Versandkosten bei Widerruf

Guten Abend,

ich habe eine kurze Frage zu Widerruffolgen bei einem Versandhauskauf.

Ich habe bei einem kleineren Onlinehändler einen Bestelltung (Warenwert unter 40 Euro) getätigt. Nun möchte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen und den Artkel wieder zurück geben.

Laut AGB habe ich die Kosten für den Rücktransport zu zahlen, da Warenwert unter 40,00 Euro.

Wie sieht es aber mit den Kosten für den ersten Versand (vom Händler zu mir) aus, bekomm ich die wieder?

Ich kenn das ganze nur von größeren Versendern, die legen immer einen freien Aufkleber für den Rücktransport bei und ich überweise, mit dem Restbetrag, die ersten Frachtkosten.

Was ist nun 100% rechtlich o.k.?

Schon jetzt vielen Dank und einen schönen Abend.
Gruß Alexander

Da ich selbst onlinehändler bin und mich durch 1000de Seiten Rechtskram gearbeitet habe:

Die Versandkosten/Bearbeitungsgebühren zahlst Du ja mit.
Diese Kosten entstehen dem Verkäufer beim Versand der Ware und fliessen somit in den Endpreis mit ein.

Artikelpreis: 10.00 EUR
Versandkosten: 3.50 EUR

Endbetrag: 13.50 EUR

Lt. gesetzl. Regelung (mittlerweile auch von der EU geregelt) hat der Rücksender bei einem Warenwert bis 40 EUR die Rücksendekosten zu tragen.

Weshalb sollte der Verkäufer nun die Versandkosten von ihm zu Dir nochmals zahlen? Diese Leistung wurde ja von ihm zum Preis von 3.50 EUR erbracht. Du hast den Artikel ja bekommen und dem Verkäufer sind Kosten an Verpackungsmaterial und Porto entstanden.
Der Verkäufer kann dann auch nicht zur Post sagen: „Hey, Jungs. Das Paket kam zurück, gebt mir meine 3.50 wieder.“

Bei einem Widerruf sendest Du die Ware nun auf Deine Kosten zurück und bekommst dafür Deine 13.50 EUR wieder.

Ergebnis:
Der Verkäufer ist 3.50 ärmer und Du auch.

Das Thema ist nicht abschließend geklärt und liegt zur Zeit dem Europäischem Gerichtshof vor.

hier eine guter Link zu dem Thema:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…

Ich würde den Händler auffordern die Hinsendekosten zu übernehmen, wenn du nicht nur einen Teil der Sendung zurückgeschickt hast.

ruhig ein paar der Urteile zitieren