Versandkosten bei Gewährleistungsfall?

Hallo zusammen,

ich habe neulich von einem merkwürdigen Fall gehört: Da sollte ein Privatkunde, der ein defektes Computermainboard zum Händler zurückbrachte, dem Händler eine Aufwandspauschalte für Porto+Verpackung zum Hersteller zahlen. Ist das nicht eigentlich Sache des Händlers? Hat der Privatkunde nicht seinen Teil erfüllt wenn er das defekte Gerät zum Händler bringt und auf dessen Ersatz/Reparatur/Austausch wartet?

bye
Micha

Hallo,

Hat der Privatkunde nicht
seinen Teil erfüllt wenn er das defekte Gerät zum Händler
bringt und auf dessen Ersatz/Reparatur/Austausch wartet?

Kunde muss nicht zahlen!

Gruß

Genau, denn:

„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“ (§ 439 Abs. 2 BGB)

Levay

Hallo,

handelte es sicher um einen Gewährleistungsfall? Im Garantiefall wäre so etwas durchaus zulässig.

Gruß

S.J.

ich habe neulich von einem merkwürdigen Fall gehört: Da sollte
ein Privatkunde, der ein defektes Computermainboard zum
Händler zurückbrachte, dem Händler eine Aufwandspauschalte für
Porto+Verpackung zum Hersteller zahlen. Ist das nicht
eigentlich Sache des Händlers? Hat der Privatkunde nicht
seinen Teil erfüllt wenn er das defekte Gerät zum Händler
bringt und auf dessen Ersatz/Reparatur/Austausch wartet?

bye
Micha

handelte es sicher um einen Gewährleistungsfall?

Ja, ganz sicher.

bye
Micha

Hallo Levay,

„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“ (§ 439 Abs. 2 BGB)

das ist eine klare Aussage. Danke!

bye
Micha