Wer zahlt Porto?

Hallo!

Ich habe einem Kunden einen Artikel geschickt (Wert 7,50 Euro),
Versand war 5,50 Euro.
Nun schickt der Kunde den Artikel zurück.
Ich weiß, dass der Kunde die Rücksendung selbst bezahlen muß, aber…

Wieviel muß ich dem Kunden jetzt zurück überweisen?
Die 7,50 Euro, oder die 7,50 + 5,50 (Versand) Euro?

Danke und Gruß
Angelina

Hallo,

warum schickt der Kunde die Ware zurück?
Ist sie beschädigt oder gefällt sie nicht?
Darauf kommt es nämlich an, ob du die Versandkosten zahlen musst.

Liebe Grüße
Rocco

Hallo,

warum schickt der Kunde die Ware zurück?
Ist sie beschädigt oder gefällt sie nicht?
Darauf kommt es nämlich an, ob du die Versandkosten zahlen
musst.

???

das ist meines Wissens bis heute noch nicht abschließend geklärt.

http://www.informationspflichten.de/Aktuell/aktuell0…

Gruß
Peter

Hallo Peter,

danke für den Link.
Ich bin von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Versandhäuser zahlen m.W. die Portokosten für die erste Anlieferung nicht zurück.

Liebe Grüße
Rocco

Hallo!

Also, die Kundin findet das Kleidungsstück zwar toll, aber es ist zu groß
und steht ihr nicht. Also kein Mangel an der Ware…

Habe den Link gesehen und gelesen.
Also bin ich jetzt irgendwie die Dumme, die einen Artikel für 7,50 Euro verkaufte,
und nun zur Strafe noch 5,50 Euro zahlen muß, oder wie?
Das kann es doch nicht sein, oder?
Ich meine, ich kann doch in die Auktionen nicht vorher schon ein
viell.-schickt-der-Kunde-es-ja-zurück-Aufschlag von 5,50 Euro einrechnen!?!?!

Grübel-Gruß
Angelina, die wohl gleich mal ihre AGBs bei Ebay entsprechend abändert!!!

Ich bin mir nicht sicher ob du die ersten Versandkosten tragen musst.
Hier sind zwei Links, die dir vielleicht helfen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
/t/widerruf-fernabsatzgesetz-und-agbs-nur-fuer-dumme…

Liebe Grüße
Rocco

Hallo,
wie in dem vorherigen link auch schon gewarnt - nur in den AGBs.
So steht es als Rat auch hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…

„… Der Streit über die Hinsendekosten wird sicherlich nur im Rahmen eines Rechtsstreites im Gesamten als Teilbereich Berücksichtigung finden. Wegen der Hinsendekosten allein wird wohl niemand klagen, so dass abzuwarten ist, wie sich die Rechtsprechung hier im Weiteren entwickelt. Abzuraten ist auf jeden Fall von einer Modifizierung von Widerrufs- oder Rückgabeerklärungen hinsichtlich der Hinsendekosten. Dies sollte man mit dem Kunden im Einzelfall klären. Weitere Kosten, wie bspw. ebay-Gebühren, hat der Käufer jedoch unter keinen Umständen zu erstatten…“

Grübel-Gruß
Angelina, die wohl gleich mal ihre AGBs bei Ebay entsprechend
abändert!!!

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Hallo,

ich hatte diesen Fall schon oefter bei ebay und habe bisher immer nur die reinen Produktkosten zurueckueberwiesen. Bisher hat sich niemand darueber beschwert.

Ob es rechtlich einwandfrei ist kann ich nicht sagen, aber alle Kaeufer haben es akzeptiert.

Ciao! Bjoern

Hallo!

DANKE, das wollte ich hören! :smile:)

Wenn ich immer die Versandkosten mit zurücküberweise,
bin ich schneller Pleite, als mir lieb ist.

Werde meine AGBs um einen gewissen Satz erweitern!

Grüßlis
Angelina

Hallo!

Ja, das ist ja auch etwas anderes.
Hatte unlängst Sommerkleider verkauft, die sich nach dem waschen aufgelöst haben.
Da habe ich NATÜRLICH dem Kunden auch das Porto erstattet > keine Frage!

Danke und Gruß
Angelina

DANKE an ALLE für die schnellen Antworten!! owT
Angelina

Angelina

Hallo Angi,

es klingt so, als ob du gewerblich verkaufen würdest - da du AGB’s erwähnst.

Du solltest schleunigst deine Angebote mit dem Widerrufsrecht versehen, aus deinen Schilderungen bzgl. des Portos schließe ich, dass du die nicht inne hast sonst wüsstest du, was du überweisen musst.

Derzeit haben sich die gewerblichen Verkäufer zusammen getan und gehen organisiert gg. Verkäufer vor, die entweder vorgeben, privat zu handeln es aber gewerblich tun bzw. wenn gewerbliche Verkäufer Ihren gesetzlichen Vorschriften nicht nachkommen - Widerrufsrecht/Rückgaberecht - Belehrung, Anbietererkennung und Hinweise auf GEwährleistung.

Es können kosten zw. 190 und 1000 € entstehen bei weiterem Verstoß zw. 4000-10.000 €.

Du solltest dich da schleunigst informieren - wenn du Sachen kaufst um sie bei eBay zu verkaufen, handelst du gewerblich, egal ob du Gewinne erzielst oder nicht - allein die Absicht zählt.

LG

Andrea

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Hallo!

Keine Panik!!!
Habe Gewerbe angemeldet und sogar AGBs auf meiner Mich-Seite.
Und die AGBs habe ich vom Anwalt prüfen lassen.
Leider haben wir wohl beide nicht daran gedacht, wie das mit den Hinsendekosten
ist.

Liebe Grüße
und Danke!
Angi

Hallo Angi,

AGB’s auf deiner Mich reichen rechtlich nicht aus - du musst Widerrufsrecht / Rückgaberecht, Anbietererkennung und Gewährleistung im Angebot haben, ansonsten bist du abmahnfähig und das wird teuer.

Und Widerrufsrecht und Rückgaberecht beinhalten die Regelung der Kosten, daher nehme ich nicht an, dass du es hast. Die meisten Anwälte haben davon keine Ahnung.

Nur lieber Hinweis - denn ich mahne auch ab, und es ist mir mit der Zeit egal, wer da sitzt…

LG

Andrea

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