Hallo,
Der Käufer hat das versicherte Paket nicht abgeholt und es kam
dann zum privaten Verkäufer zurück.
Das ist natürlich unangenehm.
Weil der Käufer dreist und frech einen erneuten Versand beim
privaten Verkäufer forderte,
… in soweit ja noch nicht " dreist und frech ", weil er das Paket ja irgendwie auch in Empfang nehmen können muß.
wollte der Verkäufer bei
nochmaligem Versand 7 Euro (ursprünglich)
Soweit angemessen, wen der Käufer das Paket nicht daheim entgegennimmt, bzw. nicht am Paketshop innerhalb der Lagerfrist abholt. Unverständlich von Seiten des Käufers…
zuzüglich 3 Euro für
Aufwand für den 2. Versand (neuer Karton u. Weg zur Post).
Warum ein neuer Karton ? Neuen Versandaufkleber drauf und die sonstigen Versand- / Rücksendemarken ordentlich schwärzen.
Der erneute Weg zum Paketshop wird … naja, nicht in " Mark und Pfennig " belegbar sein.
Soll auch soweit egal sein, wenn die anfallenden Versandkosten erneut vom Käufer für den 2. Zustellversuch getragen werden.
Der Käufer überwies nur 7 Euro
o.K. wenn es der Versandpreis ist.
und jetzt kommt beim Verkäufer
Post vom Rechtsanwalt, dieser fordert die Ware mit Frist.
Zwar ohne Grund überzogene Reaktion, aber die Sendung wird wohl mittlerweile erneut auf dem Weg sein.
Oder hat der Käufer eine Meldung hinterlassen, dass er für eine bestimmte Zeit nicht erreichbar ist ? In dem Fall erst dann erneut versenden, wenn er Daheim erreichbar ist, bzw. das Paket im Paketshop abholen könnte.
Kann der Verkäufer weiterhin auf die 3 Euro bestehen ?
Mal kein sinnloses Öl ins Feuer gießen, wenn kein absolut unvermeidbarer ( realer ) finanzieller Schaden für den Verkäuer entstand.
Der Verkäufer muß halt zusehen, wie er das Paket an den Käufer zugestellt bekommt.
Der Käufer hat seine Schuldigkeit bereits getan, wenn er die Versandkosten erneut beim Verkäufer bezahlte.
mfg
nutzlos