Angenommen:
Eine Versandfirma berechnet auf der Homepage die Kosten. Es erscheint ein Rabatt von 2,50 Euro aufgrund eines Gutscheins. Nach Bestellung bekomme man die Rechnung. Darin sind die 2,50 Rabatt nicht aufgeführt. Sofortige eMail wird erst Tage später beantwortet, mit dem Hinweis, dass die Ware schon unterwegs sein.
Kann man den Kauf rückgängig machen? Oder soll man einfach vom 14-tägigen Umtauschrecht Gebrauch machen. Aber wer zahlt dann die Versandkosten?
Hallo,
ich kenne auch Firmen, wo aus irgendwelchen technischen Gründen auf der Rechnung die Rabatte/Gutscheine nicht auftauchen. Ich habe dann immer selbständig beim Bezahlen den Gutscheinbetrag berücksichtigt und bisher noch keine Probleme deshalb gehabt. Natürlich habe ich noch zur Vorsicht einen Nachweis über den Gutschein.
Warenwert unter 40€ = kann man dem Käufer aufbürden
darüber muß es vom Händler übernommen werden.
§357 BGB Abs 2
Hier mal der Text:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.