Hallo,
nach meiner Kenntnis müssen bei einem Rücktritt von einem Versandgeschäft innerhalb von 14 Tagen neben dem Artikelpreis auch die Versandkosten erstattet werden, für die Hersendung in jedem Fall, für die Rücksendung ab einem Warenwert von 40 EUR.
Fragen:
-
Gilt das noch so? Auf welches Gesetz bzw. Urteil kann man sich da ggf. berufen?
-
Welche realistische Möglichkeit gibt es, seine Forderung durchzusetzen, wenn es um 7-12 EUR geht?
-
Wenn das Unternehmen die Rückzahlung seinen Kunden systematisch verweigert, ist das nicht strafrechtlich relevant und rechtfertigt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft?
-
Wenn das Geschäft über ein im e-Handel tätiges sog. Auktionshaus abgeschlossen wurde, gibt es die Möglichkeit, gegen dieses seine Ansprüche durchzusetzen?
Danke für die zu erwartenden Auskünfte!
Gruß
harry