wenn jemand bei einem Versandhaus (Quelle, Otto, Neckermann, etc.) etwas bestellt, es aber zurück schickt, muss er dann die Versandkosten bezahlen?
Beispiel: jemand bestellt Kleidung für 100 Euro, dann kommen noch 5 Euro Versandkosten dazu. Wenn die Kleidung nun nicht passt und man sie zurück schickt, muss man dann die 5 Euro Versandkosten trotzdem bezahlen?
Hallo Kira,
das hat zwar mit Versicherungen nichts zu tun…
Also: jeder Sendung dieser großen Versandhäuser liegt ein Rücksendeaufkleber bei.
Den klebst Du aufs Paket und bringst es zur Post.
Du musst dann nichts zahlen.
Grüße
Raimund
Hallo Kira.
Im Gegensatz zu früher werden bei den Versandhäusern auch bei Komplettrücksendungen die Versandkosten in Rechnung gestellt.
Ausnahmen:
Ware defekt.
Ob dies rechtmäßig ist, ist zweifelhaft.
Schließlich ist es hier nur ein Kauf auf Probe.
Und wenn dan die Ware nicht zusagt und zurückgeschickt wird, ist der Kaufvertrag hinfällig.
Somit alle damit verbundenen Kosten.
(Dahingehend gibt es auch ein Urteil des BGH bei einer Notebooklieferung)
Persönlich habe ich mit dieser Argumentation bisher immer Erfolg gehabt.
Anmerkung
Hallo Kiki,
natürlich gilt das nur dann, wenn Du ALLES zurückschickst. Wenn auch nur ein Teil behalten wird, mußt Du die volle Pauschale bezahlen.
Habe ich auch schon oft genug gemacht, daß ich die komplette Sendung zurückgeschickt habe. Und dann die Rechnung einfach komplett offen gelassen. Kamen auch niemals Nachforderungen deswegen.
schon klar! Wenn man etwas behält, ist es auch ok, Versandkosten dafür zu bezahlen. Nur wenn man nichts behält und sich auf dem Kundenkonto dann Versandkosten ansammeln, ist das sehr ärgerlich.
Gruß
Kiki
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