Versandhandel behauptet Ware nur zur Hälfte erhalten zu haben

Ich habe Ende August eine Canon Kamera bei einem Versandhandel bestellt, mit Paypal bezalt und auch erhalten. Kurz darauf wollte ich noch eine andere testen, da mich die Canon nicht überzeugt hat! Eine Sony sollte es sein. Wieder bestellt, dieses Mal aber mit Kreditkarte bezahlt und Kamera auch kurz darauf erhalten. Alles gut und recht soweit! Allerdings haben mich beide Kameras nicht überzeugt und ich habe BEIDE in EINEM Paket zurückgeschickt! Laut Sendungsverfolgung hat der Versandhandel das Paket auch entgegengenommen und erhalten, da eine Woche später die Canon via Paypal wieder erstattet wurde! Gespannt hab ich auf die Abrechnung der Kreditkarte gewartet… ABER wurde eine Woche später schwer enttäuscht. Keine Rückerstattung der Sony via Kreditkarte! Nun hat der Versandhandel bei mir angerufen und behauptet, dass nur eine Kamera angekommen ist. Wie kann das sein? Beide waren in einem Paket… Redcoon schickt mir nun eine „eidesstattliche Versicherung“ und was dann? Die Post wird wohl kaum eine Kamera aus einem Paket klauen, oder? Wie sehen hier nun meine Chancen aus, dass Geld wieder zu bekommen? Laut Bank bin ich mit einer Kreditkarte nicht dagegen versichert… Ist die Post daran Schuld? Muss die dafür aufkommen?

Habt ihr ne Lösung für mich?

Vielen Dank schon mal…

Hallo,

das ist natürlich sehr ärgerlich in dem Fall steht halt Aussage gegen aussagen und schließlich haben Sie ja den Retourenschein des Versandhändlers genommen und dieser sollte gegen „Verschlust“ oder der Gleichen auch versichert sein. Sie müssen eine Eidenstattliche Versicherung schriftlich ablegen wo Sie quasi „niederlegen“ dass Sie beide Kameras zurückgeschickt haben. Sobald der Händler die Eidenstattliche Versicherung von Ihnen hat bekommen Sie auch Ihr Geld wieder zurück, schließlich kann niemand sagen, was zwischen Paket abgeben und Empfang beim Händler passiert, das geht in die Verantwortung der DHL oder des Logistigdienstleisters über. Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Viele Grüße.

Nein ich hatte keinen Retourenschein des Versandhändlers! Ich habe das Paket selbst bezahlt und mit der Post als versicherstes Paket abgeschickt. Macht das ein Unterschied? Momentan hat sich Mastercard noch dazwischen geschalten und versuchen das geld wieder zurückzuziehen.
Bin mal gespannt wie das ausgeht. Die eidesstattliche Versicherung vom Versandhandel habe ich bereits und da haben 2 Personen drauf unterschrieben!
Danke schon mal für die schnelle Antwort!!!

Ein Diebstahl der Ware aus dem Paket ist nicht auszuschliessen, bei der Post arbeiten auch nur Menschen.

ICH würde in so einem Fall ebenfalls eidesstattlich versichern, dass alles im Paket war.
Dann auf „§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe“ hinweisen, denn dort lese ich: „Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“ Zahlungsfrist setzen und abwarten, ggf zum Anwalt.

Nein, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied und da es ein Paket war das Versichert ist sollte es keine Probleme geben, wie gesagt kann man eben nicht nachvollziehen was zwischen Versand und Empfang passiert ist, das wird auch die Post nicht sagen können.

Die Eindenstattliche Versicherung ist nichts anders eine Bestätigung das Sie die Kamera wirklich zurück geschickt haben. Nachprüfen lässt sich dies soweiso nicht. Ich gehe davon aus das Sie auf jeden Fall Ihr Geld wieder bekommen werden.

Viele Grüße.

Hallo,
kurz gesagt, der Versender zweifelt die Vollständigkeit der Kundenretoure an.

  1. Grundsätzlich kann es passieren, daß die Ware auf dem Postweg abhanden kommt - wie auch immer. Das allerdings passiert selten. Was deine Postretoure anbetrifft, klingt schon eigenartig. Denn warum soll nur eine Kamera „abhanden“ kommen, wenn 2 derselben vorhanden waren.
  2. Fülle unbedingt sofort die rechtsverbindliche Erklärung aus und sende sie zurück, Kopie für dich.
    a) Mit deiner Unterschrift sichert sich der Versender ab.
    b) Du dokumentierst damit Deine Unschuld.
    c) Mit der rechtsverbindlichen Erklärung sind die Chancen für eine Rückzahlung wesentlich besser.
    d) Außerdem solltest du zusätzlich auf diesem Papier eine 14 tägige Rückzahlungs-Frist einräumen sowie
    e) im unfruchtbaren Falle gleich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes androhen.
  3. Im Negativ-Falle zu Pkt. 2e :
    a) Wende dich an die Rechtsabteilung oder an das Betrugsmanagement oder an die Revision des Unternehmens.
    b) Wende dich an das zuständige Rechtszentrum deines Ortes (Sicherheitsabteilung der Post. Hier wird man sicher klären können, ob die Post ersatzpflichtig ist.
    c) Wenn gar nichts mehr geht, empfehle ich in die Offensive zu gehen und bei der Polizei Anzeige gg. das Unternehmen zu richten.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß Zahlungen via Kreditkarte bei einem Versender kompliziert sein können. Ich wundere mich, daß man bereits nach einer Woche (?) dazu überhaupt Stellung nehmen kann.
Grüße

Ne war nicht nach einer Woche. Bin eigentlich schon fast zu spät dran! Hab die Kamera am 04.09. zurück geschickt und von Paypal am 07.09. das Geld bekommen. Kreditkartenabrechnung hab ich erst am 18.09. bekommen und bemerkt, dass da noch nichts drau ist. Allerdings hab ich gedacht, dass da schon alles richtig laufen wird und die Rückzahlung dann eben auf der Oktoberabrechnung ist. Dem war aber nicht so. Deshalb habe ich erst am 19.10. darauf reagiert und seit 2 Tagen kümmert sich Mastercard auch darum. Bin echt mal gespannt was raus kommt…

Danke schon mal für eure Hilfe!!!

Zuerst mal schnellstmöglich die eidesstattliche Versicherung ausfüllen und zurückschicken. Große Versender erstatten dann in vielen Fällen kulanzhalber den Betrag. Also abwarten angesagt. Sollte der Versender trotzdem eine Erstattung verweigern, hilft nur der Gang zum Anwalt. Oft reicht schon ein entsprechendes Schreiben mit Androhung von rechtlichen Schritten. Die Post wird hier meines Wissens nach nicht haften, da Paket nicht verloren ging und keine Beschädigung bekannt ist.
Hoffe, die Auskunft hilft etwas. Viel Glück.
Viele Grüße

tja, da wirst Du ein Problem haben, wenn Du die Artikel nicht im jeweiligen (Anlieferungs)-Paket retourniert hast. Will sagen, 2 separate Pakete: 1 Canon, 1 Sony. Denn einen Beweis, dass beide in 1 Paket waren, wirst Du kaum antreten können. Kannst DU mir ggf sagen, bei welchem Versender Du Deine Bestellungen getätigt hast? Hattest Du früher schon einmal oder mehrmals dort bestellt? Warst Du Neukunde? Welche Versandkosten hattest Du jeweils bezahlt? Mit welchem Dienstleister (DHL, Hermes, Post) wurden die Waren bei Dir angeliefert, über welchen Dienstleister mit welchen Begleitpapieren hattest Du retourniert? Die Beantwortung der Fragen würden helfen, vielleicht doch noch aufspüren zu können, was da passiert ist. Solltest Du allerdings bei einem „Exoten“-Versender bestellt haben, der nur „handgefertigte Versandpapiere u. ä“ verwendet, kann ich Dir kaum Hoffnung machen.
MFG Gobant

Ich hatte gestern eine RIESENIDEE! Hab auf meinem Versandzettel das Gesamtgewicht entdeckt! 3 kg! Laut Amazon wiegt die Canon Kamera (inkl. Verpackung) ca. 700g und die Sony (auch inkl. Verpackung) ca. 950g! Mit Verpackung etc. komm ich also nur auf 3kg, wenn auch beide Kameras drin sind. Es sind auch beide Kameras drin gewesen! Ich habe bereits eine Eidesstattliche Versicherung an den Versandhandel geschickt. Verschickt habe ich die beiden Kameras mit der „Deutschen Post“ und zwar versichert. Da das Paket laut Versandhandel unversehrt angekommen ist habe ich die Vermutung, dass dort Jemand geklaut hat -und nicht bei der Post!

Danke für eure bisherige Hilfe!!!

Das ist eigentliche eine Frage für einen Anwalt.

Ich würde wie folgt vorgehen:

Beleg des Versandes gut aufheben.

Aus der Paketverfolgung oder vom Paketdienstleister das Gewicht der Sendung ermitteln. Dies läßt einen Rückschluss auf den Inhalt zu.

Aus der Paketverfolgung eine Bestätigung des erhalts der Sendung ausdrucken oder vom Paketdienstleister zuschicken lassen. Als Beweis für den Eingang des Paketes.

Verlustanzeige bei Paketdienstleister aufgeben. Das kann immer nur der Versender selber. Der Paketdienstleister belegt dann die Erfolgreiche Zustellung. Kann er das nicht, muss er Schadensersatz leisten.

Wenn das Paket versichert war, könnte man versuchen den Schaden darüber gelten zu machen. Hierzu muss aber ein Mängel in der Lieferung nachgewiesen werden.

Nachdem nun alle Belege gesichert wurde, sollte man sich anwaltliche Hilfe oder Hilfe vom Verbraucherschutz holen.

Man kann den Lieferanten auch schon mal in Vrzug setzen, indem man ihm eine Mahnung bzgl. der erwarteten Rückerstattung zusendet.Am besten per Einschreiben, um einen Belegt zu haben.

Viel Erfolg.

Ciao
Heiko Hilscher

Im Prinzip liegt die Beweislast beim Versender eines Paketes. Daher solle man zumindest, auch ohne Nachweis über den Inhalt führen zu können, die eigens mit der Lieferung erhaltenen Versandpapiere (Aufkleber etc.) verwenden.
Abschließend beantworten kann ich die Frage nicht, da ich nicht informiert bin, ob es neuere Rechtsprechung für einen solchen Fall gibt. Bislang war es aber so, dass es keine Beweislast-Umkehr gab.
Unüblich ist, dass der Versender der Kamera unaufgefordert beim Käufer anruft und mitteilt, eine (die) Rücksendung habe nur eine Kamera enthalten.

Hallo einsmitstern,

soweit ich weiß, ist beim Postversand immer der Versender, in desem Fall Du als Versender der Retoure, für die Vollständigkeit der Sendung verantwortlich. Der Beweis, dass da noch mehr im Paket war, als angekommen ist, ist schwierig. Man benötigt wohl selbst auch Zeugen des Paketinhalts und eine Rechtsschutzversicherung usw. Sorry, mehr fällt mir dazu nicht ein.