Hallo,
Verbraucher A kauft bei Ebay von Verbraucher B und trägt die Hin-Versandkosten. Wegen Teilleistung (Hauptsache gesendet, aber Fehlen des gesamten Zubehörs) will A nun den Rücktritt erklären.
Unterstellt, die Voraussetzungen des Rücktritts liegen vor:
B will jedoch weder Hin- noch Rückversandkosten tragen.
Der Anspruch auf die Hinversandkosten dürfte sich aus § 280 I, III, 284 ergeben.
Aus §§ 346 folgt nur die Rückabwicklung der beiderseitig empfangenen Leistungen. Darunter wäre dem Wortlaut nach die Kosten des Rückversandes nicht zu subsumieren.
Sie könnten aber als Schadensersatz aus § 280 I, III, 281 folgen.
Allerdings müsste sich A wegen des alternativen Wahlrechts zwischen Hinversand (284) und RÜckversand (281) entscheiden.
Wäre das nicht unbillig, da der Rücktritt von seiner ratio den A so stellen soll, wie wenn er den Vertrag nicht geschlossen hätte?
Nur eilig spontane Gedanken: