Hallo Experten,
folgende Problemstellung:
Bei einem großen Versandhaus wurde vor 10 Monaten ein Bett gekauft. Obwohl nicht
ganz billig, hat es sich zwischenzeitlich zerlegt.
Benachrichtigung des Versandhauses.
Begutachtung durch Mitarbeiter des Versandhauses. Seine Meinung - für den Preis Schrott.
Versandhaus bietet Umtausch oder Rücknahme mit Abzug einer Benutzungsgebühr von 25 EURO.
Da das 1. Bett Schrott war, wird Rücknahme bevorzugt.
Frage:
Besteht ebenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung der Liefer- und Kreditkosten?
Das Bett wurde auf Raten abgezahlt.
Muß das Versandhaus das Geld auszahlen?
Bin auf Eure Antworten gespannt!!!