Versandkosten bei Online-Ersteigerung

Hallo,

angenommen, bei E*** wurde eine ziemlich schwere Ware ersteigert. Weiter wird angenommen, daß Verkäufer und Käufer im selben Ort wohnen und der Käufer die Ware abholen will. Deshalb will er nur den reinen Kaufpreis ohne Versandkosten zahlen.

Frage a) ist das rechtens

Frage b) Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Ware ausgehändigt wird oder kann der Verkäufer auf dem Versand bestehen ?

Gruss

Andreas

Frage a) ist das rechtens

meistens…

Frage b) Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Ware
ausgehändigt wird oder kann der Verkäufer auf dem Versand
bestehen ?

zumeist letzteres…

Gruss Ivo

Hallo!

angenommen, bei E*** wurde eine ziemlich schwere Ware
ersteigert. Weiter wird angenommen, daß Verkäufer und Käufer
im selben Ort wohnen und der Käufer die Ware abholen will.
Deshalb will er nur den reinen Kaufpreis ohne Versandkosten
zahlen.

Bei Veträgen jeder Art ist entscheidend, was man vereinbart hat. Bei Exxx stellt natürlich der Verkäufer einseitig die Bedingungen, die dann ver Käufer annimmt. Das ändert dann aber nichts an der Tatsache, dass dann eben die Bedingungen, die der VK gestellt hat, vereinbart sind.
Wenn man nun so ein Angebot auslegt und dort von Überweisung und Versand die rede ist und nicht die Option „Barzahlung bei Abholung“ gekennzeichnet ist, würde ich davon ausgehen, dass eben Versand vereinbart ist. Dann muss man auch akzeptieren, wenn der VK auf dem Versand besteht.
Deswegen habe ich mich zur Angewohnheit gemacht, vor dem Bieten die Frage nach der Abholung zu klären. Da bietet man ja auch gern ein wenig mehr, wenn man sich den u.U. teuren Versand spart.

Gruß,

Florian.

Hallo,

bei dem Verkäufer habe ich ein sehr schlechtes Gefühl, da er bei Ebay weniger als 30 'Tage gemeldet ist und sich auf meine Mails nicht meldet. Ich fürchte, bei Bezahlung der Ware ist das Geld weg. Was tun ?

Gruss

Andreas