Versandhandel - Rückgabe

Hallo Experten,

folgende Problemstellung:

Bei einem großen Versandhaus wurde vor 10 Monaten ein Bett gekauft. Obwohl nicht
ganz billig, hat es sich zwischenzeitlich zerlegt.
Benachrichtigung des Versandhauses.
Begutachtung durch Mitarbeiter des Versandhauses. Seine Meinung - für den Preis Schrott.
Versandhaus bietet Umtausch oder Rücknahme mit Abzug einer Benutzungsgebühr von 25 EURO.

Da das 1. Bett Schrott war, wird Rücknahme bevorzugt.

Frage:

Besteht ebenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung der Liefer- und Kreditkosten?
Das Bett wurde auf Raten abgezahlt.
Muß das Versandhaus das Geld auszahlen?

Bin auf Eure Antworten gespannt!!!

Frage:

Besteht ebenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung der Liefer- und
Kreditkosten?

Nein

Das Bett wurde auf Raten abgezahlt.

Der Kreditvertrag ist ein vom kaufvertrag unabhängiger Vertrag.

Muß das Versandhaus das Geld auszahlen?

welches Geld meinst du?

Es wird dir den Kaufpreis erstatten abzgl. og. 25 euro.
Im KV kann es eine Klausel geben, daß die Kaufpreiserstattung an den Kreditgeber abgetreten ist.
Frage: Wieviele Raten sind bezahlt, wieviele offen?

gruss