Versandkosten bei Rückgabe

Hallo zusammen,
ich brauche einen Rat. Habe bei einem gewerblichen Verkäufer eine Uhr gekauft und bezahlt. 24,95 Euro plus 5 Euro Versand per Vorkase. Soweit so gut. Beim ausprobieren war das Teil defekt. Im übrigen hat sie mir in natura nicht mehr so gut gefallen. Wollte die Uhr zurückgeben. Der Verkäufer wollte mir nur den Kaufpreis 24,95Euro zurück bezahlen.
Ist das korrekt? Muss der Verkäufer nicht auch die Versandkosten von 5 Euro zurück bezahlen?
Wer trägt die Kosten für den Versand zum Verkäufer wenn ich die Uhr zurück schicke?
Schon mal Danke im voraus. Wer kennt einen Link wo das steht?

mfg
Michael

Hilft das?
Hallo,
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ1151859015….
html
beim Garantiefall ist es wohl noch etwas anders, er kann dir ja eine
neue Uhr schicken, sie ausbessern oder vom Vertrag zurücktreten. Dann
müßtest du aber so so gestellt werden, als wenn der Vertrag nie
zustande gekommen ist (also Hin- und Rücksendekosten trägt der
Verkäufer).
Viel Erfolg
Fritz

Wer trägt die Kosten für den Versand zum Verkäufer wenn ich
die Uhr zurück schicke?
Schon mal Danke im voraus. Wer kennt einen Link wo das steht?

mfg
Michael

Hallo!

Wie hat der Verkäufer Dich über Deine Rechte belehrt? Zum einen muß er seine AGB’s (auch bei ebay) jederzeit einsehbar haben. In diesen muß er auf die Rückgabemodalitäten hinweisen.

Zusätzlich muß er spätestens mit Zustellung der Ware die Wiederrufsbedingungen mitteilen.

Generell ist es allerdings meistens nach der gesetzlichen Regelung geregelt. Diese lautet, dass der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat, wenn der Wert der gekauften Ware 40,- Euro überschreitet. Außerdem muß er die Kosten für den Hinweg nicht zurück überweisen.

In diesem Fall sind die Kosten für die Rücksendung ebenso vom Käufer zu tragen, da der Wert unter 40,- Euro liegt.

Da die Uhr aber defekt ist kann es sein, dass es eine andere Regelung gibt. Hierfür unbedingt die AGB’s durchlesen.

Falls er keine hat ist es eventuell noch besser, da er versäumt hat, den Kunden auf seine Rechte hinzuweisen und daher einen abmahnungsfähigen Verstoss begangen hat.

DerHobbykoch

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Hallo!

Wie hat der Verkäufer Dich über Deine Rechte belehrt? Zum
einen muß er seine AGB’s (auch bei ebay) jederzeit einsehbar
haben. In diesen muß er auf die Rückgabemodalitäten hinweisen.

Auf der Auktionsseite stand das Rückgaberecht.

Zusätzlich muß er spätestens mit Zustellung der Ware die
Wiederrufsbedingungen mitteilen.

Habe weiter keine Infos erhalten.

Generell ist es allerdings meistens nach der gesetzlichen
Regelung geregelt. Diese lautet, dass der Verkäufer die Kosten
für die Rücksendung zu tragen hat, wenn der Wert der gekauften
Ware 40,- Euro überschreitet. Außerdem muß er die Kosten für
den Hinweg nicht zurück überweisen.

Er muß mir also nur den Warenwert bezahlen. Nicht die Versandkosten, die ich mit dem Warenwert bezahlt habe.

In diesem Fall sind die Kosten für die Rücksendung ebenso vom
Käufer zu tragen, da der Wert unter 40,- Euro liegt.

Da die Uhr aber defekt ist kann es sein, dass es eine andere
Regelung gibt. Hierfür unbedingt die AGB’s durchlesen.

Falls er keine hat ist es eventuell noch besser, da er
versäumt hat, den Kunden auf seine Rechte hinzuweisen und
daher einen abmahnungsfähigen Verstoss begangen hat.

DerHobbykoch

Danke, also bekomme ich nur den Warenwert zurück.

Hallo zusammen,
ich brauche einen Rat. Habe bei einem gewerblichen Verkäufer
eine Uhr gekauft und bezahlt. 24,95 Euro plus 5 Euro Versand
per Vorkase. Soweit so gut. Beim ausprobieren war das Teil
defekt. Im übrigen hat sie mir in natura nicht mehr so gut
gefallen. Wollte die Uhr zurückgeben. Der Verkäufer wollte mir
nur den Kaufpreis 24,95Euro zurück bezahlen.
Ist das korrekt? Muss der Verkäufer nicht auch die
Versandkosten von 5 Euro zurück bezahlen?
Wer trägt die Kosten für den Versand zum Verkäufer wenn ich
die Uhr zurück schicke?
Schon mal Danke im voraus. Wer kennt einen Link wo das steht?

mfg
Michael

Hi

Also zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht gibt es Unterschiede.
Versandkosten musst du aber in beiden Fällen nicht alleine tragen (beim widerrufsrecht gibt noch so ne 40 EUR Klausel, aber wenn es bei dir nen Rückgaberecht gibt ist die außer Kraft).

"Statt des gesetzlichen Widerrufsrechts können Sie Ihren Kunden auch ein Rückgaberecht einräumen. Dies ist sowohl mit Vor- als auch Nachteilen verbunden.

Im Falle des Widerrufsrechts kann sich der Kunde durch eine einfache Erklärung vom Vertrag lösen. Der Kunde ist dann zwar zur Rückgabe der Ware verpflichtet, ob er dieser Verpflichtung auch nachkommt, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Wird statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt, kann sich der Kunde nur durch die rechtzeitige Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen. Sie erhalten also die Ware in jedem Fall sofort zurück. Allerdings können Sie anders als beim Widerrufsrecht dem Kunden auch bei geringwertigen Sachen nicht die Rücksendekosten auferlegen. Außerdem gelten für die wirksame Einräumung des Rückgaberechts höhere Anforderungen."
http://www.widerrufsbelehrung.de/fernabsatz01.php

MfG
Lilly

Hi

Mh da der Warenwert aber unter 40 Euro liegt wird ja oft geschrieben, dass die Rücksendekosten erst ab 40,00 Euro getragen werden - oder ist das falsch?

Hi

Mh da der Warenwert aber unter 40 Euro liegt wird ja oft
geschrieben, dass die Rücksendekosten erst ab 40,00 Euro
getragen werden - oder ist das falsch?

Ist richtig beim Widerrufsrecht.
Ist falsch beim Rücktrittsrecht.

Hat ein gewerbl. VK gar nichts zur Rückabwicklung geschrieben (also keine AGB) tritt automatisch das gesetzl. Widerrufsrecht in Kraft und die 40 Euro Klausel hat keine Wirkung (da ein Käufer vor dem Kauf darüber informiert/aufgeklärt werden muss).
Aber mit solchen VKs sollte man keinen Handel betreiben.

MfG
Lilly

P.S.: Bei Kauf auf Rechnung kann dem Käufer aber auch die Rücksendekosten auferlegt werden bei Waren über 40 Euro wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufes nocht nix gezahlt hat.
Aber Kauf auf Rechnung ist ja ziemlich eine Ausnahme bei eBay und Co. Und es muss auch in den AGBs stehen.