Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
Privatkunde A bestellt bei Händler B ein Gerät zum Preis von 10 Euro zzgl. 5 Euro Versand. Er zahlt 15 Euro und bekommt das Gerät geliefert.
Nach 4 Monaten geht das Gerät kaputt und Kunde A meldet Gewährleistungsansprüche an. Ersatz ist nicht lieferbar, der Händler B bietet aber ein besseres Gerät an für ein paar Euro Aufpreis, die Kunde A gerne zahlen möchte.
Wer kommt aber für die Versandkosten auf, sowohl Rücksendung des defekten Teils als auch die Lieferung des Neuteils?
Für Infos wäre ich dankbar, links z.B. zu entsprechenden §§ im BGB wären natürlich noch besser, ich konnte da nichts finden.
Guido