Versandkosten bei Reparatur

Hallo,

angenommen Herr A hat einen Artikel gekauft der jetzt noch innerhalb der Garantie ist.

Diesen Artikel hat Herr A zur Reparatur gegeben. Der Fachmarkt mußte das Gerät zum Hersteller schicken.

Da das Gerät nicht mehr reparabel ist, bekam Herr A die Möglichkeit,
das Gerät entsorgen zu lassen oder es gegen Versandkosten zurück zu fordern.

Herr A hat sich für die Entsorgung entschieden, jedoch das noch funktionstüchtige Netzgerät wieder angefordert.
Nun sollen Herr A dafür die Versandkosten tragen.

Es handelt sich hierbei doch um Eigentum.
Kann sich Herr A dagegen wehren?

Danke im Voraus.

LG
Andreas

Hallo Andreas,
als juristischer Laie betrachte ich das so:
Der Käufer erhält (hier vermutlich, da nicht näher erwähnt) ein komplettes Ersatzgerät mit Netzteil.
Wenn er das alte zurückbekommt, hätte er ja zwei. Sehe ich das richtig so?

Wenn der Hersteller aus Kulanz jetzt das alte Netzteil zusätzlich gegen Versandkosten zurück senden will, ist das echt großzügig.

Meint & grüßt
Der Ratlose