Versandkosten Nacherfüllung

Hi,
Ich habe folgende Frage:
§ 439 II spricht davon, dass die Transportkosten bei Nacherfüllung vom „Verkäufer“ getragen werden müssen. Ist damit der Händler oder der Hersteller gemeint?
Angenommen ein Gerät, eines Europaweit agierenden Herstellers, wird im Ausland bei einem lokalen Händler gekauft. Der Hersteller hat eine 1 Jährige Garantie für ds Gerät ausgesprochen.
Nun werden in Deutschland Gewährleistungsrechte geltend gemacht, beim Hersteller. Der Hersteller ist nicht bereit die Versndkosten für die Nacherfüllung zu übernehmen und verweist auf den Händler im Auslqand. zu Recht?
Dnke und Grüße
Christin Ils

Servus,

ich denke hier gehen mal wieder die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ durcheinander.

Siehe z.B. hier für eine Erklärung.

Daher sollte erst einmal geklärt werden, ob wir von einem Garantie-Fall oder einem Gewährleistungsfall reden…

Entscheidend ist hierbei, ob der Mangel schon vor dem Kauf bestand inklusive versteckter Mängel (-> Gewährleistungsfall) oder sich erst nach dem Kauf ergeben hat (-> je nach Zeitpunkt (z.B. bei Verbrauchsgüterkauf) Gewährleistungsfall oder Garantiefall)…

Gruß,
Sax

Moin,
Angenommen es handelt sich um einen, innerhalb der ersten 6 Monte aufgetretenden Fehler am Gerät , also einen Mangel, welcher Gewährleistungsansprüche für den Käufer auslösen müsste. Bei Gewährleistungsansprüchen muss sich der Käufer an den Händler wenden oder? Die Garantie widerum wird vom Hersteller ausgesprochen und besteht neben den Gewährleistungsansprüchen?

Kann der Käufer sich direkt an den Hersteller wenden(wegen der Garantie oder auch den Gewährleistungsansprüchen?) und Verlangen dass der Hertseller die Transportkosten für die Nacherfüllung übernimmt?

Ps: der Käufer ist ein Verbraucher!

Danke und Grüße
Christian

Servus,

Angenommen es handelt sich um einen, innerhalb der ersten 6
Monte aufgetretenden Fehler am Gerät , also einen Mangel,
welcher Gewährleistungsansprüche für den Käufer auslösen
müsste. Bei Gewährleistungsansprüchen muss sich der Käufer an
den Händler wenden oder?

Ja, da dieser der Verkäufer ist.

Die Garantie wiederum wird vom
Hersteller ausgesprochen und besteht neben den
Gewährleistungsansprüchen?

Ja, gegenüber dem Hersteller.

Kann der Käufer sich direkt an den Hersteller wenden(wegen der
Garantie oder auch den Gewährleistungsansprüchen?)

Nur im Rahmen der Garantie.

und
Verlangen dass der Hersteller die Transportkosten für die
Nacherfüllung übernimmt?

Im Garantiefall gibt es keine „Nacherfüllung“, daher auch keinen Anspruch auf Übernahme der Transportkosten.

Im Garantiefall kann der Hersteller frei regeln, wie er die Transportkosten handhabt bzw. wer diese zu tragen hat (i.d.R. häufig der Käufer).

Also nochmals zur Aufklärung:

  1. Aus dem Kaufvertrag, der zwischen Händler und Käufer geschlossen wird, können bei einem Mangel, der vor dem Kauf bestand* Gewährleistungsansprüche entstehen. Diese Ansprüche richten sich nach §§ 437 ff. BGB.

Hierbei muss nach § 439 (2) BGB der Händler die Transportkosten übernehmen.

(* Beachte 6-Monatsfiktion bei Kaufverträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher (§ 475 BGB))

  1. Unabhängig davon kann der Hersteller eine Garantie geben. Dies ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung des Herstellers gegenüber dem Kunden.

(Übrigens könnte auch der Händler zusätzlich eine Garantie geben, dies liegt aber hier nicht vor, oder?)

Je nach Gestaltung der Garantievereinbarung werden die Transportkosten dementsprechend übernommen oder eben nicht.

Gruß,
Sax