Widerruf Fernabsatzgesetz und AGBs- nur für Dumme?

Hallo,

ein Händler (Powerseller Gold) bietet in großen Mengen FertigPCs zum Sofortkauf (keine Auktion!) an.

Jetzt habe ich so ein Teil bekommen, ist der letzte Dreck, aber egal, gibt ja den Widerruf laut Fernabsatzgesetz. Habe ich gemacht, mal formfrei weil keine AGBs zu finden sind (weder in der Auktion noch auf der Homepage - weil die nicht funktioniert - noch irgendwo auf der Rechnung…).

Jetzt schreibt er zurück: OK, auf Ihre Kosten zurückschicken und dann krieg ich den Preis für den PC wieder (d.h. ich würde auf den 19 Euro, die er mir für den Versand berechnet hat und auf meinem Rücksendeporto - mindestens 6,90 Euro - sitzenbleiben) ???

Ausserdem will der den PC ausgiebig testen und mir evtl. entstandene Schäden berechnen… wie kann ich mich davor schützen, dass er mich dann über’s Ohr haut? Kann ja schnell mal behaupten, jetzt sei die Festplatte und was weiss ich was kaputt. Zudem behauptet er die Rücksendung erfolge nicht nur auf meine Kosten sondern auch auf meine Gefahr… das stimmt ja nun wirklich nicht!

Wer kann mir hier weiterhelfen?

Danke, grüße Kobe

Hallo,

es ist ueblich, dass die Versandkosten fuer den Hinweg vom Kaeufer zu tragen sind. Was die Versandkosten fuer den Rueckweg betrifft liest du am besten das hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html - die Versandkosten bei einem Warenwert bis 40 Euro hast du zu tragen, darueber er. Ebenso verhaelt es sich mit der Gefahr, die traegt beim Widerruf auch der Unternehmer.

Was die eventuellen Schaeden betrifft, kann ich dir auch keine verbindliche Aussage geben. Es ist verstaendlich, dass er es pruefen will, aber so wie ich das sehe (Achtung, nur meine persoenliche Meinung) muss er beweisen, dass der Schaden von dir verursacht wurde. Ansonsten koennte man ja vom aktuellen Gewaehrleistungsrecht ausgeben und da von der Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate. Dies ist aber wie schon gesagt mehr eine Vermutung.

Viele Gruesze
Patrick

Hallo Patrick,

vielen Dank für deine Antwort, sie hilft mir weiter!

Bezüglich der Versandkosten:

Wie geschrieben verlangt der Verkäufer 19 Euro für Versand.
Die darf er dann behalten???
Was wenn er den Artikel für 100 Euro weniger verkauft und dann 119 Euro für den Versand verlangt? Ich meine, 19 Euro sind ja auch schon überzogen, ich war natürlich damit einverstanden, rechnet man halt einfach zum PC-Preis dazu, aber wiso sollte er die jetzt behalten dürfen?

Danke, grüße Kobe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es waere eine andere Sache, wenn du dir ueber derart hohe Versandkosten im Unklaren warst. Waren die jedoch vorher klar angegeben, haettest du ja auch von Anfang an darauf verzichten koennen da zu kaufen bzw. vor Kauf ueber andere Versandbedingungen verhandeln koennen. Wenn er den Artikel versandsicher verpackt kommt da ja auch noch einiges an Verpackungsmaterial und Zeit fuer den Verpacker sowie der Weg zur Post/Versender bzw. Kosten fuer Abholung hinzu.

Wenn ich sehen wuerde, dass einer 119 Euro Versandkosten verlangt, dann bestelle ich da einfach nicht :smile:. Aber so wie es aussieht darf er die wohl behalten. Irgendwo sehe ich das ja auch ein, wenn der Kunde im Endeffekt nichts bezahlen muesste, dann koennte er ja wild in der Gegend rumbestellen :smile:.

Viele Gruesze
Patrick

Versandkosten
Hi!
Du scheinst da was bei den Versandkosten zu verwechseln…
Wie der Name schon sagt dienen diese Kosten ausschl. (bei einem seriösen Versender) dazu, die Ware zum Kunden zu befördern!
Das heißt, daß die 19,00€ in Deinem Fall dazu verwendet wurden Deinen PC einzupacken (Karton+Personalkosten), ihn zur Post zu befördern(Spritkosten, Personalkosten) und schließlich den entsprechenden Obulus an den Versender (Post, GermanPacel, usw.) zu entrichten.

An Versankosten verdienen die (meisten) Versender nichts - im Gegenteil: Sie legen sogar noch etwas drauf, weil man oft nur das reine Porto bezahlt.
Verlangt ein Händler 19,00€ pauschal für jeden Versand, so kann es durchaus sein, daß der Versand in Deinem Fall etwas überteuert ist. Dafür legt der Händler in einem anderen Fall evtl. aber drauf, so daß unterm Strich nix hängen bleibt!
Überteuerte Versandkosten sind bei EBay übrigens verboten, also wird das mit deiner Idee mit den 119€ Versand nix werden…

Grüße,
Wassermaxe

Noch ein kleiner Hinweis
Hallo,

da du ja von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast, bestehe darauf, dass der Verkaeufer dir dein Geld umgehend auszahlt. Dazu ist er meines Wissens nach verpflichtet, auch wenn er die Ware noch nicht hat - dies wuerde bei einem Rueckgaberecht, bei dem der Widerruf durch die Rueckgabe der Ware vonstatten geht so sein. Bei diesem Widerrufsrecht, das du schriftlich, also per Fax oder per eMail wahrnimmst, muss der Verkaeufer das Geld zurueckerstatten, auch wenn er die Ware noch nicht hat.

So hast du einen besseren Standpunkt, wenn es dann zu Forderungen bezueglich irgendwelcher Schaeden kommt. Im Moment habe ich nur den Hinweis auf diesen Artikel in w-w-w (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…) - ich hoffe, ich kann den entsprechenden Paragraphen noch nachlegen.

Viele Gruezse
Patrick

Porto

Hallo,

bei einem Warenwert von über 40 Euro muss der Verkäufer grundsätzlich das Porto erstatten.
Ich würde sagen in deinem Fall tritt nicht nur das Fernabsatzgesetz sondern auch die Gewährleistung ein.

Er muss dir den vollen Kaufpreis erstatten, kann dir allerdings Schadensersatz abziehen, falls die Ware nicht so ist, wie er sie verschickt hat.

Am besten zeihst du einige Zeugen hinzu, die den schlechten Zusatnd bestätigen.

Seit dem neuen Gewährleistungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen, dass das Gerät nicht funktioniert hat, nicht mehr der Käufer. Schick das Teil versichert zurück. Lege ein Schreiben mit all deinen ´Forderungen bei. Setze ihm eine Frist von 8-10 Tagen, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt hat, erstelle einen Mahnbescheid über deine Forderungen.

Liebe Gruesse

UFONET