitpunkt übernimmt der Versender die Transort- bzw. Versicherungskosten. Sobald die Ware auf dem Bürgersteig steht ist der Empfänger dafür verantwortlich.

Der Verkäufer kann auch alle Kosten und Gefahr auf den Käufer Übertragen (ab Werk). Somit muß der Käufer die kompletten Kosten für Transport und Versicherung tragen.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet alle Kosten und Gefahr zu tragen. Lieferbedingungen sind aber eigentlich Verhandlungssache. Man kann diese Bedinungen annehmen oder eben halte nicht. Über die Lieferbedingungen sollte man sich aber im Vorfeld des Kaufes informieren. Sobald der Kauf zustande gekommen ist, hat man die Vertragsbedingungen anerkannt. Jeder muß sich daran halten. Wenn man sich nicht daran hält, kann der Vertrag einseitig storniert werden. Meistens kommt es aber danach zu einem Rechtsstreit kommen.

Hoffe ein wenig Licht ins Dunkele gebracht zu haben.

Gruß Raumpilot


Lieferbedingungen - INCOTERMS

Als zentraler Vertragsbestandteil haben die Lieferbedingungen (INCOTERMS) eine große Bedeutung bei der Festlegung der Übernahme von Transport- und Versicherungskosten durch den Exporteur oder den Importeur. Die Verwendung der richtigen INCOTERMS sind daher unmittelbar preisrelevant. In Exportverträgen empfiehlt sich, auf die von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris standardisierten, in jahrelanger Handelspraxis entstandenen INCOTERMS zurückzugreifen. Es gelten aktuell die INCOTERMS 2000.

Die INCOTERMS 2000 lassen sich in vier Hauptgruppen gliedern:
Gruppe E
Abholklausel

EXW Ex Works = Ab Werk

Gruppe F
Käufer zahlt Haupttransport

FCA Free Carrier (…named place)
Frei Frachtführer (… Ort)

FAS
Free Alongside Ship (…named port)
Frei Längsseite Seeschiff (… Hafen)

FOB
Free on Bord
Frei an Bord

Gruppe C
Verkäufer zahlt Haupttransport

CFR
Cost and Freight (…named port of destination
Kosten und Fracht (… Zielhafen)

CIF
Cost, Insurance and Freight (… named port of destination)
Kosten, Versicherung und Fracht (… Zielhafen)

CPT
Carriage Paid To (…named place of destination)
Frachtfrei (… Zielort)

CIP
Carriage and Insurance Paid To (named place of destination)
Frachtfrei versichert (… Zielort)

Gruppe D
Ankunftsklauseln

DAF
Delivered At Frontier (…named place)
Geliefert Grenze (… Ort)

DES
Delivered Ex Ship (… named port of destination)
Geliefert ab Schiff (… Zielhafen)

DEQ
Delivered Ex Quay, Duty Paid (named port of destination)
Geliefert ab Kai, verzollt (… Zielhafen)

DDU
Delivered Duty Unpaid (… named place of destination)
Geliefert, unverzollt (… Zielort)

DDP
Delivered Duty Paid (…named place of destination)
Geliefert, verzollt (… Zielort)

(Gefunden auf der I-Seite von der IHK)

Aufgezählte Infos sind zwar korrekt, jedoch im inndeutschen, gewerblichen Versand a la ebay nicht anzuwenden! Hier trägt immer noch der Versender das Verlust-Risiko.

Gruß
Falke

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Hallo

so weit ich lese hat er nichts von Ebay geschrieben. Darum hatte ich Ebay bei meiner Antwort nicht berücksichtig.

Darum eigentlich auch allg. gehalten.

Gruß Raumpilot

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Hallo

so weit ich lese hat er nichts von Ebay geschrieben. Darum
hatte ich Ebay bei meiner Antwort nicht berücksichtig.

Darum eigentlich auch allg. gehalten.

Gruß Raumpilot

Hi,

steht halt nur unter dem Rubrik „ebay“ und nicht unter „Logistik“. Daher wird sich der Verweis auf das Aktionshaus wohl erübrigen!

Gruß
Falke

Sorry,

diese Forum heist doch Onlineauktionen: u.a. Ebay

u.a. = unter anderem --> so verstehe ich das --> das heißt --> nicht nur Ebay --> vieleicht hat er ja wo anders ersteigert.

Als häng Dich doch bitte nicht daran auf, dass ich allg. und ausführlich erklärt habe. Er ist jetzt bestimmt schlauer als vor.
Ich habe mir wenigsten die Mühe gemacht es Ihm ausführlich zu erklären.

Was ist daran falsch?

Gruß Raumpilot