Versandkosten bei Retoursendung

Hi,

angenommen jemand verkauft eine Ware in einem Internetforum, welche nicht explizit als Privatverkauf gekennzeichnet war. Der Artikel gefällt dem Käufer nicht und er möchte sein Geld zurück. Ist der Verkäufer rechtlich dazu verpflichtet die Versandkosten um die Ware zurückschicken zu lassen, zu erstatten?

Hi,

Hi,
das „Prädikat“ gewerblicher / privater Verkäufer kann sich der Verkäufer ja nicht aussuchen.
Anhaltspunkte, wann ein Verkäufer gewerblich handelt findest du hier:
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/11534/
Wenn gewerblich, dann zahlt bei Nichtgefallen der Verkäufer (erst ab Warenwert > 40 Euro).
Bei privat hast du keine Chance, außer auf Kulanz zu hoffen.
Gruß.Timo

angenommen jemand verkauft eine Ware in einem Internetforum,
welche nicht explizit als Privatverkauf gekennzeichnet war.
Der Artikel gefällt dem Käufer nicht und er möchte sein Geld
zurück. Ist der Verkäufer rechtlich dazu verpflichtet die
Versandkosten um die Ware zurückschicken zu lassen, zu
erstatten?

Hi Timo,

Bei privat hast du keine Chance, außer auf Kulanz zu hoffen.

ist das anders, wenn der Käufer nicht von Missfallen, sondern von Abweichung der Ware redet?

Gruß
Jörn