Versandhandel - Kaufrücktritt

Hallo Allerseits.

Ende vergangener Woche habe ich mir den Film „Star Wars III - Die Rache der Sith“ und eine CD bei www.froeschl.de per Visakarte bestellt.
Den dortigen Preis von 23,89 € hielt ich für akzeptabel.

Mitlerweile ist dieser Film aber auch in hiesigen (= berliner) Läden für ca. 17 Euro erhältlich.

Nun stellt sich mir freilich die Frage, wie ich mich nun korrekt verhalten sollte, um nicht unnötig Geld auszugeben.
Kann ich von diesem Kaufgeschäft in irgendeiner Weise zurücktreten ohne mich beim Händler unbeliebt zu machen oder irgendwelche Kosten übernehmen zu müssen?

Da der Film bislang nicht bei mir eingetroffen ist, besteht eine gewisse Dringlichkeit.

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Hallo Allerseits.

Hallo Tremor

Ende vergangener Woche habe ich mir den Film „Star Wars III -
Die Rache der Sith“ und eine CD bei www.froeschl.de per
Visakarte bestellt.

Den werd ich mir auch noch kaufen!

Mitlerweile ist dieser Film aber auch in hiesigen (= berliner)
Läden für ca. 17 Euro erhältlich.

Nun stellt sich mir freilich die Frage, wie ich mich nun
korrekt verhalten sollte, um nicht unnötig Geld auszugeben.
Kann ich von diesem Kaufgeschäft in irgendeiner Weise
zurücktreten ohne mich beim Händler unbeliebt zu machen oder
irgendwelche Kosten übernehmen zu müssen?

Also: schau mal in seine AGB, meines Wissens MUSS ein Versandunternehmen eine Regelung aufnehmen, die entweder wörtlich mit nachfolgender identisch, zumindest aber deren Sinn enthalten muss:

Allen Käufern steht grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §§ 355 und 356 BGB zu.

Das dürfte aus meiner Sicht die Antwort auf deine Frage sein. Ich bin selbst im Versandhandel tätig, und habe diesen Satz in meinen Bedingungen zu stehen mit dem Zusatz:

Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nicht bei Datenträgern, Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern diese entsiegelt wurden.

Hoffe, dass die Auskunft ausreichend ist.

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Bitte
Seven

Hi,

Nun stellt sich mir freilich die Frage, wie ich mich nun
korrekt verhalten sollte, um nicht unnötig Geld auszugeben.
Kann ich von diesem Kaufgeschäft in irgendeiner Weise
zurücktreten ohne mich beim Händler unbeliebt zu machen oder
irgendwelche Kosten übernehmen zu müssen?

Schon mal die AGB angeschaut?
http://www.froeschl.de (unter Service Versandkosten). Da steht:

1.3. Rücksendungen

1.3.1. Umtausch

Ein Umtausch bzw. Rückgabe von Waren ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Artikel möglich. Hierfür melden Sie Ihre Retoure in unseren Rücksendezentrum an.
Ab einem Rücksendewarenwert von 40€ übernehmen wir die Versandkosten für Sie.

Du übernimmst die Rücksendekosten. Aber willst du dir wirklich das antun?

mfg Ulrich

Hallo Tremor,

eigentlich lohnt sich ein Rücktritt für Dich nur, solange der Artikel noch nicht abgeschickt wurde. Wenn der Händler die Ware abgeschickt hat, hat er ja schon eine Leistung erbracht und die wirst Du bezahlen müssen. Es würden also nicht nur die Rücksendekosten, sondern auch die Hinsendekosten an Dir hängen bleiben.

Davon mal abgesehen: Fändest Du es fair, wenn Du Versandhändler wärst und Deine Kunden Dir ständig die Waren zurückschicken würden, weil sie sie woanders billiger gesehen haben? Und Du müsstest jedes Mal die ganzen Versandkosten bezahlen? Wenn Du die Sachen in der Stadt in Laden A gekauft hast und findest sie dann in Laden B billiger, kannst Du sie auch nur zurückgeben, wenn der Händler Dir einen freiwilligen Umtausch anbietet. Und ihm entstünden keine weiteren Kosten (von der Arbeit abgesehen).

Viele Grüße

Anne

Hallo Anne

Davon mal abgesehen: Fändest Du es fair, wenn Du
Versandhändler wärst und Deine Kunden Dir ständig die Waren
zurückschicken würden, weil sie sie woanders billiger gesehen
haben?

Wenn ich als Versandhändler tätig sein will (und auch bin), dann muss ich damit leben können. Das Gesetz schreibt nun mal dieses Rückgaberecht vor. Ich möchte jetzt allerdings keine Diskussion über Sinn und Unsinn bestimmter Gesetze lostreten, bin aber auch der Meinung, dass dieses Rückgaberecht durchaus Sinn macht. Auch ich bin hin und wieder „Privatkäufer“ bei Versandhändlern :wink:

Und Du müsstest jedes Mal die ganzen Versandkosten
bezahlen? Wenn Du die Sachen in der Stadt in Laden A gekauft
hast und findest sie dann in Laden B billiger, kannst Du sie
auch nur zurückgeben, wenn der Händler Dir einen freiwilligen
Umtausch anbietet. Und ihm entstünden keine weiteren Kosten
(von der Arbeit abgesehen).

Schau dir bitte folgende Versandkostenregelung an:

Bei Rückabwicklung des Vertrages wegen Widerruf ist der Käufer zur Zurücksendung der Ware in unbeschädigter Originalverpackung verpflichtet. Nach Empfang der Ware erfolgt die Erstattung des Kaufpreises an den Kunden. Bei einem Kaufpreis der Ware bis 40 Euro sind die Rücksendekosten generell durch den Käufer zu tragen, bei einem Warenwert über 40 Euro trägt der Käufer keine Rücksendekosten, wenn die Ware vor Erhalt bereits bezahlt oder angezahlt wurde…

Das mit der Regelung bis 40 Euro wurde (glaube ich) u.a. deshalb eingeführt, die Versandhändler nicht gnadenlos in den Ruin zu treiben, da Spaßkäufer und der ein oder andere (unseriöse) Konkurrent hier leichtes Spiel hätten (hatten?) …

Viele Grüße

Anne

Beste Grüße
Seven