Versandkosten nach Auktionsende höher

Hi,

ich habe bei Ebay ein (ohnehin schon recht teures) Kleid ersteigert. Im Angebotstext stand „Versandkosten Päckchen“, und bei den Angaben zu Zahlung und Versand stand dann

Verpackung und Versand:
(innerhalb Deutschland) Standardversand (unversichert): EUR 2,20

Ich habe die Ware sofort nach Auktionsende via Onlinebanking überwiesen und den Verkäufer in der Kaufabwicklung darüber verständigt. Daraufhin bekomme ich ein Mail

Herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Auktion!
Leider zeigt die Benachrichtigung einen falschen Portobetrag
an, 2,20 Euro statt Päckchenporto 4,10 Euro. Das Kleid muss
wirklich in ein Päckchen. Bitte überweisen Sie den höheren
Betrag. Danke.

Ist die Nachforderung rechtens wegen dem Hinweis „Versandkosten Päckchen“ (das kann ja alles mögliche heißen je nach Anbieter, oder nicht?) oder ist der Kaufvertrag mit den 2,20 € Versandkosten zustande gekommen?

Danke, Nena

Moin

Ist die Nachforderung rechtens

Nein

„Versandkosten Päckchen“ (das kann ja alles mögliche heißen je
nach Anbieter, oder nicht?)

So? Welcher Anbieter verschickt denn ein Päkchen so güstig? :wink:
Also mir wär schon klar gewesen das sich der VK hier irrt. Aber das ist sein Problem. Muss er halt vorher seine Daten überprüfen bevor er die Auktion rausschickt.

oder ist der Kaufvertrag mit den
2,20 € Versandkosten zustande gekommen?

Jupp
Weitere/Höhere Kosten als im KV vereinbart muss der K nicht zahlen… kann er aber :wink:
Irren ist ja menschlich :wink:

MfG
Lilly

Moien!

Natürlich muss der höhere Betrag nicht gezahlt werden! Abgesehen von der rechtlichen Seite gibt auhc die moralische keinen Anlaß, dnn erstens kannst du nichts für den Irrtum und zweitens wären bei höheren Porto die Auktion womöglich net so hoch geendet…

Sag dem Verkäufer einfach er möge das Kleid unverzüglich vertragsgemäß zusenden!

Bernd

Moin.

Ist die Nachforderung rechtens?

Womöglich schon. Auch in einem Angebot darf ein Mensch irren - der Verkäufer hat aber die Pflicht, diesen Fehler sobald er ihn bemerkt zu melden und zu korrigieren. In wieweit dies hier zutrifft müssten Juristen entscheiden, was aber wegen 1-2 Euro nicht lohnt.

Da mir als Verkäufer dieser Fehler auch schon passiert ist (da sich das Formular den letzten Versandpreis merkt), würde ich den fehlenden Betrag überweise, vor allem da es sich anscheinend um eine wertvolle Wahre handelt, die ich gerne gut zugesendet bekommen würde.

Solltest Du das anders sehen, so wäre eine freundliche E-Mail sinnvoll, nach dem Motto: „Ich rechne immer mit Artikelpreis und Porto, so hoch wäre ich nicht gegangen.“ Wenn der Verkäufer etwas verständnisvoll ist, könnte das Problem aus der Welt sein.

Eskalieren würde ich diese Sache erst später.

Schöne Grüße

Leo
aka hgulf.lf

Tach

Ist die Nachforderung rechtens?

Womöglich schon. Auch in einem Angebot darf ein Mensch irren -
der Verkäufer hat aber die Pflicht, diesen Fehler sobald er
ihn bemerkt zu melden und zu korrigieren. In wieweit dies hier
zutrifft müssten Juristen entscheiden, was aber wegen 1-2 Euro
nicht lohnt.

Nunja da die Auktion aber schon zu Ende war als der VK es bemerkte steht im KV nun der Versandpreis der auch verbindlich ist. Hinterher irgendwelche Mehrkosten verlangen geht nicht.

Bei Irrtum kann man einen Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten (§ 119, BGB). Aber der Anfechter bleibt schadensersatzpflichtig (§ 122, BGB).

Lohnt sich hier doch alles nicht.

Rein rechtlich muss der K überhaupt nichts draufzahlen. Wenn er das macht ist es aus reiner Kulanz/Mitgefühl seinerseits.
Und wir sind doch alle nur Menschen :wink:

MfG
Lilly

Danke an alle :smile:)
Hallo an alle, die geantwortet haben :smile:

kleine Rückmeldung zum Ergebnis :wink:. Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass ich den Kaufvertrag mit 2,20 € Versand abgeschlossen habe und daraufhin das Kleid auch so erhalten. Die Dame war laut Mail etwas angesäuert, aber eine schlechte Bewertung habe ich bislang nicht bekommen :smile:

Liebe Grüße
Nena