Hallo Levay und andere Experten,
danke für die Antwort!
Ich nehme an, du beziehst dich jetzt auf die Rücksendekosten;
dafür gilt § 357 BGB.
Strittig sind in einem von zwei Fällen allerdings die Hinsendekosten.
Dazu steht im Archiv, gegensätzlich zu meiner Annahme und Deiner Auskunft:
/t/widerruf-fernabsatzgesetz-und-agbs-nur-fuer-dumme…
Wer hat also die Hinsendekosten zu tragen, worauf kann sich Käufer bzw. Verkäufer berufen?
Grüße
harry