Versandhandel: Returschein nicht kostenlos

Versandhandel Drivecity.de
hallo,
ich wollte eine Grafikkarte wieder innerhalb der 14 tage zurück schicken. Laut AGBs unfrei, da ja über 40€ (137€) gekostet. ein Returschein soll auf Seite 3 des Reklamationsschein sein,war aber nicht, dafür stand mit roter Schrift:

„Pakete niemals unfrei einschicken! Portokostenerstattung!“

Ich habs trotzdem gemacht, da die AGBs ja mir recht geben!
Leider wurde das Paket nicht angenommen. Jetzt ist es auf dem Rückweg zu mir und die Portokosten zahl ich nun?
Wie siehts rechtlich aus?
Möchte mich im voraus für die Antworten bedanken.
MfG
haber

Ich empfehle Ihnen Ihr Anliegen über http://www.versandhandelsrecht.de/ zu klären.
Herr RA Rolf Becker ist auf den Versandhandel spezialisiert.

sorry, aber solchen … gebe ich keine Ratschläge.
137 Euro Kosten, d.h. vermutlich ungefähr 30 Euro Gewinn für den Verkäufer, und du drückst ihm 15 Euro Strafporto auf. Finde ich unmöglich.

Hallo haber,
Du berufst Dich auf die AGB’s, handelst aber nicht nach ihnen … verstehe ich nicht. Die AGB sprechen nicht von ‚unfreier‘ Rücksendung, sondern von ‚kostenfrei‘.
Liest sich im Original der drivecity.de AGB wie folgt: ‚[…] Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. […]‘
Warum hast Du nicht einfach das Porto für die Rücksendung ausgelegt und eine Erstattung verlangt??? Oder gleich bei einem anderen Versender bestellt???
Ich bin kein Jurist, sondern schaue nur mit dem mir verfügbaren Verstand auf die Sache, daher wohl leider für Dich ‚Pech gehabt‘. Aber vielleicht kommst Du Dir auf dem Kulanzwege mit dem Versender ja noch entgegen.
Viele Grüsse,
lemberg

Hallo,
die AGB´s sagen aus, dass Rücksendungen innerhalb Deutschlands unter Verwendung des Retourenscheins ab einem Warenwert von mehr als 40 € kostenlos sind. Allerdings sind die Formulierungen dort ungenau. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass man zunächst in Vorlage treten muss und die Kosten dann anschliessend unter Vorlage entsprechender Belege anfordern muss. Den Retourenschein kann man sich dann über entsprechende Verlinkungen in seinem Kundenkonto ausdrucken. Kundenfreundlich ist das nicht. Ob das rechtlich zu beanstanden ist, kann ich nicht sagen, da ich kein Jurist bin.
Fakt ist jedenfalls, dass die Kosten ohne Verwendung eines vorbereiteten Reourenscheines höher sind.

Hallo, mir liegen die AGBs ja nicht vor. Wenn dort tatsächlich „unfreie Rücksendung“ steht, dann müsste die Firma für die Folgen aufkommen (ich bin allerdings kein Rechtsanwalt). Mich würde das aber wundern, wenn das da so steht. Eine unfreie Rücksendung kostet dem Anbieter fast doppelt so viel. Daher wird das in der Regel ausgeschlossen und über Portokostenerstattung oder Zusendung von Rücksende-Aufkleber etc. abgewickelt.
MfG, Lange

Hallo Herr haber,

ich bin kein Anwalt… :wink:

Versandhandel Drivecity.de
hallo,
ich wollte eine Grafikkarte wieder innerhalb der 14 tage
zurück schicken. Laut AGBs unfrei, da ja über 40€ (137€)
gekostet.

Da müssen Sie noch einmal nachlesen. Von unfrei steht da nix. Dort steht:

" … Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt…"

und

„…Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei…“

ein Returschein soll auf Seite 3 des
Reklamationsschein sein,war aber nicht, dafür stand mit roter
Schrift:

„Pakete niemals unfrei einschicken! Portokostenerstattung!“

… ist doch eine klare Ansage.

Ich habs trotzdem gemacht, da die AGBs ja mir recht geben!

nunja, genauer lesen. Von unfrei stand da nix.

Leider wurde das Paket nicht angenommen. Jetzt ist es auf dem
Rückweg zu mir und die Portokosten zahl ich nun?

Unfrei kostet bei DHL 15,00 EUR.
Klar das jeder Versandhändler UNFREI ablehnt. Entweder die machen Abholung oder schicken Ihnen eine Paketmarke oder erstattet Ihnen die Versandkosten eines normalen Paketes.

Vieleicht hätten Sie einfach mal anrufen sollen, wenn etwas unklar ist.

Wie siehts rechtlich aus?

Das ist eine rage für einen Anwalt.

Möchte mich im voraus für die Antworten bedanken.

Gern doch.

MfG
Heiko Hilscher

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Hallo,

vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt und meine Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung durch einen solchen.
Zur Frage: ein Händler darf ein unfrei übersendetes Paket nicht ablehnen, sondern muß es annehmen. Auch die Klausel die der Händler in seinen AGB nennt, ist nach meiner Ansicht rechtswidrig.
Sie müssen das Paket nicht annehmen, die Frage ist nur, was dann damit passiert. Ich weiß nur, das es nach mehrmaliger Nichtannahme bei einer Stelle der Post eingelagert wird, spätestens dann wird das Porto noch teurer sein als ohnehin beim Unfrei-Paket. Ich würde mich an Ihrer Stelle an eine seriöse Rechtsberatung(gibt es auch im Internet) wenden und erfragen, wie Sie den Sachverhalt am besten rechtssicher händeln.

Viele Grüße

Hallo,
tja das ist eine Grauzone. Wir nehmen unfreie Retouren auch nicht an, sondern erstatten (wie hier auch vom Lieferanten vermerkt) die Portokosten. Der Grund ist einfach: unfreie Sendungen kosten den Empfänger 12,–€.
Würde mich einfach mal mit dem Lieferanten in Verbindung setzen. Vielleicht ist er ja kulant?

Hallo,
leider kann ich Deine Frage lt. Deiner Schilderung nicht richtig verstehen. Ich fürchte aber, daß ich Dir bedeuerlicherweise nicht helfen kann, dazu bedarf es weiterer Details.
Vorschlag : wie ich gesehen habe handelt es sich um einen zertifizierten Online-Shob. Dort gibt es dann auch ein Beschwerdemanagement, es wird extra dafür ein Beschwerdeformular angeboten. Versuche es doch über diesen Weg.
Grüße aus Schwabach

du hast recht: wenn der Wert >40 EUR ist (wird sich aber bald ändern…)kannst Du unfrei zurückschicken. Wenn der Versender Annahme verweigert und Du die Kosten und das Geräte wieder an der „Backe“ hast: telefonieren, in Verzug setzen und nach Möglichkeit alles gut dokumentieren.
Onlineshops haben da einfach wenig Erfahrung. Notfalls dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels Bescheid geben, dass der die Firma abmahnt. Im übrigen musst Du keineswegs deren Retourbeleg nutzen. Du kannst auch einen eigenen verwenden. Nur: am besten gut dokumentieren.
Grus Gobant