Hallo Leute,
wenn zb. bei einem Versand real kosten von 1 Euro entstehen (alles mit dabei) und das Unternehmen aber 1,50 Euro für den Versand berechnet, so hat er ja in wirklichkeit für den Versand 0,50 Euro „Gewinn“ gemacht.
muss dies nicht versteuert werden?
bye
Hallo Averoes
Ein Unternehmen führt eine Buchhaltung. Was als Gewinn stehenbleibt
muss versteuert werden. Ganz egal, woher der Gewinn stammt.
Gruss
Heinz
Hallo Heinz,
sorry habe mich unklar ausgedruckt
Ich meinte die Umsatzsteuer (also nicht einfach Steuern)
bye
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Nix Gewinn, sondern Umsatz!
Moimoin!
Die Umsatzsteuer hat mit dem Gewinn gar nix zu tun, sondern, wie es im Wort schon steht, mit „Umsatz“. Hier muss der Unternehmer auf den Umsatz (=Nettorechnungsbetrag) 19 % aufschlagen, einkassieren und zum Finanzamt transferieren (Jetzt mal einfach gedacht). Für den Betrieb ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, der in der Gewinnberechnung des Unternehmens keine Rolle spielt.
Die in Rechnung gestellten Versandkosten sind ebenso umsatzsteuerpflichtig, da sie buchhalterisch zu den Umsatzerlösen zuzuordnen sind.
Wie hoch die reellen Kosten des Versandes für das Unternehmen sind, spielt auch hier keine Rolle. Lediglich die ausgegebene Steuer für die Kosten des Versandes werden vom Finanzamt gegen gerechnet (auch hier etwas einfacher dargestellt).
Ich denke, nicht, dass ich hier was zitieren muss, oder?
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