Versandkosten bei defektem Gerät

Moin,

ich habe eigentlich gleich zwei Fragen. Ich habe via ebay bei einem Profi-Seller etwas geordert…

  1. Die Versandkosten waren mit 3,95 berechnet. Ich wußte nicht genau wie groß das Teil ist und habe mir dabei nichts gedacht; der Versand erfolgte für 0,66. Ist das so statthaft? Die Differenz der realen Kosten zu den berechneten ist höher als der Preis des Artikels

  2. Nun ist der Artikel auch noch defekt und ich soll die Kosten für die Rücksendung des defekten Artikels übernehmen. Geil, das mache ich demnächst auch: Für masslos überhöhte Kosten defekte Teile durch das Land schicken und dann noch den Kunden auffordern die Rücksendung zu zahlen. - Ist so etwas statthaft? Deutlich gesagt, es handelt sich NICHT um eine Rückgabe gem. FernAbsGes.

Mich würden mal eure Kommentare hören, wie man vorgehen kann…

Gruß, Claus

Hi,

Moin,

ich habe eigentlich gleich zwei Fragen. Ich habe via ebay bei
einem Profi-Seller etwas geordert…

  1. Die Versandkosten waren mit 3,95 berechnet. Ich wußte nicht
    genau wie groß das Teil ist und habe mir dabei nichts gedacht;
    der Versand erfolgte für 0,66. Ist das so statthaft? Die
    Differenz der realen Kosten zu den berechneten ist höher als
    der Preis des Artikels

Naja darüber wurde hier ja schon des öfteren diskutiert.
Meine Meinung dazu ist, das es absolut ok ist, denn die Versandkosten setzten sich ja nicht nur aus den reinen Portokosten zusammen, sondern beeinhalten auch noch die Verpackungskosten, den Weg/die Zeit zur Post, etc.
Da sind 3,95 meines Erachtens völlig in Ordnung, und wenn ich es richtig verstaden habe wustest du bevor du geboten hast wie teuer das ist.

Aber mal was anderes, du bietest auf etwas und weißt nicht wie groß es ist? Naja, ich meine vielleicht nicht aufs Gramm und den Zentimeter, aber man hat doch ne Vorstellung von dem Teil, oder??

  1. Nun ist der Artikel auch noch defekt und ich soll die
    Kosten für die Rücksendung des defekten Artikels übernehmen.
    Geil, das mache ich demnächst auch: Für masslos überhöhte
    Kosten defekte Teile durch das Land schicken und dann noch den
    Kunden auffordern die Rücksendung zu zahlen. - Ist so etwas
    statthaft? Deutlich gesagt, es handelt sich NICHT um eine
    Rückgabe gem. FernAbsGes.

Wenn du von deinem Rückgaberecht gebrauch machen möchtest, musst du die Portokosten bis zu einem Warenwert von 40,00 € tragen.
Ausser in seinen AGB’s ist etwas anderes geregelt ( also höchstens weniger :wink: )

Wie es allerding bei einer Gewährleistung aussieht, weiß ich jetzt nicht genau, würde da vom Gefühl her sagen, dass er die Kosten tragen muss, aber genaueres kann ich dir da nicht sagen.

Ciao
Soera

Mich würden mal eure Kommentare hören, wie man vorgehen
kann…

Gruß, Claus

Hallo Soera,

Naja darüber wurde hier ja schon des öfteren diskutiert.
Meine Meinung dazu ist, das es absolut ok ist, denn die
Versandkosten setzten sich ja nicht nur aus den reinen
Portokosten zusammen, sondern beeinhalten auch noch die
Verpackungskosten, den Weg/die Zeit zur Post, etc.

Ich habe kein Problem damit, wenn etwas mehr berechnet wird als das Porto, das sehe ich wie du. Aber 0,66 -> 3,95? Das ist das 6-fache! Und bei einem Profi-Seller dürfte der Weg zur Post wohl kaum in die Größenordnung fallen. Ich hatte damit gerechnet, dass es in einem 3€-Päckchen kommt, dann wäre das völlig okay.

Da sind 3,95 meines Erachtens völlig in Ordnung, und wenn ich
es richtig verstaden habe wustest du bevor du geboten hast wie
teuer das ist.

Natürlich wußte ich das, aber da wußte ich nicht, dass es in einem Brief kommt.

Aber mal was anderes, du bietest auf etwas und weißt nicht wie
groß es ist? Naja, ich meine vielleicht nicht aufs Gramm und
den Zentimeter, aber man hat doch ne Vorstellung von dem Teil,
oder??

Meines Erachtens befindet sich der Artikel in einer Größenordnung, wo man ebenso in einem Päckchen hätte versenden können. Dass er auch per Brief verschickbar ist war ihm nicht anzusehen.

Wenn du von deinem Rückgaberecht gebrauch machen möchtest,
musst du die Portokosten bis zu einem Warenwert von 40,00 €
tragen.

Danke, das FernAbsGes ist mir bekannt, aber ein solcher Fall liegt ja nun nicht vor.

Ausser in seinen AGB’s ist etwas anderes geregelt ( also
höchstens weniger :wink: )

Die AGB schließen die Kostenübernahme bei Defekt aus - die Frage dürfte sein, ob solche Passi gültig sind?

Wie es allerding bei einer Gewährleistung aussieht, weiß ich
jetzt nicht genau, würde da vom Gefühl her sagen, dass er die
Kosten tragen muss, aber genaueres kann ich dir da nicht
sagen.

Aha, und welche Kosten dann? Ich darf ja sicher nicht 3,95 berechnen, sondern nur die realen Kosten von 0,66, richtig?

Ciao, Claus

Hallo,

Moin,

ich habe eigentlich gleich zwei Fragen. Ich habe via ebay bei
einem Profi-Seller etwas geordert…

  1. Die Versandkosten waren mit 3,95 berechnet. Ich wußte nicht
    genau wie groß das Teil ist und habe mir dabei nichts gedacht;
    der Versand erfolgte für 0,66. Ist das so statthaft? Die
    Differenz der realen Kosten zu den berechneten ist höher als
    der Preis des Artikels

Wie schon im obigen Post gesagt wurde beinhalten Versandkosten nicht nur die realen Portokosten. Zusätzlich haftet der der Powerseller für den Versand, somit denke ich dass 3,95€ in Ordnung sind.

  1. Nun ist der Artikel auch noch defekt und ich soll die
    Kosten für die Rücksendung des defekten Artikels übernehmen.
    Geil, das mache ich demnächst auch: Für masslos überhöhte
    Kosten defekte Teile durch das Land schicken und dann noch den
    Kunden auffordern die Rücksendung zu zahlen. - Ist so etwas
    statthaft? Deutlich gesagt, es handelt sich NICHT um eine
    Rückgabe gem. FernAbsGes.

Wenn ein Mangel vorliegt musst der Artikel erstmal dem VK zur Prüfung auf Deine Kosten zurückgeschickt werden. Ist der Mangel berechtigt so muss er die vollen Kosten (Ware, Hin- und Rückversand) erstatten.

@soera

Wenn du von deinem Rückgaberecht gebrauch machen möchtest,
musst du die Portokosten bis zu einem Warenwert von 40,00 €
tragen.
Ausser in seinen AGB’s ist etwas anderes geregelt ( also
höchstens weniger :wink: )

Die 40-Euro Klausel gilt nur beim Widerrufsrecht, nicht beim Rückgaberecht. Und da ein Mangel vorliegt hat das auch weder mit einem Rückgaberecht noch Widerrufsrecht zu tun, sondern mit der Sachmängelhaftung.

Gruß,
Mandy

Moien!

Manche wollen es net verstehen ;o) Du hast auf einen Komplettpreis geboten, d. h. Ware + Porto = Gesamtpreis!

Wäre das Porto niedriger gewesen wäre ja vermutlich mehr geboten worden.

Von daher ist das mit dem Porto schon OK.

Bernd

Moin,

endschuldigt, habe den Ausgangspost nicht richtig gelesen, hatte es erst so verstanden, dass du das einfach zurückgeben willst, wie nach Fernabsatz ja möglich… mein Fehler!

Ciao
Soera

auch wenn schon oft erwähnt—
bei EBAY geht es um Versandkosten (Porto+Verpackung+Dekoband „rote Schleife“). Es geht nicht um Portokosten.
Wenn die Versandkosten genannt sind und ich ein Gebot abgebe.
Erkläre ich mich damit einverstanden.

Zum „Fernabsatzgesetz“ , welches nun im BGB vorhanden ist.
Bei einigen Auktionen ist der Passus „Hinweis zum EU Recht zu finden…“
—wenn der Verkäufer dort jegliche Gewährleistung ausschliesst,
bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

Beim gewerblichen Verkäufer hast Du 6 Monate Garantie und 2 Jahre
Gewährleistungspflicht.
Tja, dann brauch der Verkäufer für die Rücksendekosten nicht gerade
stehen(40 Euro Klausel), aber Du kannst ihm das defekte Gerät um die
Ohren schlagen.

Negative Bewertung ?

Tach,

Manche wollen es net verstehen ;o) Du hast auf einen
Komplettpreis geboten, d. h. Ware + Porto = Gesamtpreis!

Danke, ich denke ich habe das System ebay verstanden. Von daher ist der mit einem Smiley versehene Hieb überflüssig.

Wäre das Porto niedriger gewesen wäre ja vermutlich mehr
geboten worden.

Interessante Logik - verdient man bei ebay nun am Artikel ode rindem man beim Porto abzockt?

Claus

Moin,

auch wenn schon oft erwähnt—
bei EBAY geht es um Versandkosten (Porto+Verpackung+Dekoband
„rote Schleife“). Es geht nicht um Portokosten.
Wenn die Versandkosten genannt sind und ich ein Gebot abgebe.
Erkläre ich mich damit einverstanden.

ich hielt sie für reell, weil ich vom Versand via Päckchen ausging.
Aber nun gut, es sei geschenkt…

Zum „Fernabsatzgesetz“ , welches nun im BGB vorhanden ist.
Bei einigen Auktionen ist der Passus „Hinweis zum EU Recht zu
finden…“
—wenn der Verkäufer dort jegliche Gewährleistung
ausschliesst,
bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

Gewerbliche Anbieter, die Neuware verkaufen, können dieses nicht per AGB ausschließen.

Beim gewerblichen Verkäufer hast Du 6 Monate Garantie und 2
Jahre Gewährleistungspflicht.

Eben

Tja, dann brauch der Verkäufer für die Rücksendekosten nicht
gerade stehen(40 Euro Klausel), aber Du kannst ihm das defekte Gerät
um die Ohren schlagen.

Bei Gewährleistungspflicht?

Negative Bewertung ?

Sowieso

Tach,

Wie schon im obigen Post gesagt wurde beinhalten Versandkosten
nicht nur die realen Portokosten. Zusätzlich haftet der der
Powerseller für den Versand, somit denke ich dass 3,95€ in
Ordnung sind.

Darf ich für die Rücksendung dann auch 3,95 berechnen und für 0,66 versenden? Denn ich gehe (leider ist darauf niemand wirklich eingegangen) davon aus, dass bei Rücksendung wegen Defekt (nicht nach FernAbsGes) nicht ich diese Kosten tragen muss.

Wenn ein Mangel vorliegt musst der Artikel erstmal dem VK zur
Prüfung auf Deine Kosten zurückgeschickt werden. Ist der
Mangel berechtigt so muss er die vollen Kosten (Ware, Hin- und
Rückversand) erstatten.

Das lehnt er von vorneherein mit Verweis auf seine AGB ab -> statthaft???

Die 40-Euro Klausel gilt nur beim Widerrufsrecht, nicht beim
Rückgaberecht. Und da ein Mangel vorliegt hat das auch weder
mit einem Rückgaberecht noch Widerrufsrecht zu tun, sondern
mit der Sachmängelhaftung.

Also verpflichtet meinen Aufwand für Rücksendung des defekten Artikels zu ersetzen? Schließlich ist der Artikel mit dem Defekt nicht so beschaffen, wie ich ihn geordert habe.

MfG Claus

Nabend,

Zum „Fernabsatzgesetz“ , welches nun im BGB vorhanden ist.
Bei einigen Auktionen ist der Passus „Hinweis zum EU Recht zu
finden…“
—wenn der Verkäufer dort jegliche Gewährleistung
ausschliesst,
bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

Sorry aber das ist Unsinn. Abgesehen davon dass es dieses „tolle EU-Recht“ gar nicht gibt, kann ein gewerblicher Verkäufer NIE die Gewährleistung ausschliessen. Diese beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate.

Beim gewerblichen Verkäufer hast Du 6 Monate Garantie und 2
Jahre
Gewährleistungspflicht.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Besitzt ein Artikel noch Garantie durch den Hersteller so kann der Verkäufer diese an den Käufer weitergeben.

Tja, dann brauch der Verkäufer für die Rücksendekosten nicht
gerade
stehen(40 Euro Klausel), aber Du kannst ihm das defekte Gerät
um die
Ohren schlagen.

Nochmal: Wenn man von Widerrufsrecht Gebrauch macht dann wohl nur wenn man mit der Ware nicht zufrieden ist (Farbe anders vorgestellt etc.pp). Hier liegt jedoch der Fall vor dass die Ware defekt ist, somit greift hier weder Widerrufs- noch Rückgaberecht. Es liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer gerade stehen muss. Siehe auch meinem anderen Posting.

@Claus

Darf ich für die Rücksendung dann auch 3,95 berechnen und für 0,66 :versenden? Denn ich gehe (leider ist darauf niemand wirklich :eingegangen) davon aus, dass bei Rücksendung wegen Defekt (nicht nach :FernAbsGes) nicht ich diese Kosten tragen muss.

Nein. Der Verkäufer muss Dir nur den realen Portopreis erstatten.

Wenn ein Mangel vorliegt musst der Artikel erstmal dem VK zur
Prüfung auf Deine Kosten zurückgeschickt werden. Ist der
Mangel berechtigt so muss er die vollen Kosten (Ware, Hin- und
Rückversand) erstatten.

Das lehnt er von vorneherein mit Verweis auf seine AGB ab -> :statthaft???

Nein, das kann er auf gar keinen Fall ausschliessen.

Gruß,
Mandy

Sorry aber das ist Unsinn. Abgesehen davon dass es dieses
„tolle EU-Recht“ gar nicht gibt, kann ein gewerblicher
Verkäufer NIE die Gewährleistung ausschliessen. Diese beträgt
bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate.

Stimmt nicht ganz. Dieses EU Recht existiert.(Handel unter Privatpersonen,-> 12.11.2003 verabschiedet) Da es sich aber um eine Richtlinie handelt , die in Deutschland (noch) nicht in nationales Recht umgewandelt worden ist, hat diese jedoch keinerlei Gültigkeit in Deutschland. Daher stimmt es , wenn ich es bei Ebay benutze, ist es recht sinnlos.

Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen.
Gewerbliche natürlich nicht.
Sorry, wenn ich zu Irritationen beigetragen habe. Ich muß mir angewöhne auf Privat+Gewerblich hinzuweisen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Besitzt ein Artikel
noch Garantie durch den Hersteller so kann der Verkäufer diese
an den Käufer weitergeben.

Nicht ganz richtig, die ersten Monate der Gewährleistung sind Garantiezeit. Hier muß der Verkäufer beweisen, das der Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, bzw dass sein Produkt fehlerfrei war.
Nach dieser Garntiezeit verschiebt sich die Beweislast.

Es liegt ein Sachmangel vor, für den der

Verkäufer gerade stehen muss. Siehe auch meinem anderen
Posting.

Vollkommen richtig. Es sei denn der Verkäufer hat in der Auktion in irgendeiner Form darauf hingewiesen. Es gibt da so tolle schwammige Bezeichnungen a la II.Wahl-

Darf ich für die Rücksendung dann auch 3,95 berechnen und für 0,66 :versenden? Denn ich gehe (leider ist darauf niemand wirklich :eingegangen) davon aus, dass bei Rücksendung wegen Defekt (nicht nach :FernAbsGes) nicht ich diese Kosten tragen muss.

Nein. Der Verkäufer muss Dir nur den realen Portopreis
erstatten. - Leider richtig.

Wenn ein Mangel vorliegt musst der Artikel erstmal dem VK zur
Prüfung auf Deine Kosten zurückgeschickt werden. Ist der
Mangel berechtigt so muss er die vollen Kosten (Ware, Hin- und
Rückversand) erstatten.

Das lehnt er von vorneherein mit Verweis auf seine AGB ab -> :statthaft???

Nein, das kann er auf gar keinen Fall ausschliessen.

Genau

und @:Mandy
bitte nicht böse sein :smile:

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Besitzt ein Artikel
noch Garantie durch den Hersteller so kann der Verkäufer diese
an den Käufer weitergeben.

Nicht ganz richtig, die ersten Monate der Gewährleistung sind
Garantiezeit.

Ich wollte nur noch anmerken bitte das Wort Garantiezeit nicht
wörtlich nehmen.–bevor ich mich schlagen lasse-…

Und @ Mandy
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Hallo,

der Link ist mir bestens bekannt. Jedoch ist es gänzlich falsch so einen Unsinn wie „Aufgrund des neuen EU-Rechts […]“ in die AB reinzuschreiben. Es genügt der Satz „Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten.“ oder in der Art zu schreiben. Aber bitte weiss Gott nicht diesen EU-Recht Unsinn. :wink:

P.S. Wieso sollte ich böse sein? :smile:

Gruß,
Mandy