Versandkosten nicht 'offiziell' angegeben

Hallo,

Ist dies rechtens oder liegt hier ein Verstoß gegen
Ebay-Regeln vor? Der potentielle Käufer erhält ja gleich

ein Verstoß gegen die Ebay Regeln ist es auf jeden Fall.

dreimal den Vorteil eines kostenlosen Versands vorgegaukelt (1
* in der Übersichtsliste, 2 * auf der Artikelseite). Außerdem

das würde ich als „Überraschende Klausel“ ansehen. Eine überraschende Klausel liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn ihr Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft. Eine überraschende Klausel wird gem. § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.

Gruß

S.J.