Hallo liebe Leute,
mal angenommen jemandem ist folgendes passiert:
Jemand hat bei einer großen Versandhauskette einen Gutschein einlösen wollen. Als hat diese Person eine Bestellung über das Internet eingegeben und den Gutscheincode eingegeben. Aufgrund technischer Probleme wurde die Bestellung aber nicht direkt über das Internet erfasst, sondern lt. einer Fehlermeldung an die manuelle Erfassung übergeben.
Bei dieser manuellen Erfassung hat man dann anstatt den Gutschein einzulösen einen neuen Gutschein mit dem gleichen Wert losgeschickt.
Dieser Gutschein ist dann auch noch an den ehemaligen Arbeitgeber geschickt worden (obwohl bei der Eingabe im Internet eine andere Adresse angegeben wurde) wo er aber nie angekommen ist.
Jetzt bittet die Person um Sperrung des Gutscheines (mit dem Vermerk ihn nie angefordert zu haben) und es wird ihr aber mitgeteilt, dass dafür der Gutscheincode von Nöten wäre.
Das ist aber leider nicht möglich, da der Gutschein wahrscheinlich im Müll gelandet ist.
Was kann getan werden, wenn das Versandhaus darauf beharrt diesen Code haben zu müssen? Muss man im Zweifelsfall zahlen?
Wie ist das Grundsätzlich mit solchen Gutscheinen? Man bezahlt ja schließlich erst mal für etwas, für was man keinen direkten Gegenwert hat.
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die Buchhaltung diesen Gutschein nicht auch ohne den Code sperren kann, oder (ich weiß das ist eher eine kaufmännische Frage …)?
Es geht in diesem Fall übrigens um 100,00 Euro.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Syl
Hi,
in der Regel ist der Gutschein ein Inhaberpapier (wie z.B. Geld). Wer ihn hat, kann ihn einlösen (siehe dazu die AGB des Versandhauses, ob die andere Möglichkeit einräumen).
Bei Internet hat man i.d.R. keinen Papierschein sondern halt nur den Code als Nachweis.
Durch die Code-Eingabe wird der „Gutschein“ also erst einmal „vernichtet“ damit er nicht doppelt eingelöst werden kann.
Ok. Man erhält also einen neuen „Gutschein“.
Da im erwähnten Fall, die Datenübertragung nicht geklappt hat, ist eine Adressänderung auch wohl nicht „durchgekommen“ bzw. mit dem „Gutschein“ vernichtet worden.
Dem Versandhaus wäre mE kein Vorwuf zu machen. Sie haben ja einen neuen „Gutschein“ abgesendet an die letzte bekannte Adresse, die auf dem „vernichteten Gutschein“ vermerkt war.
Um sich abzusichern werden Bestätigungen und Lieferungen in allen Bereichen zunächst an die letzte bekannte Adresse gesendet bis eine Änderung mitgeteilt und gespeichert wird.
Sonst könnte ja jemand, der von deisem Gutschein weiß, sich melden und sagen… bitte schickt ihn jetzt an die neue Adresse xxxx,xxxx,xxxx.
Da eine Legitimatíon ja nicht erfolgen kann, hat der Versand dann ein Problem.
Lösungsvorschlag:
Über Hotline mit Personen sprechen, den Fall erklären und sich mit altem Code legitimieren. eventuell auch alle (eigentlich nur der Firma bekannten) Daten nennen, damit man sich legitimiert.
Es ist jetzt alles eine Sache der Kulanz und wie es mit den Abläufen dieser Firma gehandhabt werden kann.
In der regel werden sie den verschickten Code nicht neu versenden können, da er jeweils nur einmal generiert wird.
Eine Einsicht in diesen Code wird es wohl auch nicht geben, da der Code vielleicht die Adressdaten aufrufen kann, aber der umgekehrte Fall gegen verschieden Vorschriften verstoßen könnte.
Code 12345 ergibt Bestätigung für Guthaben von Kunden X -
Kunde X hat folgende Codes erhalten: 1+5+7+8 … Codes wurden durch Kunden Y in xxxx und Kunden Z in xxxx eingelöst.
Schon hat man eine gute Datenvernetzung und Übersicht über verschiedene Personen.
Gruß
BJ (ganz privat)
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