Versandkosten nicht 'offiziell' angegeben

Hallo www-ler,

nehmen wir an, zu einem in ebay angebotener Artikel ist unter „Versandkosten“ angegeben: „kostenloser Versand“ (dann erscheint ja auch in der rechten oberen Ecke des Bildes der orangefarbene Hinweis „Kostenloser Versand“).
Nun schreibt der Verkäufer in der Artikelbeschreibung jedoch u.a. (neben einigen anderen Hinweisen zum Artikel) die Versandkosten lägen bei 3,90 €; er könne das leider (?) nicht eingeben.

Ist dies rechtens oder liegt hier ein Verstoß gegen Ebay-Regeln vor? Der potentielle Käufer erhält ja gleich dreimal den Vorteil eines kostenlosen Versands vorgegaukelt (1 * in der Übersichtsliste, 2 * auf der Artikelseite). Außerdem würden bei der Kaufabwicklung später ja die Versandkosten nicht automatisch angezeigt werden, sondern vom Käufer „manuell“ dazu gerechnet werden, richtig?

Viele Grüße
Camelot

Hallo!

Ist dies rechtens

Rein aus Sicht BGB zwischen dem Verkäufer und dir sicherlich!

oder liegt hier ein Verstoß gegen Ebay-Regeln vor?

Wahrscheinlich. Denn wenn man keine Versandkosten eingeben kann, hat dies einen Grund wie z.B. dass es jetzt immer mehr Kategorien gibt, wo lt. eBay-Grundsätzen keine Versandkosten berechnet werden dürfen (z.B. Handy-Zubehör).

Gruß
Falke

Hallo,

Ist dies rechtens oder liegt hier ein Verstoß gegen
Ebay-Regeln vor? Der potentielle Käufer erhält ja gleich

ein Verstoß gegen die Ebay Regeln ist es auf jeden Fall.

dreimal den Vorteil eines kostenlosen Versands vorgegaukelt (1
* in der Übersichtsliste, 2 * auf der Artikelseite). Außerdem

das würde ich als „Überraschende Klausel“ ansehen. Eine überraschende Klausel liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn ihr Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinausläuft. Eine überraschende Klausel wird gem. § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ist dies rechtens

Rein aus Sicht BGB zwischen dem Verkäufer und dir sicherlich!

falsch. Sie auch meine Antwort.

Nicht alles, was man im Kleingedruckten versteckt, ist zulässig und wirksam.

Gruß

S.J.

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Da steht BGB, nicht AGB, :smile:

Es ist rechtlich zumindest umstritten, wenn oben bei den „Ebay-Attributen“ kostenloser Versand steht und im Text doch Versandkosten genannt werden, dann _kann_ das überraschend und damit unwirksam (?) sein. Zumindest stehen dann dort zwei gegensätzliche Aussagen, was sehr schnell zu Streit führt. Das müsste ein Gericht je im Einzelfall entscheiden. Klar, laut „Ebay-Reglen“ ist das nicht erlaubt, so eine Auktion würde dann, wenns auffällt, beendet werden und irgendwann wäre der Verkäufer im Wiederholungsfall seinen Account los.

Gibt man an „Kein Versand, nur Abholung“ und erwähnt im Fließtext, dass ein Versand zu bestimmten Konditionen doch möglich wäre, wäre man _wahrscheinlich_ nach BGB auf der sicheren Seite, Ebay würde die Auktion aber sicherlich wie oben behandeln.

Meine persönliche Meinung: Solche „Tricksereien“ schrecken viele Kunden ab, im Endeffekt schadet man sich damit nur selbst, da dann einfach nicht so hoch geboten wird. Den Artikel nicht ab 1€, sondern ab „Porto + 1€“ Startgebot einzustellen bringt praktisch immer, trotzdem höherer Gebühren, im Endeffekt auch einen höheren Endpreis ein.

Da steht BGB, nicht AGB, :smile:

Davon rede ich auch.

Es ist rechtlich zumindest umstritten, wenn oben bei den
„Ebay-Attributen“ kostenloser Versand steht und im Text doch
Versandkosten genannt werden, dann _kann_ das überraschend und
damit unwirksam (?) sein. Zumindest stehen dann dort zwei
gegensätzliche Aussagen, was sehr schnell zu Streit führt.

also ich finde die Begründung, siehe /t/versandkosten-nicht-offiziell-angegeben/5512638/3

Wenn drei Mal kostenloser Versand angeboten wird und einmal irgendwo steht, dass der Versand was kostet, dürfte das überreaschend sein. Ggf. liegt auch ein Dissens vor, womit der ganze Vertrag ungültig wäre.

Gruß

S.J.

Klar, aber wir kennen ja alle das gerichtliche Hick-Hack um die Frage, ab wann jemand bei Ebay gewerblich handelt… Bei dieser Frage wird es sicherlich beim dem Versuch, eine allgemeingültige Aussage zu treffen, auf gleiche raus kommen.

Darum gings mir aber auch gar nicht primär, ich wollte dem Fragesteller darlegen, dass man sich durch solche „Tricksereien“ praktisch immer ins eigene Fleisch schneidet und man lieber die paar Cent Angebotsgebühren bezahlen als potentielle Käufer abschrecken sollte.

„ein paar cent Angebotsgebühren“ klingt echt harmlos, aber wenn ich damit rechne zB. Schallplatten für einen einen EUR zu verkaufen, von dem ich bislang 8ct. an ebay abgetreten habe, die ich mir zusätzlich zum Verpackungsaufwand über die Versandgebühr zurück geholt habe, dann müsste ich jetzt bei zuvor berechneten 2,70 EUR „Versandtkosten“ die Platte für 3,55 einstellen zuzüglich der erhöhten Einstellgebühr zuzüglich der erhöhten Verkaufsprovision zuzüglich der Annahme, dass in über 90% der Fälle (Erfahrungswert) eine Wiedereinstellung erfolgen muss und somit erneute Gebühren anfallen, zuzüglich zu der Gebühren für noch mehr Wiedereinstellungen, die vermutlich anfallen, da es vermutlich deutlich weniger Käufer gibt. So komme ich leicht auf einen Verkaufspreis von über sechs EUR. Nur Ebay macht dabei Gewinn. Ebay wird sich sagen: „Vogel friss oder stirb“. Sie sind auf uns „Kleinverkäufer“ nicht angewiesen und es fällt leicht mich als „Portoabzocker“ zu bezeichnen, weil ich den Aufwand der Verpackung, der Lagerhaltung und Sortierung an den weitergebe, der per Klick für nen EUR oder zwei die Platte seiner Wahl bekommt. Jetzt werde ich, der seit 7 Jahren über ebay mein Hobby durch den Verkauf gegenfinanziere von nem Risenkonzern, der in den letzten Jahren alle alternativen Handelsplattformen aufgekauft/platt gemacht hat und als Monopolist da steht in die Mülltonne geworfen…